Betreff
Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow Erhöhung des gemeindlichen Bürgschaftsrahmen
Vorlage
DS-Nr. 024/15
Art
Beschlussvorlage

Der Erhöhung des Bürgschaftsrahmen für die Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow auf 7,0 Mio. EUR wird zugestimmt.

  


Die Kreditinanspruchnahme der P&E für das Entwicklungsgebiet „Wohnen und Arbeiten“ betrug zum 31.12.2014 ca. 4,7 Mio. EUR. Aus dem Kredit wurden in den Jahren 2013 und 2014 u.a. folgende Leistungen, teilweise auch auf Veranlassung der Gemeinde, finanziert:

          Gehweg und Angebotsstreifen Stolper Weg: ca. 115.000 EUR

          Soziale Infrastruktur Schulneubau 3. Grundschule: 350.000 EUR (Einnahme aus Kaufvertrag CountR)

          Planungsleistungen KLM-BP-006-c-3 (erst ca. 20% abgerechnet) und c-4: ca. 140.000 EUR

          Planstr. B/ Verlängerung Fahrenheitstr. (Straßenbau, Medien inkl. Umverlegung, Rückbau,
Planung): ca. 610.000 EUR

          Rekultivierung Stolper Berg: ca. 250.000 EUR

 

Die noch aus den bestehenden Kreditverträgen i.H.v. 5,0 Mio. EUR zur Verfügung stehenden Finanzmittel von ca. 300 TEUR werden unter Berücksichtigung der absehbaren Kosten u.a. für die Fertigstellung der. Planstr. B/ Verlängerung Fahrenheitstr, die Schlussrechnung Rekultivierung Stolper Berg, die Entsorgung von Haufwerken, Planungsleistungen KLM-BP-006-c-3, den Winterdienst sowie die Zahlung von Grundsteuern benötigt, so dass voraussichtlich Ende März/ Anfang April 2015 der Kreditrahmen von 5,0 Mio. EUR vollständig ausgeschöpft sein wird.

 

Zur Sicherstellung der zügigen Durchführung der Entwicklungsmaßnahme (§ 165 Abs. 3 Satz 4 BauGB) und zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Land Brandenburg, den Versorgungsträgern und den Bauunternehmen ist eine weitere Kreditaufnahme von 2,0 Mio. EUR erforderlich. Da der bestehende Bürgschaftsrahmen durch die aktuellen Kreditverträge vollständig in Anspruch genommen wird, ist die Erhöhung des Bürgschaftsrahmens dafür die Voraussetzung.

Die für das Jahr 2015 geplanten Ausgaben haben lt. Wirtschaftsplan eine Höhe von ca. 1,6 Mio. EUR.

 

Der Bürgschaftsrahmen betrug bis zum Jahr 2009 19,2 Mio. EUR. Mit diesem Bürgschaftsrahmen wurde u.a. der Kredit für den Bau des Rathauses gesichert. Im Jahr 2009 konnte der Bürgschaftsrahmen auf 8,5 Mio. EUR gesenkt werden. Eine weitere Reduzierung erfolgte im Jahr 2011 auf das noch heute gültige Niveau von 5,0 Mio. EUR.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein