Der Sperrvermerk aus der DS-Nr. 143/14/1 wird aufgehoben, der Zuschuss in Höhe von 75.000,00 Euro zur Aufrechterhaltung des Kulturbetriebes durch die Kulturgenossenschaft Neue Kammerspiele e. G. wird in drei Raten in Höhe von jeweils 25.000,00 Euro ausgezahlt.
Für die Auszahlung der ersten Rate zum 30. März 2015 sind vom Antragsteller folgende Unterlagen einzureichen:
- Jahresabschluss 2014, aufgestellt von einer Steuerberaterin/einem Steuerberater,
- Genehmigung des Jahresabschlusses 2014 durch den Aufsichtsrat per Beschluss,
- Vorlage des vom Aufsichtsrat geprüften Quartalsberichts für das IV. Quartal 2014 gemäß Anlage.
Für die Auszahlung der zweiten Rate zum 30. Juni 2015 sind vom Antragsteller folgende Unterlagen einzureichen:
- vom Aufsichtsrat geprüfter Quartalsbericht für das I. Quartal 2015 (fortgeschriebene Anlage),
- Vorlage des Ergebnisses der Pflichtprüfung vom Prüfungsverband gemäß § 53 Abs. 1 GenG für die Jahre 2012 und 2013.
Für die Auszahlung der dritten Rate zum 30. September 2015 sind vom Antragsteller folgende Unterlagen einzureichen:
- vom Aufsichtsrat geprüfter Quartalsbericht für das II. Quartal 2015 (fortgeschriebene Anlage),
- vorläufiger Wirtschaftsplan 2016.
Aus den für die Auszahlung des Zuschusses vorgelegten Unterlagen zum
30.03., 30.06. und 30.09.2015 muss hervorgehen, dass die Zahlungsfähigkeit der
Genossenschaft gemäß Liquiditätsplan weiterhin gewährleistet ist.
Anlage
Grundlage für die Erstellung eines Quartalsberichts (mit der Genossenschaft abgestimmt)
Die Gemeinde Kleinmachnow hat der Kulturgenossenschaft Neue Kammerspiele e. G. für die Jahre 2015 und 2016 eine pauschale Förderung in Höhe von jeweils 75.000,00 Euro zur Aufrechterhaltung des Kulturbetriebes gewährt. Die Drucksache ist mit einem Sperrvermerk versehen, der nur durch einen Beschluss der Gemeindevertretung aufgehoben werden kann. Die in der DS-Nr. 143/14/1 geforderten Unterlagen hat die Geschäftsführung der Kammerspiele eingereicht. Die eingereichten Unterlagen waren Grundlage der Beratung am 8. Januar 2015 im Finanzausschuss, der in den Kammerspielen stattfand, und sind nicht beanstandet worden.
Um den Zuschuss sachgerecht zu verteilen und die Aufrechterhaltung des Kulturbetriebes der Kammerspiele sicherzustellen, hat eine Abstimmung mit dem Vorstand der Kulturgenossenschaft Neue Kammerspiele e. G. stattgefunden. Seitens der Verwaltung sind mit dem Vorstand Prüfpunkte und ein Berichtswesen vereinbart worden, um die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses zu gewährleisten. Der Zuschuss soll in drei Raten von jeweils 25.000,00 Euro ausgezahlt werden, sofern die Bedingungen für die Freigabe der jeweiligen Rate vorliegen.
Die Aufhebung des Sperrvermerkes gilt nur für das Jahr 2015.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits im
laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
|