Nach § 3 (5) Nr. 1 und 2 VOB/A wird die Leistung zum partiellen Abbruch und anschließendem Neuaufbau des Sportbodens in der Sporthalle der Eigenherd-Schule nach einem Wasserschaden an die Firma:
Hamberger Flooring GmbH & Co. KG – HARO Sports Flooring
Rohrdorfer Straße 133
83071 Stephanskirchen
in Höhe von
94.620,02 €
vergeben.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag ggf. zu erweitern, sollte das Schadensbild dies erfordern und durch die Kostenübernahme der Versicherung gedeckt sein.
Am Wochenende vom 25. und 26.04.2015 kam es durch die unglückliche Verkettung von zwei nicht miteinander verbundenen Schadensereignissen zu einem massiven Wasserschaden in der Sporthalle der Eigenherd-Schule.
Es kam zu einem Leitungswasseraustritt in den Sanitärbereichen, nachdem durch Mitarbeiter der betrauten Reinigungsfirma anfallendes Wischwasser über die WC-Anlage entsorgt wurde. Dabei gelangte ein Wischmop unbemerkt in das WC und führte zu einer Verstopfung in der Grundleitung.
Parallel wurden durch die Hallennutzer die Duschen benutzt, wobei an einer der Duschanlagen die Wasserlauf-Abschaltautomatik versagte, so dass hier über Stunden das Wasser laufen und sich über die Fußböden ausbreiten konnte. Durch das verstopfte Abflusssystem unterstützt, entstand auf diese Weise ein eklatanter Leitungswasserschaden.
Der Schaden wurde der Versicherung gemeldet, welche die Ursache, den Hergang und das Schadensbild durch Sachverständige hat untersuchen lassen. Auf dieser Grundlage hat die Versicherung die Übernahme der Kosten für die gesamte Schadensbehebung schriftlich zugesagt.
In Mitleidenschaft gezogen sind auch große Teile des Hallenbodens, der von dem ausgetreten Wasser großflächig unterlaufen worden ist und nun zu nicht unwesentlichen Teilen ausgetauscht werden muss.
Der Sportboden wurde im Rahmen der Errichtung der Halle vor 10 Jahren von der Firma Hamberger Flooring GmbH & Co. KG – HARO Sports Flooring eingebaut. Da beabsichtigt ist, nur die beschädigten Teile des Sportbodens zu sanieren und die unbeschädigten Teile weiter in der Halle zu belassen, kommt auch nur die Firma HARO für diese Sanierungsleistungen in Betracht.
Für die Sanierung des hälftigen Hallenbodens liegt ein Angebot vom 04.05.2015 in Höhe von 94.620,02 € vor. Es besteht die Möglichkeit, dass nach Entfernen des halben Hallenbodens erkannt wird, dass sich der Schaden auch in den Boden der zweiten Hallenhälfte erstreckt. In diesen Fall würde der Auftrag für die Sanierung entsprechend der Erforderlichkeiten erweitert werden müssen. Dies jedoch nur nach Zusicherung der weiteren Kostenübernahme durch die Versicherung.
Die vorgesehene Ausführungszeit ist vom 16.07.2015 – 28.08.2015 geplant. Zielstellung ist es, die schadhaften Teile der Sporthalle in der Ferienzeit zu sanieren, so dass sie pünktlich zu Schuljahresbeginn Anfang September dem Sportunterricht wieder zur Verfügung steht.
Die Vergabe an die Fa. HARO ist § 3 (5) Nr. 1 und 2 VOB/A zulässig und begründet.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen: Angebot der
Fa. Hamberger Flooring GmbH & Co. KG – HARO Sports Flooring vom
04.05.2015