1) Für das Gebiet Im Kamp, Meiereifeld, Förster-Funke-Allee und Zehlendorfer Damm (Abgrenzung des Geltungsbereiches vgl. Anlage 1) soll ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“ aufgestellt werden.
2)
Abgeleitet aus den Darstellungen des
Flächennutzungsplanes (FNP; Auszug vgl. Anlage 2) werden mit dem
Bebauungsplan unter anderem die folgenden, allgemeinen Planungsziele
angestrebt:
Erhalt und Weiterentwicklung des Orts- und Landschaftsbildes durch
Festsetzungen u.a. zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, zu den
überbaubaren Grundstücksflächen sowie von gestalterischen Regelungen. Bei der
Anordnung der überbaubaren Grundstücksflächen („Baufenster“) ist auch der
erhaltenswerte Baumbestand zu berücksichtigen.
Die Maßfestsetzungen sollen sich an den in Kleinmachnow üblichen und den im B-Plan vorhandenen zurückhaltenden Größenordnungen orientieren.
3) Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Das Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“ befindet sich mittig des Gemeindegebietes. Die an den Geltungsbereich angrenzenden rechtswirksam überplanten Gebiete sind nördlich und östlich die Eigenherd-Siedlung mit den Bebauungsplänen KLM-BP-002-c „Eigenherd Mitte“ und KLM-BP-003-a „Eigenherd Süd“, südlich KLM-BP-041 „Straße der Jugend“ sowie westlich KLM-BP-031 „Im Kamp (südlicher Teil)“.
Der Geltungsbereich zählt planungsrechtlich bisher zum „unbeplanten Innenbereich“ (§ 34 Baugesetzbuch (BauGB), vgl. Anlage 1). Vorhaben sind in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil auf Grundlage von § 34 Abs. 1 BauGB zulässig. Im Flächennutzungsplan Kleinmachnow (FNP; Auszug vgl. Anlage 2) sind die im Blockinneren liegenden Grundstücke als reines Wohngebiet (WR) und die entlang des Zehlendorfer Dammes und der Förster-Funke-Allee als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt.
Das Planverfahren geht zurück auf Bestrebungen der Gemeinde im Jahr 2012, die vollständige Überplanung des Gemeindegebietes voranzutreiben. Gegenwärtig konkretisieren sich die Überlegungen von einzelnen Eigentümern zur Bebauung noch nicht baulich genutzter Grundstücke im künftigen Plangebiet. Es ist daher erforderlich, städtebaulich-gestalterische Vorgaben festzusetzen, um Veränderungen bei einer Neubebauung der verbliebenen Restflächen und bei ggf. anstehenden Umbauten im Bestand zu einer ortsverträglichen Nachverdichtung und Gestaltung führen zu können.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes, wie sie für die angrenzenden Gebiete bereits rechtswirksam bestehen, kann dieser bisher isolierte unbeplante Innenbereich ebenfalls städtebaulich geordnet und seine vorhandenen Funktionen dauerhaft gesichert werden. Durch den Bebauungsplan KLM-BP-050 wird somit den Entwicklungszielen für Kleinmachnow nachgegangen sowie die Lücke zwischen den o.g. bereits rechtswirksam überplanten Bereichen geschlossen.
Der Bebauungsplan soll als qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt werden. Es wird zu prüfen sein, ob die angestrebten Planungsziele durch einen Textbebauungsplan erreicht werden können oder ob eine vorherige Vermessung des Geltungsbereiches erforderlich ist.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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veranschlagt: |
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Haushalt: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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zu veranschlagen: |
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Anlagen
1. Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-0 „Bereich Mittebruch“
2. Auszug aus dem Flächennutzungsplan Kleinmachnow, Stand 31.07.2014