Betreff
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-050 "Bereich Mittebruch"
Vorlage
DS-Nr. 007/17
Art
Beschlussvorlage

1)        Der Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“ (vgl. Anlagen 2 u. 3) wird gebilligt.

2)        Der Bürgermeister wird beauftragt, zu dem Vorentwurf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen, um den Bürgerinnen und Bürgern Gelegen­heit zu geben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unter­scheidende Lösungen, die für das Gebiet in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Ihnen ist außerdem Gele­genheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3)        Auf der Grundlage dieses Vorentwurfes ist sodann ein Bebauungsplan-Entwurf zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.

4)        Das Bebauungsplan-Verfahren soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.


Die Gemeindevertretung hat mit DS-Nr. 080/15 am 09.07.2015 beschlossen für den in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“ aufzustellen. Zur Sicherung der Planungen hat die Gemeindevertretung in gleicher Sitzung eine Satzung über eine Veränderungssperre beschlossen, die zunächst bis zum 17.07.2017 gilt. Dem Bauausschuss sind in der Sitzung vom 14.11.2016 (INFO 023/16) Vorschläge zu künftigen Planinhalten zur Information und Meinungsbildung vorgestellt worden.

 

Das Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“ wird durch die Straßen Zehlendorfer Damm, Förster-Funke-Allee, Im Kamp und Meiereifeld umschlossen. Es zählt planungsrechtlich zum unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB). Vorhaben sind in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil auf Grundlage des § 34 Abs. 1 BauGB zulässig.

 

Das Plangebiet befindet sich mittig des Gemeindegebietes. Die an den Geltungsbereich angrenzenden rechtswirksam überplanten Gebiete sind nördlich und östlich die Eigenherd-Siedlung mit den Bebauungsplänen KLM-BP-002-c „Eigenherd Mitte“ und KLM-BP-003-a „Eigenherd Süd“, südlich KLM-BP-041 „Straße der Jugend“ sowie westlich KLM-BP-031 „Im Kamp (südlicher Teil)“.

 

Das Planverfahren geht zurück auf Bestrebungen der Gemeinde im Jahr 2012, die vollständige Überplanung des Gemeindegebietes voranzutreiben. Mit dem Bebauungsplan soll dieser bisher isolierte unbeplante Innenbereich nun ebenfalls städtebaulich geordnet, seine vorhandenen Funktionen dauerhaft gesichert sowie das Orts- und Landschaftsbild ge­wahrt werden. Der vor allem im Blockinnenbereich über die letzten Jahre gewachsene Grün- und Gehölz­bestand soll von Bebauung frei gehalten und damit geschützt werden. Dies soll u. a. durch die Festsetzung von überbaubaren Grundstücksflächen (Baufenstern) unter Berücksichtigung des Bestandes realisiert werden.

 

Gemäß Aufstellungsbeschluss wird insbesondere angestrebt:

­      Maß der Nutzung: Orientierung an den in Kleinmachnow üblichen und den im B-Plan-Gebiet vorhandenen zurückhaltenden Größenordnungen

­      Bauweise und Anordnung der überbaubaren Grundstücksflächen (Baufenster) unter Berücksichtigung des erhaltenswerten Baumbestandes

­      Gestalterische Regelungen

 

Nach Billigung durch die Gemeindevertretung soll der Vorentwurf (vgl. Anlagen 2 und 3) der Öffentlichkeit vorgestellt und den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Als darauf folgender Verfahrensschritt wird ein B-Plan-Entwurf zu erarbeiten sein, der voraussichtlich im Sommer 2017 der Gemeindevertretung vorgelegt und danach für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden soll.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

51.10

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

29.056,37,-

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

 

1.         Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“

2.         Bebauungsplan-Vorentwurf – Planzeichnung (Stand: 23.01.2017)

3.         Bebauungsplan-Vorentwurf – Textliche Festsetzungen mit Begründung (ohne Anhang; Stand: 23.01.2017)