Betreff
Erweiterung des Angebotes der Schulsozialarbeit an den kommunalen Grundschulen und Horten
Vorlage
DS-Nr. 179/14/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

1.  Der Bürgermeister wird damit beauftragt, an jeder der drei kommunalen Grundschulen einschließlich der dazugehörigen Horte in Kleinmachnow eine Teilzeitstelle (0,5) für eine/n Schulsozialarbeiter/in einzurichten, also insgesamt 1,5 Stellen.

2.  Die Besetzung der Stellen soll möglichst zum Beginn des Schuljahres 2015/2016 erfolgen, spätestens jedoch zum 01.01.2016.

3.  Für das Jahr 2015 sind die Mittel für Personalkosten, Erstausstattung und Sachkosten überplanmäßig oder durch einen Nachtrag zur Verfügung zu stellen.

4.  Für die Jahre 2016 ff. sind die Mittel für Personal- und Sachkosten im Haushalt zu planen.

 


Die zunehmende Komplexität von Erziehung und Bildung fordert die Einrichtung und Ausweitung von Angeboten der Schulsozialarbeit. Die Kapazitäten der Lehrer und Schulleiter sind durch Inklusion, vermehrte Aufmerksamkeitsdefizite der Schüler u.Ä. sehr strapaziert.

§ 13 SGB VIII bietet mit der Schulsozialarbeit die Grundlage für ein niederschwelliges Angebot, das für Schüler, Eltern und Lehrer gleichermaßen direkt vor Ort erreichbar ist. Dabei hat die Schulsozialarbeit eine eigenständige, vorwiegend präventive Aufgabe. Sie wirkt als Bindeglied zwischen Schule und Jugendhilfe und entwickelt gemeinsam mit Eltern, Lehrern, Kindern, Jugendlichen und Institutionen vor Ort Lösungen bei Problemen auf der Grundlage vorhandener Ressourcen.

Ein Ziel der Schulsozialarbeit ist die Integration junger Menschen, um ihnen eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Hier wird ein Schwerpunkt innerhalb der schulischen Arbeit auf den Präventionsbereich gelegt. Durch verschiedene Maßnahmen, Projekte und Angebote, die im Vorfeld auf eine Unterstützung, Stärkung und Verbesserung von Lebens- und Entwicklungsbedingungen der Kinder und Jugendlichen abzielen, werden Konflikte vermieden.

Neben der Koordination der Hilfeangebote, wird auch zwischen Schule, dem sozialen Umfeld und den Familien vermittelt. Hierzu werden Informationen und Ansprechpartner außerhalb der Schule angeboten, um Kinder und Jugendliche in ihr soziales Umfeld einzubinden und Eltern Hilfe und Unterstützung zu bieten.

Die seit dem Jahr 2008 in der Maxim-Gorki-Gesamtschule durchgeführte Schulsozialarbeit hat sich sehr gut bewährt. Die hier eingerichtete Stelle ist derzeit mit einer Mitarbeiterin (0,5) und einem Mitarbeiter (0,5) besetzt, die zusätzlich viele temporäre Projekte in den Grundschulen übernommen haben. Der entstandene Bedarf an den kommunalen Grundschulen kann mit dieser einen Stelle jedoch nicht mehr abgedeckt werden.

Entsprechend dem in Anlage 1 zur Ausgangs-Drucksache-Nr. 179/14 beschriebenen Konzept erachtet die Verwaltung in Abstimmung mit den Schulleitungen der drei Grundschulen eine Stelle in Teilzeit (0,5) für jede der drei kommunalen Grundschulen, also insgesamt 1,5 Stellen, vorerst als ausreichend. Eine Besetzung soll mit drei Personen erfolgen um die Bedarfszeiten sinnvoll zu nutzen und mögliche Erweiterungspotentiale vorzuhalten.

Die Schulkonferenzen der Grundschulen wurden z.T. mit dem Konzept vertraut gemacht und befürworten den Einsatz von festen Schulsozialarbeitern an den Schulen  (s. Anlage 2 zur Ausgangs-Drucksache-Nr. 179/14).

Die jährlichen Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

 

2015:      Personalkosten  25.000 €   (Teilhaushalt 40.08)

               (Sept. – Dez. 2015)

               Erstausstattung   15.000 €   (Teilhaushalt 40.15)

               (3 Beratungsräume)

               Sachkosten          2.000 €    (Teilhaushalt 40.15)

               GESAMT               42.000 €

 

2016 ff.:  Personalkosten  75.000 €    (Teilhaushalt 40.08)

               Sachkosten          9.000 €    (Teilhaushalt 40.15)

               GESAMT               84.000 €

 

In Auswertung der Sitzungen des Schul-/Kultur-/Sozialausschusses vom 06. Januar 2015 sowie des Finanzausschusses vom 08. Januar 2015 wurde der Beschlussvorschlag präzisiert und war entsprechend in DS-Nr. 179/14/1 „Erweiterung des Angebotes der Schulsozialarbeit an den kommunalen Grundschulen und Horten“ abzuändern.

 

Das der Ausgangs-Drucksache Nr. 179/14 als Anlage 1 beigefügte Konzept der Gemeinde Kleinmachnow zur Umsetzung der Schulsozialarbeit: „Schulsozialarbeit an den drei kommunalen Grundschulen in Kleinmachnow“ wird entsprechend der Erweiterung der Ausrichtung bezüglich der Horte überarbeitet.

 

Daher sind dieser Drucksache-Nr. 179/14/1 keine Anlagen beigefügt.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

21.10, 36.60

Teilhaushalt/Budget:

40.08, 40.15

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr 2015

EURO:

42.000,00

Finanz-HH

Jahr 2015

EURO:

42.000,00

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein