1)
Der
Flächennutzungsplan Kleinmachnow soll geändert werden. Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes
Kleinmachnow KLM-FNP-17 für Gewerbe- und sonstige Flächen (Geltungsbereich vgl.
Anlage 1) umfasst insbesondere die
Änderung von dargestellten Nutzungsarten, Flächen für den Gemeinbedarf und für
Sport- u. Spielanlagen, Flächen für den überörtlichen Verkehr u. für die
örtlichen Hauptverkehrszüge sowie Grünflächen.
Zugleich werden Nachrichtliche
Übernahmen, Vermerke und Hinweise sowie die Planunterlage aktualisiert.
Der
angestrebte Anpassungs- bzw. Änderungsumfang ist in Anlage 2 (Tabelle) aufgelistet und in den Anlagen 3
u. 4 (Karte mit Legende) abgebildet.
2)
Der
Einleitungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, zu der beabsichtigten Änderung einen Vorentwurf
erarbeiten zu lassen, der der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen ist.
Daran anschließend wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen sein.
Der Flächennutzungsplan
Kleinmachnow (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde. Er
stellt für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen die Art der
Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar, die sich aus der
beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt. Gegenüber dem Bürger
entwickelt der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen
sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Ansprüche auf Baugenehmigungen für ein
bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen alle Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne) aus dem FNP
entwickelt werden.
Gegenwärtig ist der FNP wirksam
in der Fassung der 14. Änderung vom 30. Januar 2014, die am
31. Juli 2014 (Amtsblatt Nr. 12/2014) neu bekannt gemacht wurde.
Die 17. Änderung
für Gewerbe- und sonstige Flächen (Geltungsbereich vgl. Anlage 1) ist erforderlich, um parallel zu
Bebauungsplan-Änderungsverfahren erforderliche Anpassungen dargestellter
Nutzungsarten vorzunehmen. Dies betrifft u.a. den Städtebaulichen Entwicklungsbereich
„Wohnen und Arbeiten im Bereich nördlich
und südlich der Bundesautobahn A 115 …“ (Bebauungsplan-Verfahren
KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik–Innovation–Wissenschaft)“). Im Bereich von
Grün- und Waldflächen soll u.a. der Verlauf des Uferweges Teltowkanalaue (Gemeinsamer
Rad- und Wanderweg) ergänzt werden, um eine Anpassungspflicht anderer öffentlicher
Planungsträger an dieses städtebauliche Ziel der Gemeinde zu erreichen. Zu
korrigieren ist die Anordnung von Planzeichen für Einrichtungen wie Kita,
Spielplätze u.ä. entsprechend ihrer tatsächlichen Lage.
Nachdem die Flächennutzungspläne
der Stadt Teltow und der Gemeinde Stahnsdorf auf der Grundlage der Digitalen
Topographischen Karte (DTK10) erstellt sind, soll auch der FNP Kleinmachnow –
wie bundesweit vorherrschend – auf diese Kartengrundlage umgestellt werden.
Die insgesamt im Verfahren
KLM-FNP-17 beabsichtigten Inhalte sind in den Anlagen 2-4 wiedergegeben.
Lediglich zur
Information und der Vollständigkeit halber enthält Anlage 2 (Tabelle) auch
Punkte, die nicht Gegenstand dieses Verfahrens KLM-FNP-17, sondern
anderer, bereits eingeleiteter FNP-Änderungsverfahren sind.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1)
Kennzeichnung
des Geltungsbereiches KLM-FNP-17 für Gewerbe- und sonstige Flächen
Konzept voraussichtlicher
Anpassungs-/Änderungsumfang 17. FNP-Änderung, Stand 02.03.2015:
2)
Tabelle
(Gegenüberstellung „FNP, wirksame Fassung“ – „17. Änderung des FNP“)
3)
Legende
(Format DIN A 4) und
4)
Karte
(Format DIN A 3)