Betreff
Satzung zur Gestattung des Gebrauchs kommunaler Hoheitszeichen der Gemeinde Kleinmachnow (Kleinmachnower Wappensatzung - KLMWappS)
Vorlage
DS-Nr. 002/16
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung zur Gestattung des Gebrauchs kommunaler Hoheitszeichen der Gemeinde Kleinmachnow (Kleinmachnower Wappensatzung – KLMWappS) (Anlage) wird beschlossen.

 

 

Anlage

Kleinmachnower Wappensatzung


Die Satzung regelt die Nutzung des Wappens der Gemeinde Kleinmachnow. Das Wappen ist ein kommunales Hoheitszeichen und soll daher nicht für individuelle Zwecke verwendet werden. Damit sind kommerzielle und parteipolitische Zwecke ausgeschlossen. Dies insbesondere auch deshalb, weil durch die Verwendung des Wappens der Eindruck entsteht, dass die Gemeinde Kleinmachnow auftritt oder mit den getroffenen Aussagen einverstanden ist bzw. sich diese zurechnen lassen will. Die Gemeinde ist überparteilich und neutral, so dass eine Verwendung nur für Zwecke gestattet wird, die ebenfalls überparteilich und neutral sind.

 

Rechtsgrundlagen:

- § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

- § 2  der Verordnung über kommunale Hoheitszeichen (KommHzV)

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein