Die Gemeindevertretung bestellt gemäß § 41 BbgKVerf
- Frau Renate Lepping-Spliesgart
- Herrn Elmar Prost
als externe Mitglieder des Aufsichtsrates der Gemeindlichen Wohnungsgesellschaft mbH Kleinmachnow (gewog).
Für den Aufsichtsrat der gewog sind zwei Mitglieder zu bestellen, die nicht Mitglieder der Gemeindevertretung sind (externe Mitglieder). Die Bestellung erfolgt gemäß § 41 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss. Die Amtszeit der externen Aufsichtsratsmitglieder beträgt gemäß § 11 Absatz 3 des Gesellschaftervertrages der gewog höchstens drei Jahre.
Frau Lepping-Spliesgart und Herr Prost sind durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 19. Dezember 2013 als externe Mitglieder in den Aufsichtsrat gewählt worden. Da die Amtszeit der beiden externen Aufsichtsratsmitglieder zum 31. Dezember 2016 ausgelaufen ist, ist eine erneute Bestellung von zwei externen Aufsichtsratsmitgliedern notwendig.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates der gewog, Herr Tauscher, teilte in diesem Zusammenhang mit Schreiben vom 10. Januar 2017 mit, dass Frau Lepping-Spliesgart und Herr Prost ihre Bereitschaft erklärt haben, weiterhin im Aufsichtsrat tätig sein zu wollen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Teilhaushalt/Budget: |
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veranschlagt: |
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Haushalt: |
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Finanz-HH |
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Mittelfristig
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