Betreff
Änderung der Geschäftsordnung, hier: Begrenzung der Redezeit
Vorlage
DS-Nr. 176/14
Art
Antrag

Die Gemeindevertretung beschließt, den § 10 „Redeordnung“ der Geschäftsordnung neu zu fassen:

 

§ 10

 

(1)      Reden darf, wer vom Vorsitzenden/der Vorsitzenden der Gemeindevertretung das Wort erhalten hat. Wortmeldungen erfolgen durch Handaufheben. Jeder Redner/jede Rednerin soll sich bei seinem/ihrem Redebeitrag erheben.

(2)      Der Vorsitzende/die Vorsitzende erteilt das Wort nach der Reihenfolge der Wortmeldungen soweit nicht mit Zustimmung des/der Redeberechtigten hiervon abgewichen wird. Das Wort zur Geschäftsordnung ist jederzeit zu erteilen und darf sich nur auf den in der Beratung befindlichen Tagesordnungspunkt beziehen. Es darf dadurch kein Redner/keine Rednerin unterbrochen werden.

(3)      Die Redezeit beträgt maximal fünf Minuten. Dies gilt nicht für Haushaltsdebatten und Berichterstattungen durch Ausschussvorsitzende.

(4)      Dem/der Hauptverwaltungsbeamten ist auch außerhalb der Reihe der Wortmeldungen jederzeit das Wort zu erteilen.

(5)      Persönliche Erklärungen sind nach der Abstimmung zulässig. Sie sind kurz zu halten.


Der Ältestenrat der Gemeindevertretung von Kleinmachnow hat sich in seiner letzten Sitzung in großer Mehrheit dafür ausgesprochen, zukünftig eine Redezeitbegrenzung für Wortmeldungen in der Geschäftsordnung vorzuschreiben. Die vorliegende Fassung lehnt sich an die Geschäftsordnung des Kreistages Potsdam-Mittelmark an und berücksichtigt die vorgeschlagenen und diskutierten Ausnahmen.   


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein