Die neu gefasste Straßenreinigungssatzung (Anlage A) wird beschlossen und soll zum 01.07.2015 in Kraft gesetzt werden.
In der zurzeit gültigen Straßenreinigungssatzung (siehe Anlage B) ist unter §4, Absatz (3) u. a. festgelegt: “Die zu reinigende Fläche darf durch den Reinigungsvorgang nicht beschädigt werden“. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre ist auch in der Umsetzung des Verwaltungsvollzuges der Satzung eine Klarstellung zur bisherigen Regelung geboten. Herr Grubert hatte in der o. g. Sitzung der Gemeindevertreter angekündigt (angeregt), dass die bestehende Straßenreinigungssatzung nunmehr dahingehend verändert werden soll, dass eine maschinelle Reinigung unbefestigter Gehwege nicht mehr zulässig ist. Die neue Straßenreinigungssatzung (Anlage A), die für die Wintersaison 2015/2016 gelten soll, beinhaltet die diesbezügliche Klarstellung.
Eine erste Information zu den beabsichtigten Änderungen zur Straßenreinigungssatzung wurde im Februar 2014 mit der Informationsvorlage Info 003/14 in den Ausschüssen zur Kenntnis genommen und diskutiert.
Für die auf der Informationsvorlage aufbauenden Beschlüsse DS-Nr. 049/14 und 049/14/1 wurden weitere redaktionelle, klarstellende Änderungen vorgenommen:
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die bisherige Regelung zur Laubreinigung auf
öffentlichen Flächen in § 2, Absatz (3) wurde deutlicher formuliert,
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die Regelung hinsichtlich der zu reinigenden
Flächen in verkehrsberuhigten Bereichen und in Fußgängerzonen ohne Trennung von
Fahrbahn und Gehweg wurde deutlicher formuliert,
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der Einsatz von Feuchtsalz auf Fahrbahnen der
Kategorie I wurde entsprechend Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.09.2001(Anlage C) in der neuen Satzung
aufgenommen,
- die Anlage der Straßenreinigungssatzung: “Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung“ wurde bereits mit DS-Nr. 167/14 aktualisiert bzw. den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst.
Die finanziellen Auswirkungen der zukünftigen Handreinigung von unbefestigten Gehwegen wurden für die Wintersaison 2015/2016 insgesamt ca. mit 10.000,00 € beziffert.
Der UVO hat am 02.04.2014 zwei Maßgaben (Anlage D 1) empfohlen (Breite von 1,50 m auf 1,20 m; Winterwartung in Schluppen). Im Hauptausschuss am 28.04.2014 wurden weitere Maßgaben hinsichtlich u. a. der Handreinigung von Mosaikpflaster und der Zulässigkeit der Reinigungsarten beschlossen (Anlage D 2). Diese Maßgaben sind in die neue Satzung eingearbeitet worden und es wurde ein Verzeichnis zu den zulässigen Reinigungsarten auf Gehwegen erstellt.
Der durch die Einarbeitung der drei Maßgaben veränderte Satzungstext lag der Gemeindevertretung zum 15.05.2014 und zum 02.10.2014 mit der Drucksache 049/14/1 zur Beratung und Beschlussfassung vor. Durch die Vorgabe, dass nunmehr auch die Gehwegflächen, die unbefestigt und mit Mosaikpflaster belegt sind, zwingend handgereinigt werden müssen, erhöhen sich die finanziellen Aufwendungen für die Gemeinde Kleinmachnow als Mehraufwand auf 15.000,00 € pro Jahr. Die Neufassung der Straßenreinigungssatzung, Anlage A(einschließlich der Anlagen A1 und A2) der Beschlussvorlage, soll nach Beschlussfassung veröffentlicht werden und zum 01.07.2015 in Kraft treten.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
120.000,00 |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
5.000,00 |
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Finanz-HH |
EURO: |
5.000,00 |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
15.000,00 Euro |
Anlagen
Anlage A - Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Kleinmachnow mit Stand Dezember 2014 mit der dazugehörigen Anlage 1 - Verzeichnis der Straßenkategorien (aus DS-Nr. 167/14) und Anlage 2 - Verzeichnis zu den Reinigungsmodalitäten auf Gehwegen
Zur Information:
Anlage B – gültige Straßenreinigungssatzung in der Fassung vom 01.01.2011 mit aktualisiertem Straßenverzeichnis, Stand 12.11.2014 (DS-Nr. 167/14)
Anlage C - Beschluss DS Nr.: 165/01 zum Winterdienst vom 27.09.2001
Anlage D – Maßgaben:
D1 aus dem UVO-Ausschuss am 02.04.2014
D2 aus dem Hauptausschuss am 28.04.2014
Anlage E – Änderungsexemplar der Straßenreinigungssatzung mit Stand Dezember 2014 mit aktualisiertem Straßenverzeichnis und Kennzeichnung der Änderungen mit Streichungen und farblichen Hervorhebungen in hellgrau (lt. DS-Nr. 049/14) und gelb (redaktionelle, klarstellende Änderungen, Modifikationen der Verwaltung und Maßgaben – s. Anlage D)