Betreff
Errichtungsbeschluss zum Bauvorhaben "Ausbau Hauptparkplatz Freibad (Thomas-Müntzer-Damm/Gerhart-Eisler-Straße)"
Vorlage
DS-Nr. 141/16
Art
Beschlussvorlage

 

Mit dem B-Plan KLM-BP-020 „Kiebitzberge“ wird u. a. angestrebt, Sportforum, Sportplätze, Freibad und Wohngebiete planungsrechtlich zu sichern. Zugleich sollen die Konflikte, die durch den Ver­kehr von/zum Freibad, der Gaststätte und dem Sportforum sowie den weiteren Sporteinrichtun­gen entstehen, bewältigt werden, um ein störungsärmeres Nebeneinander zu ermöglichen.

 

Im Jahr 2006 beauftragte die Verwaltung Fachplaner damit, weitere, theoretisch denkbare Erschließungsvarianten für den Kfz-Verkehr zu beleuchten. Die Fachplaner untersuchten und bewerteten daraufhin 25 Vari­anten. Nur vier Varianten wurden als umsetzbar eingestuft.

 

Nach der von der Gemeindevertretung ausgewählten Variante Ost 2 (O2) soll der Hauptparkplatz für das Freibad (Thomas-Müntzer-Damm/Gerhart-Eisler-Straße) er­weitert und neu geordnet werden. Das bestehende Parkplatzangebot mit einer Anzahl von 102 Pkw-Stellplätzen soll auf bis zu180 Stellplätze erhöht werden. Dies entspricht einer Steige­rung der Kapazität um 80 %. Durch die Verbesserung des Angebotes am Hauptparkplatz soll sich der Suchverkehr im angrenzenden Gebiet verringern und der Bring- und Abholverkehr mehr auf den Hauptparkplatz verlagern.

 

 

Entwurfsplanung

 

Am 20.07.2016 stimmte die Gemeindevertretung in einem Grundsatzbeschluss (DS-Nr. 070/16) der Vorplanung und der Kostenschätzung zum Ausbau des Hauptparkplatzes zu.

 

In der nun vorliegenden Entwurfsplanung wurde die Vorplanung weitergeführt und konkretisiert. Das Grundkonzept wurde beibehalten. Die Anzahl der Stellplätze konnte von 102 auf 173 erhöht werden, weitere sieben Stellplätze wären bau- und erschließungstechnisch möglich. Weil dazu aber zuvor eine aufwändige Anpassung zeichnerischer Festsetzungen im B-Plan nötig wäre, wird darauf zum gegenwärtigen Zeitpunkt verzichtet.

 

Die Fahrgassen werden aus Asphalt und die Stellplatzflächen aus großfugigem Betonpflaster (Rasenplatten) hergestellt. Zwischen den Stellplatzflächen werden Grünflächen angelegt und Baumreihen gepflanzt.

 

Am westlichen Rand der Parkplatzfläche (Richtung Gerhart-Eisler-Straße 6) wird ein Grünstreifen modelliert und begrünt, um Auswirkungen von eventuellen Lärm- u. Lichtimmissionen auf Wohn­bauflächen zu minimieren. Der östliche Rand (Richtung Thomas-Müntzer-Damm) soll bepflanzt werden. Eine zusätzliche Lärmschutzeinrichtung auf der Ostseite ist gemäß dem zum B-Plan vorliegenden schalltechnischen Gutachten nicht notwendig. Das Gutachten wird gegenwärtig unter Berücksichtigung der inzwischen vorliegenden Entwurfsplanung aktualisiert.

Die Bepflanzungen werden aus einheimischen, standortgerechten Bäumen und Sträuchern bestehen.

 

 

 

 

Das Foto (s. o.) zeigt ein Beispiel aus der Praxis, das der Intention der vorliegenden Planung nahe kommt. Zwischen den einzelnen Stell­plätzen werden Betonplatten zur Abgrenzung der einzelnen Stell­plätze vorgesehen, die den Zugang zum Fahrzeug erleichtern. Die Fahrgasse besteht aus Asphalt. Die vorlie­gende Planung sieht jedoch an der Stirnseite der Stellplätze noch ein Hoch­bord vor, das dem Fahrzeug als Anschlag dienen soll. Die Hochborde werden unterbrochen, damit die Entwässe­rung über die geplanten Entwässerungsmulden gewährleistet ist.

 

Zur Vorplanung mit Stand 07/2016 ergeben sich folgende Änderungen:

·           Stützbauwerk auf der Ostseite

Auf das Stützbauwerk auf der Ostseite aus Winkelwandelementen wird verzichtet.

·           Wendekreis an der Zufahrt des Parkplatzes

Ein Wendekreis im Bereich Parkplatzzufahrt ist nur bei vorheriger B-Plan Änderung umsetzbar und entfällt zum gegenwärtigen Zeitpunkt.

·           Parkplatzbewirtschaftung

Die Schrankenanlage ist nunmehr lediglich als Option vorgesehen. Die derzeitige Parkscheibenregelung, die im Jahr 2016 eingeführt wurde, hat sich bewährt. Bau-, Betriebs- und Wartungskosten können deshalb zunächst eingespart werden. Es ist beabsich­tigt, die Parksituation im ersten Betriebsjahr ohne Schrankenanlage zu beobachten. Mit der Errichtung wird die Möglichkeit geschaffen, die geplante Schrankenanlage jederzeit nachzurüsten (In der Kostenberechnung als „Bedarf“ gekennzeichnet).

·           Bepflanzung innerhalb der Parkplatzfläche

Bei der Entwurfsplanung stellte sich heraus, dass die gewünschte Pflanzung von Baumreihen zwischen den Kfz-Stellplätzen nur möglich ist, wenn die im Bebauungsplan festgesetzte Grenze dieser Verkehrsfläche im Süden in Richtung Teltowkanal in einer Tiefe von 2,74 m überschritten wird und Teile der dortigen öffentlichen Grünfläche in die Verkehrsfläche ein­be­zogen werden.

Aufgrund der Bepflanzung der Baumscheiben innerhalb der Parkplatzfläche und wegen des Verzichts auf bisher als Verkehrsflächen vorgesehene Bereiche an den Parkplatz-Zufahrten aus Richtung Ge­rhart-Eisler-Straße entstehen zusätzlich 700 m² Grünfläche. In der Gesamtbilanz stehen damit 145 m² zusätzliche Verkehrsfläche (Erweiterung Richtung Teltowkanal) 700 m² zusätzliche Grünfläche gegenüber (siehe Anlage Entwurfsplanung Flächenbilanz).

Die Entwurfsplanung wurden der Nachbarkommune Teltow und dem Landkreis, Untere Bauaufsichtsbehörde bereits vorgestellt. Deren Hinweise für das Bauantragsverfahren sind bereits in Bearbeitung (u. a. Vorbereitung Antrag auf Befreiung für die Erweiterung der Verkehrsfläche im Süden, auf Teltower Stadtgebiet).

·           Stellplätze nördlich der Gerhart-Eisler-Straße

Nördlich der Gerhart-Eisler-Straße sollen 8 Stellplätze für die Bewohner der Reihenhäuser Thomas-Müntzer-Damm er­richtet werden. In Vorbereitung der Vertiefung der Stellplatzplanung fand am 12. Oktober 2016 eine Anwohnerversammlung mit den Eigentümern/Mietern der Reihenhäuser statt.

Im Ergebnis besteht ein klares Interesse in der Anwohnerschaft, die von der Gemeinde geplanten Stellplätze nördlich der Gerhart-Eisler-Straße anzumieten. Der Preis soll sich an der ortsüblichen Miete der gewog mbH für ebenerdige Stell­plätze orientieren. Abschließende Regelungen dazu werden im Zusammenhang mit der Ausführungsplanung getroffen.

 

 

Kosten

 

Die in der Vorplanung grob abgeschätzten Kosten (Stand Grundsatzbeschluss DS-Nr. 070/16 vom 20.07.2016) für die Jahre 2017 und 2018 von 821.000€ brutto können gemäß der Kostenberechnung zur jetzt vorliegenden Entwurfsplanung bestätigt werden.

Nach der Kostenberechnung sind für das Jahr 2017 und 2018 Kosten von 821.000 € brutto zu er­warten. Darin sind auch die zusätzlichen Stellplätze an der Gerhart-Eisler-Straße und die als „Bedarf“ gekenn­zeichnete Schrankenanlage mit Parkscheinautomaten enthalten.

Aufgrund der zusätzlichen Einbeziehung eines Freianlagenplaners (Landschaftsplanung) haben sich die Gesamtplanungskosten, inkl. Bauüberwachung, auf 132.797,11 € brutto erhöht (90.100 € + 42.697,11 €). In dem Jahr 2016 sind für die Vor- und die Entwurfsplanung sowie für Baugrundgutachten und Vermessung bereits 42.697,11 € brutto beauftragt und erbracht worden (Verkehrsanlagen/Freianlagen).

Die Baukosten haben sich auf 730.900 € brutto reduziert; die Bedarfsposition für die Schrankenanlage ist darin mit 34.200 € brutto enthalten.

Unter Ein­beziehung der bereits im Jahr 2016 beauftragten Planungskosten betragen die Gesamtkosten für die Maßnahme „Ausbau Hauptparkplatz Freibad“ 863.697,11 € brutto (Jahr 2016: 42.697,11 € + Jahre 2017/2018: 821.000 €).

 

Kostenberechnung


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

54.60

Teilhaushalt/Budget:

50.26

Maßnahmen-Nr:

M-000543-

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

821.000,00

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen

beschlussrelevant

Anlage 1 – Entwurfsplanung Lageplan

Anlage 2 – Entwurfsplanung Flächenbilanz

 

Zur Information

Anlage 3 – Grundlagenpapier