Betreff
Grundsatzbeschluss zum Bau und Betrieb eines Sportplatzes am Dreilindener Weg, Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 010/17
Art
Beschlussvorlage

Am Dreilindener Weg, Kleinmachnow, soll durch die Gemeinde Kleinmachnow gemeinsam mit dem RSV Eintracht 1949 e.V. ein Sportplatz als beleuchteter Rasen-, Kunstrasenplatz vorrangig für den Fußballsport, mit leichtathletischen Nebenanlagen, einem Kleinspielfeld sowie den erforderlichen Sanitär- und Umkleidebereichen und Stellplätzen entwickelt und errichtet werden.


Die im Jahre 2016 fertiggestellte „Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Region Teltow-Kleinmachnow-Stahnsdorf“ (ISEP) sieht in der Region TKS einen deutlichen Bedarf an zusätzlichen gedeckten und ungedeckten Sportflächen. Insbesondere für den Fußballsport sind zusätzliche Großspielfelder notwendig (vgl. ISEP, S. 135 ff.).

 

Die Entwicklung im TIW-Gebiet zwischen Stahnsdorfer Damm, Stolper Weg und Dreilindener Weg ermöglicht die bauplanerische Ausweisung von ausreichend großen Flächen für sportliche Anlagen, die sonst so im Ort nicht verfügbar sind.

Das Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“ befindet sich derzeit in Bearbeitung. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan wird voraussichtlich spätestens zum Ende des Jahres 2017 erwartet, so dass nach Erteilung einer Baugenehmigung die Errichtung eines Sportplatzes in den Jahren 2018/2019 erfolgen kann.

 

Es ist beabsichtigt, am Dreilindener Weg, Kleinmachnow, auf einer Fläche von ca. 16.780 m² einen Sportplatz mit Nebenanlagen zu errichten (Anlage 1), Lageplan B-Plan). Dieser Sportplatz soll insbesondere folgende Bestandteile enthalten (Anlage 2), Mustersportplatz):

-          ein Großspielfeld (105 m x 68 m), Kunstrasen, mit Flutlichtanlage,

-          Laufbahnen(6 x 100 m), Kunststoff,

-          Weitsprunganlagen, Kunststoff,

-          ein Kleinspielfeld (45 m x 26 m), Kunststoff,

jeweils nebst ausreichender Sicherheitszonen und Zubehör (Tore, Netze, Ballfangzäune etc.),

sowie

-          Sanitär- und Umkleidemöglichkeiten,

-          Fahrrad- und Kfz-Stellplätze.

 

Im Rahmen des „Kommunalen Investitionsprogrammes des Landes Brandenburg (KIP)“ können u.a. Fördermittel für die Errichtung von Sportstätten durch Sportvereine beantragt werden. Dem RSV Eintracht 1949 e.V. sind derartige Fördermittel für einen Sportplatz avisiert worden, bis zu 75 % der förderfähigen Kosten können dabei gefördert werden. Der RSV Eintracht 1949 e.V. ist an die Gemeinde Kleinmachnow herangetreten mit dem Wunsch, diese Förderung beim Bau eines Sportplatzes auf dem Gemeindegebiet Kleinmachnow einzusetzen. Flächen in Stahnsdorf stehen dem Verein nicht zur Verfügung (Anlage 3, Schreiben des RSV Eintracht 1949 e.V. vom 19. Dezember 2016).

 

Der RSV Eintracht 1949 e.V. ist der größte regionale Sportverein, der derzeit 3.239 Mitglieder (davon 2.163 Kinder und Jugendliche), darunter ca. 1.244 Kleinmachnower Mitglieder (davon 870 Kinder und Jugendliche), Stand: 01.01.2017, zählt.

Mit diesem Verein soll ein langfristiger Vertrag zur Nutzung und Bewirtschaftung des Sportplatzes mit einer Dauer von 25 Jahren geschlossen werden. Bei Bedarf soll der Sportplatz auch Schulen sowie anderen regionalen Vereinen zur Verfügung stehen.

 

Planungskosten in Höhe von 30.000 € werden überplanmäßig aus der Deckungsreserve zur Verfügung gestellt.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

42.40

Teilhaushalt/Budget:

40.17, 50.26

Maßnahmen-Nr:

neu

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

20.000

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

30.000

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1.       Lageplan des B-Planes KLM-BP-006-c-3

2.       Mustersportplatz

3.       Schreiben des RSV Eintracht 1949 e.V. vom 19. Dezember 2016