2.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, zu der beabsichtigten Änderung KLM-FNP-17 die
berührten Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um den Bürgern Gelegenheit zu
geben, sich über allgemeine Ziele und Zwecke der Änderung des
Flächennutzungsplanes und ihre voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren.
Ihnen ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die
Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung
durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
Der Flächennutzungsplan
Kleinmachnow (FNP) ist zurzeit wirksam in der Fassung der 14. Änderung KLM‑FNP‑14
für Flächen im Bereich Altes Dorf vom 30.01.2014. Er wurde in der Fassung, die
er durch diese Änderung erhalten hat, am 31. Juli 2014 neu bekannt gemacht
(Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 12/2014).
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende
Bauleitplan der Gemeinde. Er stellt für das gesamte Gemeindegebiet in den
Grundzügen die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar,
die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt. Gegenüber
dem Bürger entwickelt der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus seinen
Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Ansprüche auf
Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen alle
Bebauungspläne (verbindliche
Bauleitpläne) aus dem FNP entwickelt werden.
Mit DS-Nr. 009/15 vom 26.03.2015
hat die Gemeindevertretung ein Verfahren zur 17. Änderung des
Flächennutzungsplanes eingeleitet. Das eingeleitete Verfahren umfasst die Änderung
von Darstellungen für Gewerbe und sonstige Flächen (Änderungsbereich vgl. Anl. 1).
Parallel zu
Bebauungsplan-Änderungsverfahren sind auf der Ebene des Flächennutzungsplanes
Anpassungen dargestellter Nutzungsarten vorzunehmen. Dies betrifft u.a. den Städtebaulichen
Entwicklungsbereich „Wohnen und Arbeiten
im Bereich nördlich und südlich der Bundesautobahn A 115 …“ (Bebauungsplan-Verfahren
KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik–Innovation–Wissenschaft)“). Im Bereich von
Grün- und Waldflächen soll u.a. der Verlauf des Uferweges Teltowkanalaue (Gemeinsamer
Rad- und Wanderweg) ergänzt werden, um eine Anpassungspflicht anderer
öffentlicher Planungsträger an dieses städtebauliche Ziel der Gemeinde zu erreichen.
Zu korrigieren ist ferner z.B.
die Anordnung von Planzeichen für Einrichtungen wie Kita, Spielplätze u. ä.
entsprechend ihrer tatsächlichen Lage. Außerdem wird die Plangrundlage
aktualisiert.
Die vorgesehenen Inhalte der 17. Änderung des FNP sind dem
Vorentwurf, Stand 31.08.2015 (vgl. Anl. 2) sowie der Begründung zum
Vorentwurf (vgl. Anl. 3) zu
entnehmen. Die Nummerierung der einzelnen Änderungen (Teilblätter der
Anlage 2) orientiert sich an der Nummerierung, die bereits im Aufstellungsbeschluss
vom 26.03.2015 verwendet wurde.
Nach Billigung des FNP-Vorentwurfes durch die
Gemeindevertretung werden die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und
der Behörden / sonstigen Trägern öffentlicher Belange erfolgen (§§ 3
Abs. 1 u. 4 Abs. 1 BauGB).
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits im
laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
|
Anlagen:
1.
Kennzeichnung
des Geltungsbereiches KLM-FNP-17
2.
FNP-Vorentwurf,
Stand 31.08.2015, bestehend aus Teilblättern zu den Änderungen, außerdem einer
Übersicht über die Änderung (Zeichenerklärung und Lageplan)
3.
Begründung