Die
Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzung für die von einem Teil der
Bewohner des B-Plangebietes gewünschte Umwandlung von Außenbereich zu
Innenbereich und speziell in ein „Allgemeines Wohngebiet“ zu nennen.
a. Welche notwendigen
Erschließungsverpflichtungen sind für
die Gemeinde mit der bauplanerischen Umwandlung in ein Wohngebiet verbunden?
b. Welche Kosten (grobe Schätzung) entstehen für
die Bewohner des B-Plan-Gebietes?
c. Sind die Erschließungskosten in vollem Maße
auf die Bewohner umlegbar?
d. Nach welchen Kriterien erfolgt die Umlegung
der Kosten auf die Bewohner? Werden auch die Eigentümer der nur gärtnerisch
oder ungenutzten Grundstücke zu den Erschließungskosten herangezogen?
Begründung:
Das
Gebiet „Klein-Moskau“ zwischen Erlenweg, Teltowkanal und Thomas-Müntzer-Damm
gilt derzeit bauplanerisch als Außenbereich. Diese hat zur Folge, dass
insbesondere die Wohnnutzung bzw. der Umbau, Ausbau und Neubau von Wohnhäusern
nur in den sehr engen Grenzen des Bestandsschutzes möglich ist und zu einer
Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten Anlass gibt.
Die Umwandlung in ein „Sondergebiet, das der Erholung dient“ gemäß § 10 Baunutzungsverordnung (BauNVO) entspricht nicht den in der Gemeindevertretersitzung vom 2.10 und im Bauausschuss vom 13.10.2014 von Gebietsbewohnern geäußerten Wünschen.