Betreff
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes KLM-BP-025-2 "Neue Hakeburg" (Auslegungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 006/17
Art
Beschlussvorlage

1)        Der Geltungsbereich für das Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“ wird wie in Anlage 1 dargestellt abgegrenzt. Die Neuabgrenzung des Geltungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

2)        Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“ (vgl. Anlagen 3 und 4) sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

3)        Der Entwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

 

4)        Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.

 


Der Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“ [Ursprungsplan] trat mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow am 16.04.2010 in Kraft.

In einem Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes wurde eine Teilfläche, im Bebauungsplan in seiner ursprünglichen Fassung zur Entsiegelung und Wiederaufforstung vorgesehen, in eine Fläche für Stellplätze der Freien Waldorfschule Kleinmachnow e.V. geändert.

 

Das Grundstück der Neuen Hakeburg (Zehlendorfer Damm 185, vgl. Anl. 1) ist im Bebauungsplan, den damaligen Vorstellungen des privaten Eigentümers folgend, überwiegend als „Sondergebiet, Zweckbestimmung Hotel“ festgesetzt. Da das bestehende Gebäude nicht die für ein Hotel erforderlichen Geschossflächen aufweist, wurde zusätzlich eine Erweiterungs­fläche festgesetzt (Baufeld „H2“), in der die Errichtung eines Ergänzungsbaus – „Boardinghaus“ – mit max. 1.400 m² Grundfläche (GR) und max. 3.700 m² Geschossfläche (GF) möglich ist.

 

Am 13.12.2012 beschloss die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 164/12, den Ursprungsplan zu ändern und leitete ein Verfahren mit der Bezeichnung KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“ ein. Sie entsprach damit der Bitte des Eigentümers der Neuen Hakeburg vom 30.08.2012. Ziel dieses Bebauungsplan-Änderungs- bzw. Neuaufstellungsverfahrens ist es, die Baulichkeiten anstelle zu Hotelzwecken künftig ausschließlich zu Wohnzwecken nutzen zu können.

 

Mit DS-Nr. 013/13 vom 11.04.2013 wurde ein paralleles Verfahren zur Änderung auch des Flächen­nutzungsplanes eingeleitet (16. Änderung des FNP für Flächen im Bereich Neue Hakeburg).

 

Mit einem Kostenübernahmevertrag verpflichtete sich der Eigentümer, die in den beiden Verfahren anfallenden externen Planungskosten (insbesondere: stadtplanerische u. landschaftsplanerische Leistungen) zu tragen. Der vereinbarte Betrag wurde auf das Konto der Gemeinde eingezahlt.

 

Am 02.04.2014 billigte die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 037/14 einen (ersten) B-Plan-Vorentwurf, zu dem am 9. September 2014 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Erörterungsveranstaltung stattfand.

Nach umfangreichen Abstimmungen zwischen Gemeinde und Eigentümer änderte die Gemeindevertretung im Jahr 2016 den Aufstellungsbeschluss von 2012 (vgl. DS-Nr. 007/16/2 v. 20.07.2016). Festgelegt wurde, dass ein Bebauungsplan-Entwurf erst dann zur Beratung und Billigung vorzulegen ist, wenn zuvor ein kooperatives Workshop-Verfahren durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen wurde (vgl. Anl. 6). Der Eigentümer lobte daraufhin einen entsprechenden Wettbewerb aus, der im Zeitraum 16.08. – 04.11.2016 durchgeführt wurde. Zur Übernahme in das Bebauungsplan-Verfahren empfahl die Jury den Workshop-Beitrag des Büros Thomas Hillig Architekten, 10999 Berlin.

 

Alle Workshop-Beiträge wurden Anfang Dezember 2016 im Rathaus ausgestellt, zur Ausstellungseröffnung am 05.12.2016 wurden der Öffentlichkeit die Jury-Entscheidung und der Beitrag des Büros Hillig ausführlich vorgestellt und erläutert.

 

Auf der Grundlage des ausgewählten Beitrags ist nun eine Bebauungsplan-Entwurf erarbeitet worden (vgl. Anl. 3 und 4). Der Beitrag macht auch eine geringe Erweiterung des Geltungsbereiches erforderlich, um Anpassungen von Festsetzungen zu Naturschutz und Landschaftspflege am nordwestlichen Rand des Burggrundstücks zu ermöglichen. Nach Billigung des Entwurfes sollen die Öffentlichkeit und die von der Planung berührten Behörden beteiligt werden (Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB).

 

Parallel wird der zwischen Gemeinde und Eigentümer bestehende Städtebauliche Vertrag v. 07.10.2009 (UR-Nr.  Fl 1040/2009) anzupassen sein. Hierzu erfolgen gesonderte Beschlussfassungen.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

 ?

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)        Abgrenzung des Geltungsbereiches

2)        Kennzeichnung der einbezogenen Fläche (Geltungsbereich-Erweiterung)

Bebauungsplan-Entwurf, bestehend aus

3)        Teil A – Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung)

4)        Teil B – Textliche Festsetzungen (TF)

nur zur Information:

5)        Teil B (TF), Gegenüberstellung „rechtswirksam“ (Stand 13.01.13) – „Entwurf“ (Stand 23.01.17)

6)        DS-Nr. 007/16/2 vom 20. Juli 2016 (Änderung Aufstellungsbeschluss), ohne Anlagen

7)        VIVARO GmbH & Co. Grundbesitz KG (Auftraggeber), Hillig Architekten (Auftragnehmer), Neue Hakeburg, ergänzende Wohnbebauung, Lagepläne (4 Blätter)