Betreff
Errichtungsbeschluss OdF-Platz/Schutzstreifen Hohe Kiefer
Vorlage
DS-Nr. 035/16
Art
Beschlussvorlage

Die Gemeindevertretung stimmt der Entwurfsplanung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Kreuzungsbereich am OdF-Platz (Ernst-Thälmann-Str./Hohe Kiefer) zu.

 

Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 112.617 €.

 

Für die Realisierung des Investitionsanteils dieser Gesamtmaßnahme sind im Haushalt 2016 noch keine Mittel enthalten. Diese sind außerplanmäßig in Höhe von ca. 61.600,00 € bereit zu stellen.

 

Die Deckung erfolgt aus den Mitteln der laufenden Verwaltungstätigkeit (USK 52210.40018).

 

Die Baumaßnahme soll im Jahr 2016 umgesetzt werden.


Veranlassung für die verkehrstechnische Überprüfung der Kreuzung Hohe Kiefer/Ernst-Thälmann-Straße waren anhaltende Schwierigkeiten bezüglich der Verkehrsverhältnisse für Radfahrer und Fußgänger. Das Ziel der nun erarbeiteten Umplanung besteht darin, durch verkehrsrechtliche, bauliche und steue­rungstechnische Maßnahmen die Verhältnisse für Radfahrer und Fußgänger zu verbessern und speziell die Sicherheit am Knotenpunkt zu fördern. In diesem Zuge sollen ein Teilumbau der Kreuzung und eine Modernisierung der Lichtsignalanlage (LSA) erfolgen.

 

Die Kreuzung Hohe Kiefer/Ernst-Thälmann-Straße ist vierarmig aufgebaut und verfügt über einen Fahrstreifen je Fahrtrichtung. Hinzu kommt ein separater Rechtsabbiegefahrstreifen am südlichen Knotenpunktarm.

Die Fahrstreifen der Hohen Kiefer sind 3,50 Meter und die der Ernst-Thälmann-Straße 3,25 Meter breit. Beide Straßen verlaufen spitzwinklig zueinander. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Die Kreuzung verfügt über drei Fußgängerfurten im Kreuzungsbereich sowie einer weiteren, in südlicher Richtung abgesetzten Fußgänger-LSA. Parallel zur Hohen Kiefer verläuft ein getrennter Rad-und Gehweg (In beide Richtungen befahrbar). Dieser verläuft südlich der Kreuzung auf der östlichen Straßenseite um einige Meter abgesetzt zur Hohen Kiefer und führt anschließend über zwei Furten des Knotenpunktes weiter auf der westlichen Straßenseite der Hohen Kiefer. Auf der Ernst-Thälmann-Straße/Ost sind beidseitig gemeinsame Geh-und Radwege angelegt. Auf der Ernst-Thälmann-Straße/West gibt es keine Beschilderung für die Radfahrer und demnach keine Benutzungspflicht für Radfahrer auf den Gehwegen.

Südlich der Kreuzung OdF-Platz befinden sich auf der östlichen Straßenseite der Hohen Kiefer durchgehend Längsparkstreifen, die nördlich der Kreuzung auf der westlichen Straßenseite fortgeführt werden. Auf beiden Seiten sind zudem 0,50 m breite Muldenrinnen angelegt.

 

Die Kreuzung weist verschiedene Defizite auf:

 

Durch den spitzwinkligen Knotenpunktaufbau sind die Abbiegeradien teilweise sehr gering und die Sichtbeziehungen eingeschränkt. Die weit ein­gerückten Fußgängerfurten erschweren die Situation, da der Rad- und Fußgängerverkehr dadurch nicht im direkten Blickfeld liegt. Die Verkehrssituation für den Radfahrer ist insgesamt als unkomfortabel zu beschreiben. Dies liegt im besonderen Maße an der unübersichtlichen Führung am Knotenpunkt durch den Zweirichtungsradweg, den stellenweise engen Gehwegflächen sowie der Benutzungspflicht dieser Flächen. Die perspektivische Führung des Radverkehrs auf der Hohen Kiefer und ohne Schutzbereiche ist ebenfalls nur eingeschränkt zu empfehlen, da die Kombination aus der Fahrbahnbreite von 7,00 Metern und einer Verkehrsstärke von bis 800 Fahrzeugen in der Stunde im Querschnitt als sicherheitskritisch gilt. Die Einrichtung von Schutzstreifen ist wiederum nur teilweise möglich, da die empfohlenen Straßenbreiten für eine beidseitige Schutzstreifenmarkierung aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht möglich sind.

