Betreff
Satzungsbeschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-002-a "Eigenherd Mitte" für die Grundstücke Meiereifeld 33, 35 und 35 a
Vorlage
DS-Nr. 068/15
Art
Beschlussvorlage

1. Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl  I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) – BauGB ‑

     die 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-002-a „Eigenherd Mitte " für die Grundstücke Meiereifeld 33, 35 und 35a (vgl. Anlage 2)

als Satzung.

 

2. Die Begründung wird gebilligt.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.


Mit Beschluss vom 14.11.2013 (DS-Nr. 075/13) ist ein Verfahren zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-002-a „Eigenherd-Mitte" für das Grundstück Meiereifeld 33 eingeleitet worden. Die Änderung des Bebauungsplanes sollte sich zunächst beschränken auf die Änderung von Allgemeinem Wohngebiet (WA, WA 1 bzw. WA 2) in Flächen für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke.

 

Mit dem ergänzenden Aufstellungsbeschluss vom 15.05.2014 (DS-Nr. 022/14/1) wurde der Geltungsbereich der 2. Änderung um die Grundstücke Meiereifeld 35 und 35a erweitert. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes beschränkt sich bei diesen Flächen auf den Entfall der straßenseitigen überbaubaren Grundstücksfläche (Baufenster), die Anpassung des rückwärtigen Baufensters sowie die Erhöhung des Nutzungsmaßes Grundfläche (GR).

 

Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans KLM-BP-002-a sind von dieser Änderung nicht betroffen.

 

Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB (insbesondere: Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung vom 04.05.2015 bis einschließlich 05.06.2015 sowie förmliche Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit dem Anschreiben vom 05.05.2015) und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann der Bebauungsplan 2. Änderung KLM-BP-002-a „Eigenherd Mitte“ für die Grundstücke Meiereifeld 33, 35 und 35a als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

5110

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

6.897,60

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)        Abgrenzung Geltungsbereich 2. Änderung KLM-BP-002-a "Eigenherd Mitte"

2)        2. Änderung KLM-BP-002-a "Eigenherd Mitte" für die Grundstücke Meiereifeld 33, 35 und 35a

3)        Begründung, Stand 04.08.2015