Die Baumaßnahme soll im Jahr 2017/2018 umgesetzt werden.
Im Jahr 2006 beauftragte
die Verwaltung Fachplaner damit, weitere, theoretisch denkbare
Erschließungsvarianten für den Kfz-Verkehr zu beleuchten. Die Fachplaner untersuchten
und bewerteten daraufhin 25 Varianten. Nur vier Varianten wurden als umsetzbar
eingestuft.
Nach der von der Gemeindevertretung ausgewählten Variante Ost 2 (O2) soll der Hauptparkplatz für das Freibad (Thomas-Müntzer-Damm/Gerhart-Eisler-Straße) erweitert und neu geordnet werden. Das bestehende Parkplatzangebot mit einer Anzahl von 102 Pkw-Stellplätzen soll auf bis zu180 Stellplätze erhöht werden. Dies entspricht einer Steigerung der Kapazität um 80 %. Durch die Verbesserung des Angebotes am Hauptparkplatz soll sich der Suchverkehr im angrenzenden Gebiet verringern und der Bring- und Abholverkehr mehr auf den Hauptparkplatz verlagern.
Entwurfsplanung
Am 20.07.2016 stimmte
die Gemeindevertretung in einem Grundsatzbeschluss (DS-Nr. 070/16) der
Vorplanung und der Kostenschätzung zum Ausbau des Hauptparkplatzes zu.
In der nun
vorliegenden Entwurfsplanung wurde
die Vorplanung weitergeführt und
konkretisiert. Das Grundkonzept wurde beibehalten. Die Anzahl der Stellplätze
konnte von 102 auf 173 erhöht werden, weitere sieben Stellplätze wären bau- und
erschließungstechnisch möglich. Weil dazu aber zuvor eine aufwändige Anpassung
zeichnerischer Festsetzungen im B-Plan nötig wäre, wird darauf zum
gegenwärtigen Zeitpunkt verzichtet.
Die Fahrgassen
werden aus Asphalt und die Stellplatzflächen aus großfugigem Betonpflaster (Rasenplatten)
hergestellt. Zwischen den Stellplatzflächen werden Grünflächen angelegt und
Baumreihen gepflanzt.
Am westlichen Rand
der Parkplatzfläche (Richtung Gerhart-Eisler-Straße 6) wird ein Grünstreifen
modelliert und begrünt, um Auswirkungen von eventuellen Lärm- u.
Lichtimmissionen auf Wohnbauflächen zu minimieren. Der östliche Rand (Richtung
Thomas-Müntzer-Damm) soll bepflanzt werden. Eine zusätzliche
Lärmschutzeinrichtung auf der Ostseite ist gemäß dem zum B-Plan vorliegenden
schalltechnischen Gutachten nicht notwendig. Das Gutachten wird gegenwärtig unter
Berücksichtigung der inzwischen vorliegenden Entwurfsplanung aktualisiert.
Die Bepflanzungen
werden aus einheimischen, standortgerechten Bäumen und Sträuchern bestehen.
Das Foto (s. o.) zeigt ein Beispiel aus
der Praxis, das der Intention der vorliegenden Planung nahe kommt. Zwischen den
einzelnen Stellplätzen werden Betonplatten zur Abgrenzung der einzelnen Stellplätze
vorgesehen, die den Zugang zum Fahrzeug erleichtern. Die Fahrgasse besteht aus
Asphalt. Die vorliegende Planung sieht jedoch an der Stirnseite der Stellplätze
noch ein Hochbord vor, das dem Fahrzeug als Anschlag dienen soll. Die
Hochborde werden unterbrochen, damit die Entwässerung über die geplanten
Entwässerungsmulden gewährleistet ist.
Zur Vorplanung mit
Stand 07/2016 ergeben sich folgende Änderungen:
·
Stützbauwerk auf der Ostseite
Auf das Stützbauwerk auf der Ostseite aus
Winkelwandelementen wird verzichtet.
·
Wendekreis an der Zufahrt des Parkplatzes
Ein Wendekreis im
Bereich Parkplatzzufahrt ist nur bei vorheriger B-Plan Änderung umsetzbar und
entfällt zum gegenwärtigen Zeitpunkt.
·
Parkplatzbewirtschaftung
Die
Schrankenanlage ist nunmehr lediglich als Option vorgesehen. Die derzeitige
Parkscheibenregelung, die im Jahr 2016 eingeführt wurde, hat sich bewährt.
Bau-, Betriebs- und Wartungskosten können deshalb zunächst eingespart werden. Es
ist beabsichtigt, die Parksituation im ersten Betriebsjahr ohne
Schrankenanlage zu beobachten. Mit der Errichtung wird die Möglichkeit
geschaffen, die geplante Schrankenanlage jederzeit nachzurüsten (In der Kostenberechnung
als „Bedarf“ gekennzeichnet).
·
Bepflanzung innerhalb der Parkplatzfläche
Bei der
Entwurfsplanung stellte sich heraus, dass die gewünschte Pflanzung von
Baumreihen zwischen den Kfz-Stellplätzen nur möglich ist, wenn die im Bebauungsplan
festgesetzte Grenze dieser Verkehrsfläche im Süden in Richtung Teltowkanal in
einer Tiefe von 2,74 m überschritten wird und Teile der dortigen öffentlichen
Grünfläche in die Verkehrsfläche einbezogen werden.
Aufgrund der
Bepflanzung der Baumscheiben innerhalb der Parkplatzfläche und wegen des Verzichts
auf bisher als Verkehrsflächen vorgesehene Bereiche an den Parkplatz-Zufahrten
aus Richtung Gerhart-Eisler-Straße entstehen zusätzlich 700 m² Grünfläche. In
der Gesamtbilanz stehen damit 145 m² zusätzliche Verkehrsfläche
(Erweiterung Richtung Teltowkanal) 700 m²
zusätzliche Grünfläche gegenüber (siehe Anlage Entwurfsplanung Flächenbilanz).
Die
Entwurfsplanung wurden der Nachbarkommune Teltow und dem Landkreis, Untere Bauaufsichtsbehörde
bereits vorgestellt. Deren Hinweise für das Bauantragsverfahren sind bereits in
Bearbeitung (u. a. Vorbereitung Antrag auf Befreiung für die Erweiterung der
Verkehrsfläche im Süden, auf Teltower Stadtgebiet).
·
Stellplätze nördlich der Gerhart-Eisler-Straße
Nördlich der
Gerhart-Eisler-Straße sollen 8 Stellplätze für die Bewohner der Reihenhäuser
Thomas-Müntzer-Damm errichtet werden. In Vorbereitung der Vertiefung der
Stellplatzplanung fand am 12. Oktober 2016 eine Anwohnerversammlung mit den
Eigentümern/Mietern der Reihenhäuser statt.
Im Ergebnis besteht ein klares Interesse in der
Anwohnerschaft, die von der Gemeinde geplanten Stellplätze nördlich der
Gerhart-Eisler-Straße anzumieten. Der Preis soll
sich an der ortsüblichen Miete der gewog mbH für ebenerdige Stellplätze
orientieren. Abschließende Regelungen dazu werden im Zusammenhang mit der
Ausführungsplanung getroffen.
Kosten
Die in der Vorplanung grob abgeschätzten
Kosten (Stand Grundsatzbeschluss DS-Nr. 070/16 vom 20.07.2016) für die Jahre
2017 und 2018 von 821.000€ brutto können gemäß der Kostenberechnung zur jetzt
vorliegenden Entwurfsplanung bestätigt werden.
Nach der Kostenberechnung sind für das Jahr 2017
und 2018 Kosten von 821.000 € brutto zu erwarten. Darin sind auch die
zusätzlichen Stellplätze an der Gerhart-Eisler-Straße und die als „Bedarf“
gekennzeichnete Schrankenanlage mit Parkscheinautomaten enthalten.
Aufgrund der zusätzlichen Einbeziehung eines
Freianlagenplaners (Landschaftsplanung) haben sich die Gesamtplanungskosten,
inkl. Bauüberwachung, auf 132.797,11 € brutto erhöht (90.100 €
+ 42.697,11 €). In dem Jahr 2016 sind für die Vor- und die Entwurfsplanung
sowie für Baugrundgutachten und Vermessung bereits 42.697,11 € brutto
beauftragt und erbracht worden (Verkehrsanlagen/Freianlagen).
Die Baukosten
haben sich auf 730.900 € brutto reduziert; die Bedarfsposition für die
Schrankenanlage ist darin mit 34.200 € brutto enthalten.
Unter Einbeziehung
der bereits im Jahr 2016 beauftragten Planungskosten betragen die Gesamtkosten
für die Maßnahme „Ausbau Hauptparkplatz Freibad“ 863.697,11 € brutto
(Jahr 2016: 42.697,11 € + Jahre 2017/2018: 821.000 €).
Kostenberechnung
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen
beschlussrelevant
Anlage
1 – Entwurfsplanung Lageplan
Anlage
2 – Entwurfsplanung Flächenbilanz
Zur Information
Anlage 3 – Grundlagenpapier