Betreff
5. Änderung der Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes "Der Teltow"
Vorlage
DS-Nr. 003/15
Art
Beschlussvorlage

Der 5. Änderungssatzung der Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Der Teltow“ vom 9. Juni 2004 wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt, in der nächstfolgenden Verbandsversammlung als Stimmenführer das Ergebnis der kommunalen Abstimmung in der Verbandsversammlung als einheitliches Votum vorzutragen.

 

 

Anlagen

·       5. Änderung der Verbandssatzung des WAZV

·       Synopse zur 5. Änderung der Verbandssatzung des WAZV


In den beiden Sitzungen der Verbandsversammlung am 8. Oktober 2014 und am 3. Dezember 2014 ist es nicht gelungen, für die angestrebte Änderung der Verbandssatzung die erforderliche qualifizierte Mehrheit zu erreichen.

Die Änderung der Verbandssatzung ist erforderlich, um die der Gemeinde Kleinmachnow zustehende Zahl an Vertretern in der Verbandsversammlung festzuschreiben. Durch eine Einwohnerzahl, die inzwischen über 20.000 liegt, hat die Gemeinde Kleinmachnow neben dem Bürgermeister fünf weitere Vertreter in die Verbandsversammlung zu entsenden. Die Verbandssatzung enthält aber noch die Zahl von vier Vertretern.

Durch die uneinheitliche Stimmabgabe der Vertreter aus Teltow und Stahnsdorf wurden die Stimmen dieser Mitgliedskommunen ungültig, weshalb die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der satzungsmäßigen Stimmen in beiden Sitzungen nicht zustande kam. Diesem Ansinnen soll mit dem vorliegenden Beschluss Rechnung getragen werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein