Betreff
Abwägung zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-a "Europarc Dreilinden" (Abwägungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 007/15
Art
Beschlussvorlage

1)      Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden zum Ent­wurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-a „Europarc Dreilinden“ eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in Anlagen 2 und 3 dargestellt.

2)      Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Grün­de anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten. Bei einer Vorlage des Bebauungsplanes nach § 10 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die nicht berücksichtigten Stellungnahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.


Hinweis zum Datenschutz:

Bei der Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen der Abwägung (hier: Namen und Anschriften der Einwender) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu beachten. Ein Schlüssel­verzeichnis, in dem die fortlaufenden Nummern den jeweiligen Einwendern namentlich zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen gesondert übergeben und ist vertraulich zu behandeln.

 

Problembeschreibung / Begründung:

Der Bebauungsplan KLM-BP-006-a „Europarc Dreilinden“ (B-Plan) trat am 02.03.1995 in Kraft und wurde zuletzt zur Vorbereitung der Ansiedlung einer Tankstelle mit Schnellrestaurant geändert. Diese 1. Änderung trat am 17.04.2003 in Kraft. Das gesamte Plangebiet ist Teil des städtebaulichen Entwick­lungsbereiches "Wohnen u. Arbeiten nördlich u. südlich der BAB A 115" (Beschluss v. 05.09.1991/DS-Nr. 186/91).

Im Jahr 2013 bekundete die Deutsche Post DHL Interesse, im Städtebaulichen Entwicklungsbereich auf einem rund 25.000 m² großen Grundstück eine mechanisierte Paket-Zustellbasis zu realisieren. Nach Prüfung der dazu vorgelegten Unterlagen sprach sich die Gemeindevertretung am 13. Februar 2014 mit DS-Nr. 005/14 dafür aus, das Vorhaben auf einer Fläche entlang Hermann-von-Helmholtz-Straße zuzulassen. Mit DS-Nr. 035/14 vom 15. Mai 2014 leitete sie das erforderliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-a ein.

Den als Textbebauungsplan (ohne Planzeichnung) erarbeiteten Bebauungsplan-Entwurf billigte die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 128/2014 vom 13.11.2014 und bestimmte ihn zur öffentlichen Auslegung. Er wurde mit der Begründung und zugehörigen Fachgutachten (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Verkehrsuntersuchung und Schalltechnische Untersuchung) im Zeitraum 8. Dezember 2014 bis 16. Januar 2015 im Rathaus Kleinmachnow öffentlich ausgelegt. Parallel erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Während der förmlichen Beteiligungen äußerten sich insgesamt 24 der angeschriebenen 29 Be­hörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange. Aus der Öffentlichkeit gingen insgesamt 11 Stellung­nahmen ein.

Die eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes können in der in den Anlagen 2 und 3 dargestellten Form abgewogen werden.

 

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit diesem Bebauungsplan-Verfahren für notwendige, extern zu erbringende stadtplanerische und weitere Leistungen (insbesondere: verkehrliche und schalltechnische Untersuchungen) entstehen, trägt gemäß Städtebaulichem Vertrag v. 17.07./ 04.08.2014 die Deutschen Post DHL als Grundstückseigentümerin. Ein entsprechender Betrag ist von der Deutschen Post DHL bereits bei der Gemeinde hinterlegt worden.

 

Hinweis:

Alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und die vorliegenden Fachgutachten können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FD Stpl./BauO, Zimmer 2.04 eingesehen werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

51.10

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

15.400,09

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)        Abgrenzung Geltungsbereich 2. Änderung KLM-BP-006-a „Europarc Dreilinden“

Abwägungsmaterialien:

2)        Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegungszeitraum 08.12.2014 – 16.01.2015)

3)        Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben v. 02.12.2014