Die
Satzung zur Gestattung des Gebrauchs kommunaler Hoheitszeichen der Gemeinde
Kleinmachnow (Kleinmachnower Wappensatzung – KLMWappS) (Anlage) wird
beschlossen.
Anlage
Kleinmachnower
Wappensatzung
Die Satzung regelt die Nutzung des Wappens der Gemeinde Kleinmachnow. Das Wappen ist ein kommunales Hoheitszeichen und soll daher nicht für individuelle Zwecke verwendet werden. Damit sind kommerzielle und parteipolitische Zwecke ausgeschlossen. Dies insbesondere auch deshalb, weil durch die Verwendung des Wappens der Eindruck entsteht, dass die Gemeinde Kleinmachnow auftritt oder mit den getroffenen Aussagen einverstanden ist bzw. sich diese zurechnen lassen will. Die Gemeinde ist überparteilich und neutral, so dass eine Verwendung nur für Zwecke gestattet wird, die ebenfalls überparteilich und neutral sind.
Rechtsgrundlagen:
- § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)
- § 2 der Verordnung über kommunale Hoheitszeichen (KommHzV)
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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