 

Die Kreuzung soll in ihrem grundlegenden Aufbau und mit der vorhandenen Fahrstreifenauftei­lung erhalten bleiben. Ein wesentliches Problem bei der Radverkehrsführung stellt die Frage nach der Benutzungspflicht für Verkehrsanlagen dar. Die Möglichkeiten für die sichere Radverkehrsführung sind besonders durch das hohe Verkehrsaufkommen und die vorhandenen Straßenbreiten begrenzt. In dem entwickelten Entwurf wurde ein Kompromiss gefunden, der den sicheren Radfahrern ermöglicht, auf der Straße zu fahren. Die unsicheren Radfahrer sollen weiterhin die Nebenflächen benutzen können.

 

Zur Verbesserung der Radverkehrssituation wurden folgende Maßnahmen getroffen:

 

Aufhebung der benutzungspflichtigen Radwege

Die benutzungspflichtigen Radwege in den Straßen Hohe Kiefer und Ernst-Thälmann-Straße sollen ab­geordnet werden (Die Abordnung in der E.-Thälmann-Straße ist am 15.12.2015 durch die Untere Verkehrsbehörde des Landkreises – UVB ‑ bereits erfolgt). Die Radfahrer haben damit die Möglichkeit, die Fahrbahn zu nutzen bzw. sind in der Ernst-Thälmann-Str. dazu verpflichtet.

An allen vier Kreuzungspunkten sollen für die Fahrradfahrer auf der Fahrbahn vorgezogene Auf­stellbereiche eingerichtet werden, damit sie sich vor den Kraftfahrzeugen positionieren können.

Auf der westlichen Fahrbahnseite der Hohen Kiefer, Richtung Süden (Rathausmarkt), südlich des OdF-Platzes, und auf der östlichen Fahrbahnseite der Hohen Kiefer Richtung Norden (Berlin), nördlich des OdF-Platzes, sollen jeweils ein Schutzstreifen für Radfahrer angelegt werden. In der E.-Thälmann-Straße ist vorgesehen, Richtung Osten auf der Nordseite einen Schutzstreifen einzurichten.

 

Unsicheren Radfahrern in der Hohen Kiefer weiterhin die Benutzung der Nebenflächen erlauben

Der parallel zur Hohen Kiefer verlaufende getrennte Rad-und Gehweg (in beide Richtungen befahrbar) wird zu einem Gehweg „Radfahrer frei“ (in beide Richtungen befahrbar). Die UVB hat in Aussicht gestellt, diese Rege­lung für 3 Jahre auf Probe zu genehmigen.

 

Querungsstellen verdeutlichen und barrierefrei gestalten

Da den Radfahrern weiterhin die Möglichkeit gegeben wird, den bis jetzt noch getrennten Rad-und Gehweg zu benutzen, werden an den Querungsstellen bzw. Fußgängerfurten Mischver­kehrsflächen gestaltet. Zur Hervorhebung dieser Mischfunktionen sollen die Flächen mit anthra­zitfarbigen Bodenplatten belegt werden, um hierdurch Aufmerksamkeit und die gegenseitige Rücksichtnahme zu fördern.

Zur Gewährleistung der Barrierefreiheit werden im Zuge der Umbaumaßnahmen an allen Furten Richtungsfelder und Auffindungsfelder eingerichtet. Letztere führen von den natürlichen Orien­tierungseinrichtungen (Häuserkanten, Mauern, etc.) seitlich zu den LSA-Masten. Darüber hinaus werden alle Masten am Knotenpunkt mit Blindentastern (VT1-VT6) zur Mastfindung ausgerüstet. Gleichzeitig wird an einer Furt ein zusätzlicher Blinksignalgeber angebaut, um noch deutlicher auf den Querverkehr hinzuweisen. Die Planung ist in Abstimmung mit dem Behindertenbeauftragten des Landkreises Potsdam-Mittelmark(Herrn Zeller) erfolgt.

