Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 112.617 €.
Für
die Realisierung des Investitionsanteils dieser Gesamtmaßnahme sind im Haushalt
2016 noch keine Mittel enthalten. Diese sind außerplanmäßig
in Höhe von ca. 61.600,00 € bereit zu stellen.
Die Deckung erfolgt aus den Mitteln der laufenden Verwaltungstätigkeit (USK 52210.40018).
Die Baumaßnahme soll im Jahr 2016 umgesetzt werden.
Veranlassung für die verkehrstechnische Überprüfung der Kreuzung Hohe
Kiefer/Ernst-Thälmann-Straße waren anhaltende Schwierigkeiten bezüglich der
Verkehrsverhältnisse für Radfahrer und Fußgänger. Das Ziel der nun erarbeiteten
Umplanung besteht darin, durch verkehrsrechtliche, bauliche und steuerungstechnische
Maßnahmen die Verhältnisse für Radfahrer und Fußgänger zu verbessern und
speziell die Sicherheit am Knotenpunkt zu fördern. In diesem Zuge sollen ein
Teilumbau der Kreuzung und eine Modernisierung der Lichtsignalanlage (LSA)
erfolgen.
Die Kreuzung Hohe Kiefer/Ernst-Thälmann-Straße ist vierarmig aufgebaut und
verfügt über einen Fahrstreifen je Fahrtrichtung. Hinzu kommt ein separater Rechtsabbiegefahrstreifen
am südlichen Knotenpunktarm.
Die Fahrstreifen der Hohen Kiefer sind 3,50 Meter und die der
Ernst-Thälmann-Straße 3,25 Meter breit. Beide Straßen verlaufen spitzwinklig
zueinander. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Die Kreuzung
verfügt über drei Fußgängerfurten im Kreuzungsbereich sowie einer weiteren, in
südlicher Richtung abgesetzten Fußgänger-LSA. Parallel zur Hohen Kiefer
verläuft ein getrennter Rad-und Gehweg (In beide Richtungen befahrbar). Dieser
verläuft südlich der Kreuzung auf der östlichen Straßenseite um einige Meter
abgesetzt zur Hohen Kiefer und führt anschließend über zwei Furten des
Knotenpunktes weiter auf der westlichen Straßenseite der Hohen Kiefer. Auf der
Ernst-Thälmann-Straße/Ost sind beidseitig gemeinsame Geh-und Radwege angelegt.
Auf der Ernst-Thälmann-Straße/West gibt es keine Beschilderung für die Radfahrer
und demnach keine Benutzungspflicht für Radfahrer auf den Gehwegen.
Südlich der Kreuzung OdF-Platz befinden sich auf der östlichen
Straßenseite der Hohen Kiefer durchgehend Längsparkstreifen, die nördlich der
Kreuzung auf der westlichen Straßenseite fortgeführt werden. Auf beiden Seiten
sind zudem 0,50 m breite Muldenrinnen angelegt.
Die Kreuzung weist verschiedene Defizite auf:
Durch den spitzwinkligen Knotenpunktaufbau sind die Abbiegeradien
teilweise sehr gering und die Sichtbeziehungen eingeschränkt. Die weit eingerückten
Fußgängerfurten erschweren die Situation, da der Rad- und Fußgängerverkehr
dadurch nicht im direkten Blickfeld liegt. Die Verkehrssituation für den
Radfahrer ist insgesamt als unkomfortabel zu beschreiben. Dies liegt im
besonderen Maße an der unübersichtlichen Führung am Knotenpunkt durch den
Zweirichtungsradweg, den stellenweise engen Gehwegflächen sowie der
Benutzungspflicht dieser Flächen. Die perspektivische Führung des Radverkehrs
auf der Hohen Kiefer und ohne Schutzbereiche ist ebenfalls nur eingeschränkt zu
empfehlen, da die Kombination aus der Fahrbahnbreite von 7,00 Metern und einer
Verkehrsstärke von bis 800 Fahrzeugen in der Stunde im Querschnitt als
sicherheitskritisch gilt. Die Einrichtung von Schutzstreifen ist wiederum nur
teilweise möglich, da die empfohlenen Straßenbreiten für eine beidseitige Schutzstreifenmarkierung
aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht möglich sind.
