KLM-BP-002-a "Eigenherd Mitte" für die Grundstücke
Meiereifeld 33, 35 und 35a (Abwägungsbeschluss)
2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten. Bei einer Vorlage des Bebauungsplanes nach § 10 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die nicht berücksichtigten Stellungnahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.
Allgemein
Der Bebauungsplan KLM-BP-002-a „Eigenherd
Mitte“, erstmals zum 08.01.1997 in Kraft gesetzt, ist derzeit in der Fassung
der 1. Änderung rechtswirksam (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 13/2009
v. 16.10.2009). Mit dem Änderungsverfahren vollzog die Gemeinde den Umzug der
Gemeindeverwaltung vom Standort Meiereifeld an den Rathausmarkt und gab die
frühere Festsetzung als „Fläche für den Gemeinbedarf …“ zugunsten von
„Allgemeines Wohngebiet“ auf.
Grundstück Meiereifeld 33
Im Allgemeinen Wohngebiet (WA) sind
gemäß Textlicher Festsetzung (TF) Nr. 2 oberhalb des 1. Obergeschosses
(= Erdgeschoss) nur Wohnungen zulässig. Dies gilt auch für das Grundstück
Meiereifeld 33 (Flur 12,
Flst. 495). Aufgrund
des begrenzten Angebots soll der Bebauungsplan KLM-BP-002-a geändert und auf
dem gesamten Grundstück Meiereifeld 33 zukünftig gemeinbedarfsbezogene
Nutzungen ermöglicht werden.
Grundstücke Meiereifeld 35/35a
Anfang 2014 trat die Eigentümerin
des Grundstücks „Meiereifeld 35“ mit der Bitte an die Gemeinde heran, in das
soeben eingeleitete Bebauungsplan-Änderungsverfahren auch ihr unmittelbar
angrenzendes Grundstück einzubeziehen.
Für ein dort geplantes Vorhaben
sollen die Nutzungsmaße angepasst und die rückwärtige Anordnung des Neubaus zulässig
werden. Die Stellplätze sollen straßenseitig untergebracht werden, deren Anordnung
unter Verzicht auf die bisher dort zulässige Bebauung ist städtebaulich vertretbar,
zumal dadurch Belastungen des Blockinneren durch Emissionen aufgrund von
Stellplatzflächen verringert werden können.
Verfahren
Das Änderungsverfahren wurde als beschleunigtes
Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Die Änderung entspricht
einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und den Zielen der Innenentwicklung
(vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB).
Zur 2. Änderung des Bebauungsplan-Entwurfes, von der Gemeindevertretung am 13.11.2014 (DS-Nr. 127/14) zur Auslegung bestimmt, erfolgte die (förmliche) Beteiligung der Öffentlichkeit im Zeitraum 04.05. bis 05.06.2015. Die (förmliche) Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Anschreiben vom 05.05.2015.
Während der förmlichen und erneuten Beteiligung äußerten sich insgesamt 12 Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange. Von der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Aufgrund der vorgebrachten Hinweise der Behörden wurden noch einmal Ergänzungen an der Begründung vorgenommen. Die Planung selbst bleibt von diesen Ergänzungen unberührt.
Die eingegangenen Stellungnahmen zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes können in der in den Anlagen 2 und 3 dargestellten Form abgewogen werden.
Hinweis:
Alle
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher
Belange und Nachbargemeinden, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und die
vorliegenden Fachgutachten können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung
und der Fachausschüsse im Rathaus, FD Stpl./BauO, Zimmer 2.03 eingesehen
werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Teilhaushalt/Budget: |
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laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1) Abgrenzung des Geltungsbereiches 2. Änderung KLM-BP-002-a „Eigenherd Mitte“
Abwägungsmaterialien:
2)
Beteiligung der Öffentlichkeit
(Auslegungszeitraum 04.05. – 05.06.2015)
3)
Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger
öffentlicher Belange
(Schreiben vom 05.05.2015)