Betreff
Zuschuss an die KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele e.G.
Vorlage
DS-Nr. 143/14/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

1. Die Gemeinde Kleinmachnow gewährt der KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele e.G., Karl-Marx-Str. 18, 14532 Kleinmachnow,  für die Jahre 2015 und 2016 eine pauschale Förderung in Höhe von jeweils  75.000 € zur Aufrechterhaltung des Kulturbetriebes.

 

2. Die Gewährung der in Ziff. 1 genannten pauschalen Förderung ist abhängig von der Vorlage folgender Unterlagen:

            - Gründungsbericht

            - Gutachten zum Betrieb der Kammerspiele

- Jahresabschluss 2013

- prüffähige Hochrechnung der Kosten 2014

- Wirtschaftsplan 2015

- Wirtschaftsplan 2016

- Investitionsplan für die Jahre 2015 und 2016

und ist im Haushalt mit einem Sperrvermerk zu versehen. Der Sperrvermerk kann durch Beschluss der Gemeindevertretung aufgehoben werden, wenn nach Vorlage der o.g. Unterlagen in den zuständigen Fachausschüssen Einvernehmen erzielt worden ist.

 

3. Die Unterstützung des Kulturbetriebes in den Neuen Kammerspielen durch weitere Fördermittel der Gemeinde Kleinmachnow, insbesondere aus Mitteln der Vereinsförderung, wird für die Jahre 2015 und 2016 ausgeschlossen.


Am 26.04.2012 wurde das Konzept zum Weiterbetrieb der Kammerspiele Kleinmachnow in der Gemeindevertretung Kleinmachnow vorgestellt. Mit den Beschlüssen der Gemeindevertretung in der Sitzung vom 14.06.2012 zur DS-Nr. 077/12 „Anschubfinanzierung zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Kammerspiele“ und zur DS-Nr. 121/12 „Änderungsantrag zur DS-Nr. 077/12“ wurde der damaligen Carolin Huder/Michael Martens GbR zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Kammerspiele, Karl-Marx-Str. 18, 14532 Kleinmachnow, eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 400.000 € gewährt.

Nach der Gründung der KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele eG im August 2012 zeigte sich in der Praxis, dass die Ausgaben im Bereich Organisationsstruktur, Programmplanung und Marketing wesentlich höher waren als ursprünglich erwartet.

Das unerwartet große Interesse am Kulturhaus Kammerspiele und der daraus resultierende personelle Aufwand zur Beantwortung der Anfragen und zur Betreuung der Räume und Veranstaltungen verlangte einen höheren Personaleinsatz als geplant, ebenso führte die vorgenommene Einführung des Mindestlohns zu höheren Kosten. Zudem wird durch die Einbeziehung und Förderung von Schwerbehinderten und Arbeitslosen soziale Personalpolitik betrieben. Auch besteht eine große Nachfrage nach Plätzen für Schülerpraktika, was bei der Betreuung ebenfalls einen hohen personellen Aufwand erfordert. Die außerordentliche Angebotsbreite in den Neuen Kammerspielen kann nur mit der bestehenden Personalstruktur und mit angemessenen Löhnen aufrecht erhalten werden.

Der jährliche Zuschussbedarf der Neuen Kammerspiele e.G. liegt bei ca. 100.000 € und wurde durch die KulturGenossenschaft neue Kammerspiele e.G. mit Schreiben vom 30.10.2014 bei der Gemeinde Kleinmachnow beantragt (Anlage 1).

Die Finanzpläne für die Jahre 2015 (Anlage 2) und 2016 (Anlage 3) weisen ein Defizit von ca. 160.000 € jährlich auf, welches nur zu einem Teil über die steigenden Einnahmen im Bereich der Gastronomie abgefangen werden kann. Zur weiteren Sicherung des Kulturbetriebes ist daher für die Jahre 2015 und 2016 die finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Kleinmachnow unabdingbar.

Nach Information der Geschäftsführung der Neuen Kammerspiele und nach Absprache mit Frau Huder schlägt der Bürgermeister daher vor, der KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele e.G. für die Jahre 2015 und 2016 einen pauschalen Zuschuss der Gemeinde Kleinmachnow in Höhe von jeweils 75.000 € zu gewähren.

Um die Lücke zu schließen wird, mit einer moderaten Erhöhung der Lohnkosten und einer Erhöhung der Veranstaltungserlöse durch Verbesserung des Veranstaltungsangebots mittels Bindung attraktiver Künstler, eine weitere Senkung des Defizites angestrebt.

 

In Auswertung der Sitzung des Schul-/Kultur-/Sozialausschusses vom 25.11.2014 und des Finanzausschusses vom 27.11.2014 wurde der Beschlussvorschlag präzisiert und war entsprechend in DS-Nr. 143/14/1 abzuändern.

 

Die Anlagen der DS-Nr.143/14 bleiben unverändert und behalten ihre Gültigkeit.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

28.10

Teilhaushalt/Budget:

40.12

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen: Die Anlagen der DS-Nr.143/14 bleiben unverändert und behalten ihre Gültigkeit.

 

1. Antrag vom 30.10.2014

2. Finanzplan 2015

3. Finanzplan 2016