Der Jahresüberschuss in Höhe von 97.099, 52 € ist in Andere Gewinnrücklagen einzustellen.
Der Aufsichtsrat hat auf seiner Sitzung am 19. Mai 2015 den Jahresabschluss 2014 zur Feststellung empfohlen. In dem Zusammenhang erfolgte gleichfalls die Empfehlung an die Gesellschafter zur Verwendung des Ergebnisses. Der Aufsichtsrat empfahl, den Jahresüberschuss i. H. v. 97.099, 52 € in Andere Gewinnrücklagen einzustellen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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