Betreff
Abwägung zum Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-020 "Kiebitzberge" (Abwägungsbeschluss im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB)
Vorlage
DS-Nr. 038/15
Art
Beschlussvorlage

1)      Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zum Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-020 „Kiebitzberge“ eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in Anlagen 2 und 3 dargestellt.

2)      Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Grün­de anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten. Bei einer Vorlage des Bebauungsplanes nach § 10 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die nicht berücksichtigten Stellungnahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.


Hinweis zum Datenschutz:

Bei der Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen der Abwägung (hier: Namen und Anschriften der Einwender) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu beachten. Ein Schlüssel­verzeichnis, in dem die fortlaufenden Nummern den jeweiligen Einwendern namentlich zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen gesondert übergeben und ist vertraulich zu behandeln.

 

Problembeschreibung / Begründung:

Der Bebauungsplan KLM-BP-020 „Kiebitzberge“, ursprünglich bekannt gemacht am 30.12.2008, wurde vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) mit Urteilen vom 15.03.2012 für unwirksam erklärt.

Das Urteil warf dem Plangeber vor, dass bestimmte Sachverhalte (insbesondere schalltechnische Fragestellungen) nicht oder nicht in der richtigen Weise aufgeklärt und daher in der Abwägung nicht oder unter falschen Prämissen berücksichtigt worden seien. Die (vorläufige) Unwirksamkeit des Bebauungsplanes steht seit Ablauf der Rechtsmittelfrist – d. h. ab 1. Mai 2012 – rechtskräftig fest. Sie ist im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 05/2012 vom 11. Mai 2012 bekannt gemacht worden.

Mit DS-Nr. 063/12 vom 14.06.2012 beschloss die Gemeindevertretung, den Bebauungsplan KLM-BP-020 „Kiebitzberge“ gemäß § 214 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) durch ein ergänzendes Verfahren zur Behebung der vom OVG erkannten Fehler zu heilen.

Um die vom OVG als unvollständig bezeichneten Sachverhalte zu klären, erfolgten eine ergänzende schalltechnische Untersuchung und die dafür notwendige verkehrliche Erhebung. Die umfangreich angelegte Verkehrserhebung fand am 18. August 2012 statt. Bei hochsommerlicher Witterung konnte die Erhebung an einem Tag durchgeführt werden, an dem die höchste Besucherzahl jedenfalls in der jüngeren Geschichte des Freibades zu verzeichnen war.

Den präzisierten Bebauungsplan-Entwurf billigte die Gemeindevertretung am 20.03.2014 (DS-Nr. 143/13/1). Mit dem B-Plan wird u. a. angestrebt, das Sportforum und das Freibad Kiebitzberge durch Festsetzungen zu Art und Maß der Nutzung und zu überbaubaren Grundstücksflächen planungsrechtlich zu sichern, die Erschließungssituation und die Flächen für den ruhenden Verkehr zu ordnen, öffentliche Verkehrsflächen einschließlich Fußwege festzusetzen und das vorhandene Wohngebiet östlich Fontanestraße planungsrecht­lich einzuordnen.

Der B-Plan-Entwurf wurde im Zeitraum 17.11.2014 bis einschließlich 19.12.2014 öffentlich ausgelegt. Parallel erfolgte die Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB). Während der Auslegung gingen zahlreiche Stellungnahmen der Behör­den / TöB sowie 16 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern ein.

Die eingegangenen Stellungnahmen können in der Anl. 2 u. 3 dargestellten Form abgewogen werden.

 

Hinweis: Alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und die vorliegenden Fachgutachten können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, Fachdienst Stpl./BauO, Zimmer 2.04 eingesehen werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

5110

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

9.773,19

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)      Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-020 „Kiebitzberge“

Abwägungsmaterialien:

2)      Beteiligung der Öffentlichkeit

3)      Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange

Hinweis zum Datenschutz:

Bei der Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen der Abwägung (hier: Namen und Anschriften der Einwender) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu beachten. Ein Schlüssel­verzeichnis, in dem die fortlaufenden Nummern den jeweiligen Einwendern namentlich zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen gesondert übergeben und ist vertraulich zu behandeln.