1)
Die Gemeindevertretung beschließt für das in
Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heutigen
Abwägungsergebnis auf der Grundlage des Baugesetzbuches in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt
geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I
S. 1748) – BauGB ‑
den Bebauungsplan KLM-BP-020 „Kiebitzberge“, bestehend aus
Teil A: Planzeichnung
(Maßstab im Original: 1 : 1.000) und
Teil B: Textliche Festsetzungen
als Satzung.
2) Die entsprechend dem Abwägungsergebnis geänderte Begründung wird gebilligt.
3) Der Beschluss über den Bebauungsplan (Satzungsbeschluss) sowie Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Bebauungsplan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, sind ortüblich bekannt zu machen.
Der Bebauungsplan KLM-BP-020 „Kiebitzberge“, ursprünglich bekannt gemacht am 30.12.2008, wurde vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) mit Urteilen vom 15.03.2012 für unwirksam erklärt.
Das Urteil warf dem Plangeber vor, dass bestimmte Sachverhalte (insbesondere schalltechnische Fragestellungen) nicht oder nicht in der richtigen Weise aufgeklärt und daher in der Abwägung nicht oder unter falschen Prämissen berücksichtigt worden seien. Die (vorläufige) Unwirksamkeit des Bebauungsplanes steht seit Ablauf der Rechtsmittelfrist – d. h. ab 1. Mai 2012 – rechtskräftig fest. Sie ist im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 05/2012 vom 11. Mai 2012 bekannt gemacht worden.
Mit DS-Nr. 063/12 v. 14.06.2012 beschloss die Gemeindevertretung, den Bebauungsplan KLM-BP-020 „Kiebitzberge“ gemäß § 214 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) durch ein ergänzendes Verfahren zur Behebung der vom OVG erkannten Fehler zu heilen.
Um die vom OVG als unvollständig bezeichneten Sachverhalte zu klären, erfolgten eine ergänzende schalltechnische Untersuchung und die dafür notwendige verkehrliche Erhebung.
Den geänderten und ergänzten Bebauungsplan-Entwurf billigte die Gemeindevertretung am 20.03.2014 (DS-Nr. 143/13/1). Mit dem B-Plan wird u. a. angestrebt, das Sportforum und das Freibad Kiebitzberge durch Festsetzungen zu Art und Maß der Nutzung und zu überbaubaren Grundstücksflächen planungsrechtlich zu sichern, die Erschließungssituation und die Flächen für den ruhenden Verkehr zu ordnen, öffentliche Verkehrsflächen einschließlich Fußwege festzusetzen und das vorhandene Wohngebiet östlich Fontanestraße planungsrechtlich einzuordnen.
Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte (insbesondere: Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung des Entwurfes im Zeitraum 17.11. bis einschließlich 19.12.2014 sowie parallel wiederholte Beteiligungen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange) und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann der
Bebauungsplan KLM-BP-020 „Kiebitzberge“
als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1) Kennzeichnung Geltungsbereich KLM-BP-020 „Kiebitzberge“
2) Teil A Planzeichnung (Zeichnerische Festsetzungen)
3) Teil B Textliche Festsetzungen
4) Begründung, Teil 1 (Allgemeine Begründung)
5) ders., Teil 2 (Umweltbericht)
nur zur Information:
6) Gegenüberstellung der Festsetzungen („Stand 30.12.2008“ – „Stand 08.06.2015“)