Die Kreuzung soll in ihrem grundlegenden Aufbau und mit der vorhandenen
Fahrstreifenaufteilung erhalten bleiben. Ein wesentliches Problem bei der
Radverkehrsführung stellt die Frage nach der Benutzungspflicht für
Verkehrsanlagen dar. Die Möglichkeiten für die sichere Radverkehrsführung sind
besonders durch das hohe Verkehrsaufkommen und die vorhandenen Straßenbreiten begrenzt.
In dem entwickelten Entwurf wurde ein Kompromiss gefunden, der den sicheren
Radfahrern ermöglicht, auf der Straße zu fahren. Die unsicheren Radfahrer
sollen weiterhin die Nebenflächen benutzen können.
Zur Verbesserung der Radverkehrssituation wurden folgende Maßnahmen
getroffen:
Aufhebung der benutzungspflichtigen Radwege
Die benutzungspflichtigen Radwege in den
Straßen Hohe Kiefer und Ernst-Thälmann-Straße sollen abgeordnet werden (Die
Abordnung in der E.-Thälmann-Straße ist am 15.12.2015 durch die Untere
Verkehrsbehörde des Landkreises – UVB ‑ bereits erfolgt). Die
Radfahrer haben damit die Möglichkeit, die Fahrbahn zu nutzen bzw. sind in der
Ernst-Thälmann-Str. dazu verpflichtet.
An allen vier Kreuzungspunkten sollen für die
Fahrradfahrer auf der Fahrbahn vorgezogene Aufstellbereiche eingerichtet
werden, damit sie sich vor den Kraftfahrzeugen positionieren können.
Auf der westlichen Fahrbahnseite der Hohen Kiefer, Richtung Süden (Rathausmarkt),
südlich des OdF-Platzes, und auf der östlichen Fahrbahnseite der Hohen Kiefer
Richtung Norden (Berlin), nördlich des OdF-Platzes, sollen jeweils ein
Schutzstreifen für Radfahrer angelegt werden. In der E.-Thälmann-Straße ist
vorgesehen, Richtung Osten auf der Nordseite einen Schutzstreifen einzurichten.
Unsicheren Radfahrern in der Hohen Kiefer
weiterhin die Benutzung der Nebenflächen erlauben
Der parallel zur Hohen Kiefer verlaufende getrennte Rad-und Gehweg (in beide
Richtungen befahrbar) wird zu einem Gehweg „Radfahrer frei“ (in beide
Richtungen befahrbar). Die UVB hat in Aussicht gestellt, diese Regelung für 3
Jahre auf Probe zu genehmigen.
Querungsstellen verdeutlichen und
barrierefrei gestalten
Da den Radfahrern weiterhin die Möglichkeit
gegeben wird, den bis jetzt noch getrennten Rad-und Gehweg zu benutzen, werden
an den Querungsstellen bzw. Fußgängerfurten Mischverkehrsflächen gestaltet.
Zur Hervorhebung dieser Mischfunktionen sollen die Flächen mit anthrazitfarbigen
Bodenplatten belegt werden, um hierdurch Aufmerksamkeit und die gegenseitige
Rücksichtnahme zu fördern.
Zur Gewährleistung der Barrierefreiheit werden im Zuge der
Umbaumaßnahmen an allen Furten Richtungsfelder und Auffindungsfelder
eingerichtet. Letztere führen von den natürlichen Orientierungseinrichtungen
(Häuserkanten, Mauern, etc.) seitlich zu den LSA-Masten. Darüber hinaus werden
alle Masten am Knotenpunkt mit Blindentastern (VT1-VT6) zur Mastfindung
ausgerüstet. Gleichzeitig wird an einer Furt ein zusätzlicher Blinksignalgeber angebaut,
um noch deutlicher auf den Querverkehr hinzuweisen. Die Planung ist in
Abstimmung mit dem Behindertenbeauftragten des Landkreises
Potsdam-Mittelmark(Herrn Zeller) erfolgt.