 

Modernisierung der Lichtsignalanlage und Verbesserung der Verkehrssteuerung

Die Lichtsignalanlage, welche in dieser Form seit 1994 existiert, wird modernisiert und auf LED um­gerüstet. Vordringliches Ziel ist es, den Verkehrsfluss zu verbessern und sicherheitskritische Situatio­nen zwischen Kfz-Verkehr und Fuß-und Radverkehr zu verringern.

Das überarbeitete Konzept zur Steuerung des Knotenpunktes Hohe Kiefer/Ernst-Thälmann-Straße beruht auf einem Vier-Phasen-System (Haupt-u. Nebenphase und zwei variabel geschaltete Pha­sen). Diese werden zeitplanabhängig ausgewählt und dienen der Priorisierung des jeweiligen Hauptverkehrsstroms zur Tagesspitzenstunde.

Der Verkehrsstrom aus Richtung Berlin erhält weiterhin einen Nachlauf, um dem großen Anteil an Linksabbiegern in die Ernst-Thälmann-Straße ein zeitweise gesichertes Räumen zu gewährleisten. Dabei ist eine maximale Umlaufzeit von 60 Se­kunden festgelegt.

Zur weiteren Flexibilisierung der Steuerung, die zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes beitragen soll, sind an allen Zufahrten Infrarotdetektoren vorgesehen, welche die Zeitlücken zwischen zwei aufeinander folgenden Fahrzeugen ermitteln. Die Freigabezeiten der Fußgängerfurten wurden im Vergleich zum Bestand gekürzt, um somit den Fußgänger- und Radverkehr gebündelt zu führen und sicherheitskritische Situationen durch nachlaufende Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. Die Wartezeiten bleiben aufgrund der insgesamt kürzeren Umlaufzeiten gering.

 

Kostenschätzung der Gesamtmaßnahme:

 

 

Kostenübersicht

Netto (Euro)

Brutto (Euro)

Investitionsmaßnahme

Umbau und Erweiterung LSA

 

 

 

Planung

9.000,00

 

 

Baustelleneinrichtung

2.650,00

 

 

Tiefbauarbeiten LSA

5.240,00

 

 

Lieferung Montage LSA

31.970,00

 

 

Demontage LSA

850,000

 

 

Standfestigkeitsprüfung

2.000,00

 

 

Summe

51.710,00

61.534,90

 

 

 

 

Unterhaltungsmaßnahmen

Straßenbauliche Umbauarbeiten

Netto (Euro)

Brutto (Euro)

 

Planung

7.800,00

 

 

Allgemeine Leistungen

5.728,00

 

 

Rückbau/Abbruch

3.625,00

 

 

Erdarbeiten

3.669,00

 

 

Pflasterarbeiten

15.762,00

 

 

Markierung

3.372,00

 

 

Sonstiges

2.970,00

 

 

Summe

42.926,00

51.081,94

 

 

 

 

Gesamtmaßnahme

 

94.636,00

112.616,84

 

Im Laufe des Planungsprozesses wurde festgestellt, dass die Lichtsignalanlage umfassend modernisiert (rekonstruiert) werden muss. Die Ausgaben für die Rekonstruktionsmaßnahme müssen im Investitionshaushalt verbucht werden. Deshalb sind diese Mittel außerplanmäßig neu im laufenden Haushalt 2016 zu berücksichtigen. Die Deckung erfolgt aus den bereits in 2015 zur Verfügung gestellten und nach 2016 übertragenen Haushaltsmitteln des Verwaltungshaushaltes.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

54.10

Teilhaushalt/Budget:

50.26

Maßnahmen-Nr:

-

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

-

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

     

EURO:

     

Finanz-HH

2016

EURO:

61.600,00

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen

beschlussrelevant

Anlage 1 –  Entwurfsplanung

Anlage 2 – Grundlagenpapier

 

Zur Information

Anlage 3 – Radführung Lageplan 1 - 4