Betreff
Abwägung zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes
KLM-BP-002-a "Eigenherd Mitte" für die Grundstücke
Meiereifeld 33, 35 und 35a (Abwägungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 067/15
Art
Beschlussvorlage

1)      Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden zum Ent­wurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-002-a „Eigenherd Mitte“ eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.

2)      Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten. Bei einer Vorlage des Bebauungsplanes nach § 10 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die nicht berücksichtigten Stellungnahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.


Allgemein

Der Bebauungsplan KLM-BP-002-a „Eigenherd Mitte“, erstmals zum 08.01.1997 in Kraft gesetzt, ist derzeit in der Fassung der 1. Änderung rechtswirksam (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 13/2009 v. 16.10.2009). Mit dem Änderungsverfahren vollzog die Gemeinde den Umzug der Gemeindeverwaltung vom Standort Meiereifeld an den Rathausmarkt und gab die frühere Festsetzung als „Fläche für den Gemeinbedarf …“ zugunsten von „Allgemeines Wohngebiet“ auf.

Grundstück Meiereifeld 33

Im Allgemeinen Wohngebiet (WA) sind gemäß Textlicher Festsetzung (TF) Nr. 2 oberhalb des 1. Oberge­schosses (= Erdgeschoss) nur Wohnungen zulässig. Dies gilt auch für das Grundstück Meiereifeld 33 (Flur 12, Flst. 495). Aufgrund des begrenzten Angebots soll der Bebauungsplan KLM-BP-002-a geändert und auf dem gesamten Grundstück Meiereifeld 33 zukünftig gemeinbedarfsbezogene Nutzungen ermöglicht werden.

Grundstücke Meiereifeld 35/35a

Anfang 2014 trat die Eigentümerin des Grundstücks „Meiereifeld 35“ mit der Bitte an die Gemeinde heran, in das soeben eingeleitete Bebauungsplan-Änderungsverfahren auch ihr unmittelbar angrenzendes Grundstück einzubeziehen.

Für ein dort geplantes Vorhaben sollen die Nutzungsmaße angepasst und die rückwärtige Anordnung des Neubaus zulässig werden. Die Stellplätze sollen straßenseitig untergebracht werden, deren Anordnung unter Verzicht auf die bisher dort zulässige Bebauung ist städtebaulich vertretbar, zumal dadurch Belastungen des Blockinneren durch Emissionen aufgrund von Stellplatzflächen verringert werden können.

Verfahren

Das Änderungsverfahren wurde als beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Die Änderung entspricht einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und den Zielen der Innenentwicklung (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB).

Zur 2. Änderung des Bebauungsplan-Entwurfes, von der Gemeindevertretung am 13.11.2014 (DS-Nr. 127/14) zur Auslegung bestimmt, erfolgte die (förmliche) Beteiligung der Öffentlichkeit im Zeitraum 04.05. bis 05.06.2015. Die (förmliche) Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Anschreiben vom 05.05.2015.

Während der förmlichen und erneuten Beteiligung äußerten sich insgesamt 12 Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange. Von der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Aufgrund der vorgebrachten Hinweise der Behörden wurden noch einmal Ergänzungen an der Begründung vorgenommen. Die Planung selbst bleibt von diesen Ergänzungen unberührt.

Die eingegangenen Stellungnahmen zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes können in der in den Anlagen 2 und 3 dargestellten Form abgewogen werden.

Hinweis:

Alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und die vorliegenden Fachgutachten können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FD Stpl./BauO, Zimmer 2.03 eingesehen werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

5110

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

6.897,60

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)        Abgrenzung des Geltungsbereiches 2. Änderung KLM-BP-002-a „Eigenherd Mitte“

Abwägungsmaterialien:

2)        Beteiligung der Öffentlichkeit
(Auslegungszeitraum 04.05. – 05.06.2015)

3)        Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange
(Schreiben vom 05.05.2015)