Betreff
Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 170/14
Art
Beschlussvorlage

Die Gemeinde hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Er ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen und muss klar und übersichtig sein. Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsab-grenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Der Jahresabschluss hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.

Der Entwurf des Jahresabschlusses, mit seinen Anlagen, wird von der Kämmerin/vom Kämmerer aufgestellt.

Dem Jahresabschluss sind als Anlagen beizufügen:

- der Anhang

- die Anlagenübersicht

- die Forderungsübersicht

- die Verbindlichkeitenübersicht und

- der Beteiligungsbericht.

Der Entwurf des Jahresabschlusses, mit seinen Anlagen, wird vom Kämmerer dem Rechnungsprüfungsamt der Gemeinde zur Prüfung zugestellt. Nach erfolgter Prüfung wird der geprüfte Jahresabschluss zusammen mit dem Prüfungsbericht vom Kämmerer dem Hauptverwaltungsbeamten zur Stellungnahme und Feststellung vorgelegt. Nach Feststellung des geprüften Jahresabschlusses durch den Hauptverwaltungsbeamten leitet dieser ihn rechtzeitig der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung nach § 82 Abs. 4  BbgKVerf zu.  

Die Gemeindevertretung beschließt über den geprüften Jahresabschluss bis spätestens zum             31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Zugleich entscheidet sie in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2013, mit seinen Anlagen, wurde von der Kämmerin zum              11.11.2014 aufgestellt.

Der geprüfte Jahresabschluss 2013, mit seinen Anlagen, wurde durch die Kämmerin am 11.11.2014 dem Hauptverwaltungsbeamten zur Feststellung zugeleitet, welcher den Jahresabschluss am 17.11.2014 festgestellt und an die Gemeindevertretung zur Beschlussfassung weitergeleitet hat.

 

Der Beschluss über den Jahresabschluss ist öffentlich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht in den Jahresabschluss und die Anlagen nehmen kann.

Der Jahresabschluss ist mit seinen Anlagen unverzüglich nach Beschluss durch die Gemeindevertretung der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

Jahresabschluss 2013 mit seinen Anlagen

Prüfbericht