Betreff
Grundsatzbeschluss zur Errichtung von weiteren Wohnungen
Vorlage
DS-Nr. 124/16
Art
Antrag

1.       Die Gemeinde Kleinmachnow beabsichtigt den Bau von Wohnungen im Entwicklungsgebiet der  P & E zwischen der Pascalstraße und dem Wohnblock des Eichenhofes zu fördern.

2.       Die Anzahl der Wohnungen wird auf 140 festgesetzt. Die Aufgliederung in drei Miethöhenkategorien wird angestrebt.

3.       Die Wohnungen werden im Auftrag der Gemeinde Kleinmachnow durch die Gemeindliche Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH errichtet.

4.       Durch geeignete Kubatur, Auswahl der Architekten, Bauausführung, Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten und einen finanziellen Zuschuss der Gemeinde Kleinmachnow, ist sicherzustellen, dass die Mieten einen Quadratmeterpreis von durchschnittlich acht Euro kalt (je nach Miethöhenkategorien) nicht überschreiten.

5.       Die Wohnungen werden barrierefrei errichtet sowie mit möglichst geringem Energieverbrauch und der Erzeugung von alternativer Energie konzipiert. Dabei ist aber sicherzustellen, dass diese Maßnahmen keine Erhöhung der Miete nach sich ziehen, die über der prognostizierten Einsparung von Heizungs- und Stromkosten liegt.

6.       Es soll überprüft werden, ob Modelle des generationsübergreifenden Wohnens in dieses Projekt mit aufgenommen werden können.

7.       Die Vergabe der geförderten Wohnungen erfolgt, nicht nur im Fall der Erstvermietung sondern auch nachfolgend, unter Kontrolle der Gemeindeverwaltung von Kleinmachnow.

8.       Die  Gemeinde Kleinmachnow beschließt eine Vergaberichtlinie, in der durch ein Punktesystem sichergestellt wird, dass vorrangig Mieterinnen und Mieter mit geringen Einkommen berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollen z. B. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von gemeindeeigenen Institutionen (Bauhof, gewog, KITA-Verbund, Schwimmbad GmbH, Gemeindeverwaltung) oder von in im Ort ansässigen Altenpflege- und Dienstleistungseinrichtungen besondere Berücksichtigung finden.


Die Gemeindevertretung von Kleinmachnow hat mit dem Grundsatzbeschluss zur städtebaulichen  Entwicklung im Bereich "Wohnen und Arbeiten nördlich und südlich der BAB A115...", DS 137/15/2, beschlossen am 17.12.2015, den Startschuss für eine Wohnbebauung  in diesem Entwicklungsgebiet gegeben.

Der vorliegende Antrag präzisiert den wichtigsten Teilbereich dieses Planungsziels und ist damit unabdingbare Voraussetzung für die weitere und zügige  Entwicklung dieser Flächen der P & E.

Darüber hinaus gibt der Antrag den gemeindeeigenen Gesellschaften P & E und gewog dringend notwendige Handlungsempfehlungen für ihre weitere Vorgehensweise.

Die momentane Zinssituation am Kapitalmarkt bietet gute Voraussetzungen, dieses Bauvorhaben mit den politisch gewünschten Effekten zu realisieren.

Deswegen sollte angestrebt werden, die vorgeschlagene Wohnbebauung durch gute Koordinierung der Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie zügige Beschlussfassungen schnellstmöglich zu realisieren.

Diesem Ziel dient der vorliegende Antrag, der weiteren Zeitverzug verhindern soll.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein