2)
Der
Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“ (vgl. Anlagen 3 und 4) sowie die
Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
3)
Der Entwurf ist gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
4)
Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
Der Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“ [Ursprungsplan] trat
mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow am 16.04.2010 in
Kraft.
In einem Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes wurde
eine Teilfläche, im Bebauungsplan in seiner ursprünglichen Fassung zur
Entsiegelung und Wiederaufforstung vorgesehen, in eine Fläche für Stellplätze
der Freien Waldorfschule Kleinmachnow e.V. geändert.
Das Grundstück der Neuen Hakeburg (Zehlendorfer Damm 185, vgl. Anl. 1) ist im Bebauungsplan, den damaligen Vorstellungen des privaten Eigentümers folgend, überwiegend als „Sondergebiet, Zweckbestimmung Hotel“ festgesetzt. Da das bestehende Gebäude nicht die für ein Hotel erforderlichen Geschossflächen aufweist, wurde zusätzlich eine Erweiterungsfläche festgesetzt (Baufeld „H2“), in der die Errichtung eines Ergänzungsbaus – „Boardinghaus“ – mit max. 1.400 m² Grundfläche (GR) und max. 3.700 m² Geschossfläche (GF) möglich ist.
Am 13.12.2012 beschloss die Gemeindevertretung mit
DS-Nr. 164/12, den Ursprungsplan zu ändern und leitete ein Verfahren mit
der Bezeichnung KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“ ein. Sie entsprach damit der Bitte
des Eigentümers der Neuen Hakeburg vom 30.08.2012. Ziel dieses
Bebauungsplan-Änderungs- bzw. Neuaufstellungsverfahrens ist es, die Baulichkeiten
anstelle zu Hotelzwecken künftig ausschließlich zu Wohnzwecken nutzen zu
können.
Mit DS-Nr. 013/13 vom 11.04.2013 wurde ein paralleles
Verfahren zur Änderung auch des Flächennutzungsplanes eingeleitet
(16. Änderung des FNP für Flächen im Bereich Neue Hakeburg).
Mit einem Kostenübernahmevertrag verpflichtete sich der
Eigentümer, die in den beiden Verfahren anfallenden externen Planungskosten (insbesondere: stadtplanerische u.
landschaftsplanerische Leistungen) zu tragen. Der vereinbarte Betrag wurde auf
das Konto der Gemeinde eingezahlt.
Am 02.04.2014 billigte die Gemeindevertretung mit DS-Nr.
037/14 einen (ersten) B-Plan-Vorentwurf,
zu dem am 9. September 2014 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
in Form einer Erörterungsveranstaltung stattfand.
Nach umfangreichen Abstimmungen zwischen Gemeinde und
Eigentümer änderte die Gemeindevertretung im Jahr 2016 den
Aufstellungsbeschluss von 2012 (vgl. DS-Nr. 007/16/2 v. 20.07.2016).
Festgelegt wurde, dass ein Bebauungsplan-Entwurf
erst dann zur Beratung und Billigung vorzulegen ist, wenn zuvor ein
kooperatives Workshop-Verfahren durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen
wurde (vgl. Anl. 6). Der
Eigentümer lobte daraufhin einen entsprechenden Wettbewerb aus, der im Zeitraum
16.08. – 04.11.2016 durchgeführt wurde. Zur Übernahme in das
Bebauungsplan-Verfahren empfahl die Jury den Workshop-Beitrag des Büros Thomas
Hillig Architekten, 10999 Berlin.
Alle Workshop-Beiträge wurden Anfang Dezember 2016 im Rathaus
ausgestellt, zur Ausstellungseröffnung am 05.12.2016 wurden der Öffentlichkeit
die Jury-Entscheidung und der Beitrag des Büros Hillig ausführlich vorgestellt
und erläutert.
Auf der Grundlage des ausgewählten Beitrags ist nun eine
Bebauungsplan-Entwurf erarbeitet worden (vgl. Anl. 3 und 4). Der Beitrag macht auch eine
geringe Erweiterung des Geltungsbereiches erforderlich, um Anpassungen von
Festsetzungen zu Naturschutz und Landschaftspflege am nordwestlichen Rand des
Burggrundstücks zu ermöglichen. Nach Billigung des Entwurfes sollen die Öffentlichkeit und die von der
Planung berührten Behörden beteiligt werden (Beteiligungen nach § 3
Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB).
Parallel wird der zwischen Gemeinde und Eigentümer bestehende Städtebauliche Vertrag v. 07.10.2009 (UR-Nr. Fl 1040/2009) anzupassen sein. Hierzu erfolgen gesonderte Beschlussfassungen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1) Abgrenzung des Geltungsbereiches
2) Kennzeichnung der einbezogenen Fläche (Geltungsbereich-Erweiterung)
Bebauungsplan-Entwurf,
bestehend aus
3) Teil A – Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung)
4) Teil B – Textliche Festsetzungen (TF)
nur zur Information:
5) Teil B (TF), Gegenüberstellung „rechtswirksam“ (Stand 13.01.13) – „Entwurf“ (Stand 23.01.17)
6) DS-Nr. 007/16/2 vom 20. Juli 2016 (Änderung Aufstellungsbeschluss), ohne Anlagen
7) VIVARO GmbH & Co. Grundbesitz KG (Auftraggeber), Hillig Architekten (Auftragnehmer), Neue Hakeburg, ergänzende Wohnbebauung, Lagepläne (4 Blätter)