Kleinmachnow begrüßt, unterstützt und schließt sich
den Forderungen des Bayerischen und des Deutschen Städtetages zum Schutz der
kommunalen Daseinsvorsorge bei den Verhandlungen zum Transatlantischen
Freihandelsabkommen (TTIP) und allen weiteren Handelsabkommen an.
Der als Anlage beigefügte Beschluss des
Hauptausschusses des Deutschen Städtetages vom 12.02.2014 wird als Resolution
des Stadtrates zum Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) und allen
weiteren Handelsabkommen übernommen und an die zuständigen übergeordneten
Stellen übersandt.
Anlage
Die Europäische Union (EU) und die USA haben am
13.02.2013 beschlossen, Verhandlungen über eine transatlantische Handels- und
Investitionspartnerschaft (Transatlantic Trade and Investment Partnership –
TTIP) aufzunehmen, mit dem Ziel die transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen
durch dieses Abkommen zu vertiefen.
Das Abkommen wird für die Mitgliedsstaaten der EU von
der Europäischen Kommission auf Grundlage eines vom Europäischen Rat erteilten
Mandats, welches jedoch nicht veröffentlicht wurde, verhandelt. Nach Abschluss
der Verhandlungen müssen das Europäische Parlament und der Rat dem Vertragstext
des Abkommens im Ganzen zustimmen oder ablehnen. Nach diesem Beschluss wird das
Abkommen verbindlich für alle EU-Mitgliedsstaaten. Bei einer Zustimmung wird
dieses Abkommen Anwendungsvorrang vor den EU-Verordnungen und EU-Richtlinien
sowie dem nationalen Recht erlangen und kann damit Auswirkungen auf die
kommunale Daseinsvorsorge haben. Das ist insbesondere nicht auszuschließen, da
über die vorgesehene Negativliste mit den von der Liberalisierung ausgenommenen
Bereichen Schule, Wasser, Kultur nicht aufgeführt sind. Aber auch der
KITA-Eigenbetrieb oder der Bauhof wären nach dem derzeitigen Informationsstand
rechtlich nicht mehr haltbar. Ein Verlust des kommunalen Gestaltungsrahmens
wäre damit unmittelbar verbunden. Mit einem Abschluss der Verhandlungen ist
frühestens im kommenden Jahr zu rechnen.
Daher ist es nach Auffassung des Hauptausschusses des
Deutschen Städtetages wichtig, dass sichergestellt wird, dass die Bereiche der
kommunalen Daseinsvorsorge grundsätzlich nicht von einer transatlantischen
Handels- und Investitionspartnerschaft erfasst sind. Dazu wird die
Bundesregierung aufgefordert, sich mit Nachdruck gegenüber der EU-Kommission
einzusetzen, dass die Kommunale Daseinsvorsorge explizit vom derzeitig
verhandelten Freihandelsabkommen ausgeschlossen wird.
Nähere Informationen unter:
http://www.staedtetag.de/fachinformationen/wirtschaft/068853/
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