Betreff
KLM-BP-044 Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost "Klein Moskau"
Vorlage
DS-Nr. 166/14
Art
Anfrage

Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzung für die von einem Teil der Bewohner des B-Plangebietes gewünschte Umwandlung von Außenbereich zu Innenbereich und speziell in ein „Allgemeines Wohngebiet“ zu nennen.

 

a.  Welche notwendigen Erschließungsverpflichtungen sind  für die Gemeinde mit der bauplanerischen Umwandlung in ein Wohngebiet verbunden?

b.  Welche Kosten (grobe Schätzung) entstehen für die Bewohner des B-Plan-Gebietes?

c.  Sind die Erschließungskosten in vollem Maße auf die Bewohner umlegbar?

d.  Nach welchen Kriterien erfolgt die Umlegung der Kosten auf die Bewohner? Werden auch die Eigentümer der nur gärtnerisch oder ungenutzten Grundstücke zu den Erschließungskosten herangezogen?

 

Begründung:

Das Gebiet „Klein-Moskau“ zwischen Erlenweg, Teltowkanal und Thomas-Müntzer-Damm gilt derzeit bauplanerisch als Außenbereich. Diese hat zur Folge, dass insbesondere die Wohnnutzung bzw. der Umbau, Ausbau und Neubau von Wohnhäusern nur in den sehr engen Grenzen des Bestandsschutzes möglich ist und zu einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten Anlass gibt.

Die Umwandlung in ein „Sondergebiet, das der Erholung dient“ gemäß § 10 Baunutzungsverordnung (BauNVO) entspricht nicht den in der Gemeindevertretersitzung vom 2.10 und im Bauausschuss vom 13.10.2014 von Gebietsbewohnern geäußerten Wünschen.