1.
Der
Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“ in der Fassung seiner Bekanntmachung vom
16.04.2010 (Amtsblatt Nr. 04/2010) soll für den in Anl. 1
gekennzeichneten Geltungsbereich geändert werden. Das Verfahren wird unter der
Bezeichnung KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“ geführt.
Die
Änderung soll sich beschränken auf die Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Errichtung von Empfangs- und Pförtnergebäuden auf dem
Grundstück Schopfheimer Allee 10 (Schulgrundstück der BBIS –
Berlin-Brandenburg International School GmbH) entsprechend der Darstellung in Anl. 4 B (Auszug B-Plan mit
Projekteintrag).
2.
Der
Gemeindevertretung sind konkretisierte Überlegungen zum künftigen Planinhalt in
einem Bebauungsplan-Entwurf zur Beratung und Billigung vorzulegen.
3.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Problembeschreibung/Begründung:
Der Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“ [Ursprungsplan] war
mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow am 16.04.2010 in
Kraft getreten.
Ein Verfahren zur 1. Änderung, die Stellplatzflächen der
Freien Waldorfschule Kleinmachnow e.V. betreffend, konnte Anfang 2013
abgeschlossen werden (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow v. 31.01.2013).
Eine 2. Änderung des Bebauungsplanes „Seeberg“ ‑
sowie eine parallele Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow
(KLM-FNP-16) ‑ wurde mit Beschluss vom 13.12.2012 eingeleitet. Dieses
Verfahren wird unter der Bezeichnung KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“ geführt und
gegenwärtig parallel fortgesetzt.
Mit Schreiben vom 08.06.2016 trat die BBIS ‑
Berlin-Brandenburg International School GmbH, Eigentümerin des Grundstücks
Schopfheimer Allee 10 (ehem. Forschungsanstalt der Dt. Reichspost), mit
der Bitte an die Gemeinde heran, den Bebauungsplan für ihr Grundstück zu
ändern.
Ziel der Änderung soll es sein, die Errichtung von
dauerhaften Empfangs- und Pförtnergebäuden für das Schulgrundstück zu
ermöglichen. Anstelle der bisherigen provisorischen Containerlösung soll eine
auch architektonisch ansprechendere Neugestaltung der Zugangsbereiche umgesetzt
werden. Mit den geplanten Anlagen wird die bauliche Möglichkeit geschaffen,
dass die BBIS den im Städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde eingegangenen
Verpflichtungen zur Durchwegung stets ‑ und unabhängig von der
jeweiligen Sicherheitslage ‑ nachkommen kann (vgl. Anl. 4, Antragsunterlagen,
aktualisiert 16.10.2017).
Insbesondere das angedachte Empfangs- und Pförtnerhaus
nördlich Haus 9 (ehem. Heizhaus), an der Zufahrt aus Richtung Schopfheimer
Allee, ist aber bisher bauplanungsrechtlich unzulässig.
Der Bebauungsplan soll deshalb geändert werden. Das Verfahren
soll unter der Bezeichnung KLM-BP-025-3 „Empfangs- u. Pförtnergebäude BBIS“
geführt werden (Geltungsbereich vgl. Anl. 1).
Die im Städtebaulichen Vertrag getroffenen Festlegungen, das
Grundstück Schopfheimer Allee 10 zwischen Am Hochwald im Westen und
Schopfheimer Allee im Osten als Fußgänger und als Radfahrer durchqueren zu
können, werden von dem Bebauungsplan-Änderungsverfahren nicht berührt und
unverändert beibehalten.
Die BBIS hat eine Übernahme der für das Verfahren
KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“ anfallenden, insbesondere
stadtplanerischen Kosten zugesagt, so dass der Gemeinde keine Kosten für die
erforderlichen externen Planungsleistungen entstehen.
Ergänzende Hinweise: Dieser Antrag lag der Gemeindevertretung und
ihren Fachausschüssen mit DS-Nr. 076/16 erstmals zum Sitzungsdurchlauf
Juli 2016 und zuletzt als DS-Nr. 076/16/2 zum Sitzungsdurchlauf
Oktober/November 2016 zur Beratung vor. Nachdem der Antrag in der Fassung
DS-Nr. 076/16/2 im Bauausschuss am 04.10.2016 abgelehnt wurde (- „Ja“ / 10
„Nein“ / ‑ „Enthaltung“), ist er zunächst nicht weiterbehandelt worden.
Die in den Vorberatungen
geäußerten Bedenken zu Größe und Gestaltung und insbesondere zum
Erscheinungsbild der angedachten Empfangs- u. Pförtnergebäude hat die BBIS
inzwischen aufgegriffen. Die nochmals überarbeitete Planung ist als Anl. 4
(neu) beigefügt. Der
Beschlussvorschlag wurde außerdem um Anl. 5
(Auszug aus dem Städtebaulichen Vertrag v. 07.10.2009, Auszug aus der
Planzeichnung KLM-BP-025, Fotos der Beschilderung) ergänzt. Auch die
Frage nach der Position der Denkmalbehörden konnte beantwortet werden (vgl. Anl. 6, Protokoll Denkmalbehörden v. 21.04.2016).
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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1)
Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“
2)
ders.,
mit Luftbild Stand 04/2016
3)
B-Plan
KLM-BP-025 „Seeberg“ in seiner rechtswirksamen Fassung, Auszug Planzeichnung
4)
Antragsunterlagen
der Grundstückseigentümerin, Stand 16.10.2017:
A – Begründung (3 Seiten)
B – Auszug B-Plan (Planzeichnung) mit Projekteintrag (14 Seiten)
C – Ausblick auf die Planung und Entwicklung des BBIS-Bildungscampus
(2 Seiten)
D – BBIS-Bildungsstandort Seeberg, Übersicht / Schaubild (1 Seite)
E – Sicherung der Querung des Seeberg-Geländes
5) Städtebaulicher Vertrag BBIS - Gemeinde vom 7. Oktober 2009 (UR-Nr. Fl 1039/2009 des Notars John Flüh, Berlin), Auszug zu Geh- und Radfahrrechte über das Schulgrundstück; Fotos
6) Protokoll/ Besprechungsnotiz BBIS – Denkmalbehörden v. 21.04.2016