Modernisierung der Lichtsignalanlage und
Verbesserung der Verkehrssteuerung
Die Lichtsignalanlage, welche in dieser Form
seit 1994 existiert, wird modernisiert und auf LED umgerüstet. Vordringliches
Ziel ist es, den Verkehrsfluss zu verbessern und sicherheitskritische Situationen
zwischen Kfz-Verkehr und Fuß-und Radverkehr zu verringern.
Das überarbeitete Konzept zur Steuerung des
Knotenpunktes Hohe Kiefer/Ernst-Thälmann-Straße beruht auf einem Vier-Phasen-System
(Haupt-u. Nebenphase und zwei variabel geschaltete Phasen). Diese werden
zeitplanabhängig ausgewählt und dienen der Priorisierung des jeweiligen
Hauptverkehrsstroms zur Tagesspitzenstunde.
Der Verkehrsstrom aus Richtung Berlin erhält
weiterhin einen Nachlauf, um dem großen Anteil an Linksabbiegern in die
Ernst-Thälmann-Straße ein zeitweise gesichertes Räumen zu gewährleisten. Dabei
ist eine maximale Umlaufzeit von 60 Sekunden festgelegt.
Zur weiteren Flexibilisierung der Steuerung, die zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit
des Knotenpunktes beitragen soll, sind an allen Zufahrten Infrarotdetektoren
vorgesehen, welche die Zeitlücken zwischen zwei aufeinander folgenden
Fahrzeugen ermitteln. Die Freigabezeiten der Fußgängerfurten wurden im
Vergleich zum Bestand gekürzt, um somit den Fußgänger- und Radverkehr gebündelt
zu führen und sicherheitskritische Situationen durch nachlaufende
Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. Die Wartezeiten bleiben aufgrund der insgesamt
kürzeren Umlaufzeiten gering.
Kostenschätzung der Gesamtmaßnahme:
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Kostenübersicht |
Netto (Euro) |
Brutto (Euro) |
Investitionsmaßnahme |
Umbau und
Erweiterung LSA |
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|
Planung |
9.000,00 |
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|
Baustelleneinrichtung |
2.650,00 |
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Tiefbauarbeiten LSA |
5.240,00 |
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Lieferung Montage LSA |
31.970,00 |
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|
Demontage LSA |
850,000 |
|
|
Standfestigkeitsprüfung |
2.000,00 |
|
|
Summe |
51.710,00 |
61.534,90 |
|
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|
Unterhaltungsmaßnahmen |
Straßenbauliche
Umbauarbeiten |
Netto
(Euro) |
Brutto (Euro) |
|
Planung |
7.800,00 |
|
|
Allgemeine Leistungen |
5.728,00 |
|
|
Rückbau/Abbruch |
3.625,00 |
|
|
Erdarbeiten |
3.669,00 |
|
|
Pflasterarbeiten |
15.762,00 |
|
|
Markierung |
3.372,00 |
|
|
Sonstiges |
2.970,00 |
|
|
Summe |
42.926,00 |
51.081,94 |
|
|
|
|
Gesamtmaßnahme |
|
94.636,00 |
112.616,84 |
Im
Laufe des Planungsprozesses wurde festgestellt, dass die Lichtsignalanlage
umfassend modernisiert (rekonstruiert) werden muss. Die Ausgaben für die
Rekonstruktionsmaßnahme müssen im Investitionshaushalt verbucht werden. Deshalb
sind diese Mittel außerplanmäßig neu im laufenden Haushalt 2016 zu berücksichtigen.
Die Deckung erfolgt aus den bereits in 2015 zur Verfügung gestellten und nach
2016 übertragenen Haushaltsmitteln des Verwaltungshaushaltes.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen
beschlussrelevant
Anlage 1 – Entwurfsplanung
Anlage 2 – Grundlagenpapier
Zur Information
Anlage 3 – Radführung Lageplan 1 - 4