Betreff
Verkauf des Grundstücks Thomas-Müntzer-Damm 9 in Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 155/16
Art
Beschlussvorlage

Die Gemeindevertretung beschließt den Verkauf des mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks Thomas-Müntzer-Damm 9 in Kleinmachnow, Flurstück 295 der Flur 12, Größe 578 m², eingetragen im Grundbuch von Kleinmachnow, Blatt 6123.

 

Der Verkehrswert ist durch amtlich bestellten und vereidigten Sachverständigen festzustellen und bildet die Grundlage für den bedingungsfreien Verkauf an den Meistbietenden.

Die Ausschreibung bzw. das Angebot ist über die Internetseite und an den Bekanntmachungstafeln  der Gemeinde Kleinmachnow öffentlich bekannt zu machen.

Der Bürgermeister wird mit dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages beauftragt.

 

Zur Finanzierung des Kaufpreises wird bis zur Höhe des Kaufpreises Belastungsvollmacht erteilt.

Die Kosten der Beurkundung einschließlich der Steuern tragen die Erwerber.

 


Die Gemeinde ist nach abgeschlossenem vermögensrechtlichem Verfahren mit Grundbucheintragung am 15.03.2006 Eigentümerin des Grundstücks Thomas-Müntzer-Damm 9.

 

Das Grundstück ist mit einem eingeschossigen unsanierten Einfamilienhaus (Baujahr 1936, mit Kriegsschaden) bebaut.

 

Das Gebäude ist voll unterkellert mit 78,87 m² Wohnfläche, Kellerräume und Tiefgarage 2/1/2 Zimmer Küche, Bad Gas-Etagenheizung, Terrasse. Die langjährigen Mieter haben den Mietvertrag gekündigt und sind in eine rollstuhlgerechte Wohnung verzogen.

 

Das Hauskonto weist per 26.10.2016 einen Kontostand in Höhe von 10.760,13 € aus.

 

Für die Beseitigung der erfassten Mängel sowie zur Erfüllung der Anforderungen an die EnEv wird ein Finanzbedarf von mindestens 95.300,00 € eingeschätzt. (Anlage 1)

 

Die Miete betrug bis zum Auszug 343,20 €. Bei einer Erhöhung nach Instandsetzung kann durch Neuvermietung unter Beachtung der Kappungsgrenze von 15 % (51,48 €) von einer Miete in Höhe von 394,68 € von 5,00 €/m² ausgegangen werden. Der aktuelle qualifizierte Mietspiegel gilt nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser, so dass auch eine marktübliche Miete erzielt werden könnte.  

 

Die Aufwendungen für die Herrichtung der 78,87 m² Wohnfläche in diesem Einfamilienhaus sind nur wirtschaftlich für den selbstnutzenden Eigentümer, welcher auch ggf. durch Ausbau eine größere Wohnfläche schaffen könnte. Der Verkauf dient somit der Bildung von privatem Wohnungsvermögen und der Förderung von Investitionen. Zugleich trägt er zur Entlastung des Wohnungsmarktes bei.

 

Für diesen Bereich gibt es keinen B-Plan. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben auf diesem 578 m² großen Grundstück richtet sich hier nach § 34 BauGB.

 

Der Bodenrichtwert liegt aktuell bei 320,00 €/m². Bei 578 m² ergeben sich hieraus 184.960,00 € Bodenwert.

Wegen der Lage an einer der verkehrsreichsten Straßen in Kleinmachnow ist ein 10%iger Abschlag gerechtfertigt, so dass mit einer Einnahme von mindestens 166.464 €, zuzüglich des Gebäuderestwertes und des Hauskontenguthabens zu rechnen ist.

 

Grundstück und Gebäude werden für kommunale Zwecke nicht benötigt, sind entbehrlich und können zum Verkehrswert (und darüber hinaus nach Angebot) genehmigungsfrei entspr. § 2 Abs. 1 Nr. 2 GenehmFV veräußert werden.

 

Sollte der Verkauf nicht genehmigt werden, ist die überplanmäßige Bereitstellung von Finanzmitteln für die Herstellung der Bewohnbarkeit durch die Gemeinde in Höhe von 85.000,00 € zu planen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

11.14

Teilhaushalt/Budget:

10.45

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

2017

EURO:

200.000,00

Finanz-HH

2017

EURO:

200.000,00

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:         Anlage 1 Sanierungskonzept

                        Anlage 2 Flurkartenauszug