Betreff
Sauberkeit im Bannwald und Radfahren auf dem Rathausmarkt
Vorlage
DS-Nr. 072/15
Art
Anfrage

1.    Sauberkeit im Bannwald

·       Ist es erlaubt, reine Gartenabfälle im Bannwald zu entsorgen?

·       Wenn nein, was gedenkt die Gemeinde zu tun, um den Bürgern ihr Fehlverhalten klar zu machen?

2.    Radfahren auf dem Rathausmarkt

Das Radfahren auf dem Rathausmarkt ist untersagt, entsprechende Schilder weisen darauf hin. Täglich ist aber zu beobachten, wie Radfahrer den Rathausmarkt überqueren, auch an Donnerstagen, wenn Markttag ist.

·       Was tut die Gemeinde, um die Sicherheit auf dem Rathausmarkt zu gewährleisten?

·       Werden Kontrollen durch das Ordnungsamt durchgeführt?