Betreff
Kleinmachnow wird "Mittelstandsfreundliche Gemeinde"
Vorlage
DS-Nr. 122/16
Art
Antrag

Der Bürgermeister wird beauftragt,

 

1. bei der Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e. V.

c/o Kreis Paderborn – Servicestelle Wirtschaft

Aldegreverstraße 10 – 14, 33102 Paderborn

www.gmkev.de

 

die Mitgliedschaft für die Gemeinde Kleinmachnow zu beantragen

2. und nach erfolgter Verleihung des RAL-Gütezeichens mit diesem für die Gemeinde zu werben. Insbesondere  bei/auf:

·             sämtlichen Schriftverkehr

·             Webseite der Gemeinde

·             Rathauseingängen

·             im Bereich der Ortseingangsschilder

3. Es wird angestrebt, dass auch die Nachbarkommunen Teltow und Stahnsdorf einen gleichartigen Beschluss fassen, um so nicht nur als „Mittelstandsfreundliche Gemeinde“, sondern als „Mittelstandsfreundliche Region“ ein gemeinsames Auftreten zu ermöglichen.

 

 

Anlagen

1.   Gütezeichensatzung

2.   Satzung der Gütegemeinschaft

3.   komplette Dokumentation der Güte- und Prüfbestimmungen

4.   Broschüre 1: Serviceversprechen

5.  Broschüre 2: Leitfaden – Die Vorteile im Standortwettbewerb


Die Standortzufriedenheit und damit auch der Erfolg mittelständischer Unternehmen hängen nicht nur von den bundespolitisch geregelten Rahmenbedingungen wie der Höhe der Lohnzusatzkosten oder der Steuerbelastung ab. Auch die Verwaltung der Gemeinde Kleinmachnow  kann gezielt dazu beitragen, dass sich insbesondere kleine und mittlere Unternehmen an ihrem Standort wohlfühlen.

 

Ein geeignetes Instrument, um die Kundenorientierung des Verwaltungshandelns zu verbessern, ist die Einführung von Qualitätsstandards, wie sie die „Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“ vorsieht. Das Gütezeichen wird verliehen, wenn 13 Kriterien erfüllt sind. Dazu gehören etwa die Vorgabe von festen Fristen und Zielwerten bei der Zahlung von Rechnungen (nach 15 Arbeitstagen) oder der Bearbeitung und Information bei Eingaben und Beschwerden (nach drei Arbeitstagen). Es stellt klare Anforderungen bei Anfragen oder Anträgen von Unternehmen.

 

Gefordert werden auch die Schaffung von Verwaltungswegweisern und die Einrichtung von Lotsen für Existenzgründer.

 

Alle zwei Jahre erfolgt eine Zertifizierung anhand der Gütekriterien, die jeweils um eine Kundenzufriedenheitsanalyse aus der Sicht der mittelständischen Unternehmen zu ergänzen ist. (Weitere Informationen unter: www.gmkev.de)

 

Das Gütezeichen "Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung" schafft messbare Kriterien, mit denen Unternehmen die Angebote von Kommunalverwaltungen vergleichen können. Der Vorteil einer Zertifizierung für die Gemeinde Kleinmachnow besteht darin, dass sie das Gütezeichen als deutschlandweit anerkanntes Qualitätsmerkmal aktiv zur Standortwerbung einsetzen kann.

 

Mit einem Beitritt von Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf und der Zertifizierung als „Mittelstandsfreundliche Region“ wird der selbsterhobene Anspruch und das Zusammenarbeiten der drei Kommunen gegenüber der Landesregierung auf Anerkennung als „Regionaler Wachstumskern“ weiter untermauert.

 

Nicht zu unterschätzen ist die Innenwirkung innerhalb der Ämter und untereinander der Ämter bei der Umsetzung der Serviceversprechen. Laut Aussagen der Gütegemeinschaft ist nicht selten zu beobachten, dass es den Mitarbeiterinnen und Mitarabeitern Freunde bereitet, dass ihre Leistung messbar wird und Steigerungen sichtbar werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Mitgliedsbeitrag

Im Kalenderjahr des Beitritts in die Gütegemeinschaft entfällt der Mitgliedsbeitrag.              0 EUR

Im Folge(kalender)jahr des Beitritts gilt ein halber Mitgliedsbeitrag.                                  500 EUR

Im zweiten (Kalender)Jahr nach Beitritt wird der volle Mitgliedsbeitrag fällig.                1.000 EUR

 

Fremdüberwachung

Alle zwei Jahre ist die Einhaltung der Güte- und Prüfkriterien durch eine Fremdüberwachung zu belegen. Für diese Überwachung wurde ein Rahmenvertrag mit der TÜV NORD CERT GmbH in Essen abgeschlossen, die durch die jeweilige Kommune zu beauftragen ist.

 

Der Aufwand und die damit verbundenen Kosten für die erste Fremdüberwachung belaufen sich auf ca. 3,0 Tagessätze a 1.000 € zzgl. Mwst.

 

Die Folgeüberwachungen, die alle zwei Jahre anfallen, werden mit ca. 2,5 Tagessätzen a 1.000 € zzgl. Mwst. veranschlagt.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein