Die
Gemeindevertretung beschließt den Verkauf des mit einem Einfamilienhaus
bebauten Grundstücks Thomas-Müntzer-Damm 9 in Kleinmachnow, Flurstück 295 der
Flur 12, Größe 578 m², eingetragen im Grundbuch von Kleinmachnow, Blatt 6123.
Der
Verkehrswert ist durch amtlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
festzustellen und bildet die Grundlage für den bedingungsfreien Verkauf an den
Meistbietenden.
Die
Ausschreibung bzw. das Angebot ist über die Internetseite und an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde Kleinmachnow öffentlich bekannt
zu machen.
Der
Bürgermeister wird mit dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages beauftragt.
Zur
Finanzierung des Kaufpreises wird bis zur Höhe des Kaufpreises
Belastungsvollmacht erteilt.
Die
Kosten der Beurkundung einschließlich der Steuern tragen die Erwerber.
Die
Gemeinde ist nach abgeschlossenem vermögensrechtlichem Verfahren mit
Grundbucheintragung am 15.03.2006 Eigentümerin des Grundstücks
Thomas-Müntzer-Damm 9.
Das
Grundstück ist mit einem eingeschossigen unsanierten Einfamilienhaus (Baujahr
1936, mit Kriegsschaden) bebaut.
Das
Gebäude ist voll unterkellert mit 78,87 m² Wohnfläche, Kellerräume und
Tiefgarage 2/1/2 Zimmer Küche, Bad Gas-Etagenheizung, Terrasse. Die
langjährigen Mieter haben den Mietvertrag gekündigt und sind in eine
rollstuhlgerechte Wohnung verzogen.
Das
Hauskonto weist per 26.10.2016 einen Kontostand in Höhe von 10.760,13 € aus.
Für
die Beseitigung der erfassten Mängel sowie zur Erfüllung der Anforderungen an
die EnEv wird ein Finanzbedarf von mindestens 95.300,00 € eingeschätzt. (Anlage 1)
Die
Miete betrug bis zum Auszug 343,20 €. Bei einer Erhöhung nach Instandsetzung
kann durch Neuvermietung unter Beachtung der Kappungsgrenze von 15 % (51,48 €)
von einer Miete in Höhe von 394,68 € von 5,00 €/m² ausgegangen werden. Der
aktuelle qualifizierte Mietspiegel gilt nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser,
so dass auch eine marktübliche Miete erzielt werden könnte.
Die
Aufwendungen für die Herrichtung der 78,87 m² Wohnfläche in diesem
Einfamilienhaus sind nur wirtschaftlich für den selbstnutzenden Eigentümer,
welcher auch ggf. durch Ausbau eine größere Wohnfläche schaffen könnte. Der
Verkauf dient somit der Bildung von privatem Wohnungsvermögen und der Förderung
von Investitionen. Zugleich trägt er zur Entlastung des Wohnungsmarktes bei.
Für
diesen Bereich gibt es keinen B-Plan. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben auf
diesem 578 m² großen Grundstück richtet sich hier nach § 34 BauGB.
Der
Bodenrichtwert liegt aktuell bei 320,00 €/m². Bei 578 m² ergeben sich hieraus
184.960,00 € Bodenwert.
Wegen
der Lage an einer der verkehrsreichsten Straßen in Kleinmachnow ist ein 10%iger
Abschlag gerechtfertigt, so dass mit einer Einnahme von mindestens 166.464 €,
zuzüglich des Gebäuderestwertes und des Hauskontenguthabens zu rechnen ist.
Grundstück
und Gebäude werden für kommunale Zwecke nicht benötigt, sind entbehrlich und
können zum Verkehrswert (und darüber hinaus nach Angebot) genehmigungsfrei
entspr. § 2 Abs. 1 Nr. 2 GenehmFV veräußert werden.
Sollte
der Verkauf nicht genehmigt werden, ist die überplanmäßige Bereitstellung von
Finanzmitteln für die Herstellung der Bewohnbarkeit durch die Gemeinde in Höhe
von 85.000,00 € zu planen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen: Anlage
1 Sanierungskonzept
Anlage 2
Flurkartenauszug