Betreff
Stellvertretung des Bürgermeisters ab 1. Januar 2015
Vorlage
DS-Nr. 177/14
Art
Beschlussvorlage

Als allgemeiner Stellvertreter des Bürgermeisters wird gemäß § 56 Absatz 4 BbgKVerf der Leiter des Fachbereichs Büro des Bürgermeisters, Herr Hartmut Piecha, mit Wirkung zum 1. Januar 2015 bestellt.


Entsprechend § 56 Absatz 1 BbgKVerf muss die Gemeinde einen allgemeinen Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters haben. Diese Aufgabe nimmt bis zum 31. Dezember 2014 Frau Barbara Neidel wahr.

 

Ab 1. Januar 2015 soll Herr Hartmut Piecha der allgemeine Stellvertreter des Bürgermeisters sein. Herr Piecha leitet seit Jahren kompetent und engagiert den Fachbereich Büro des Bürgermeisters. Sein Wissen um die Prozesse in der Gemeinde Kleinmachnow sowie seine hohe Einsatzbereitschaft sind Garantie für eine solide Stellvertretung des hauptamtlichen Bürgermeisters.

 

Gemäß § 56 Absatz 3 benennt die Gemeindevertretung auf Vorschlag des hauptamtlichen Bürgermeisters aus dem Kreise der Bediensteten, denen die Leitung einer dem Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamten unmittelbar unterstellten Organisationseinheit obliegt, einen allgemeinen Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters. Die Bestellung erfolgt durch Abstimmung nach § 39 BbgKVerf.  


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein