Betreff
Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-025-2 "Neue Hakeburg", hier: Änderung des Städtebaulichen Vertrages UR-Nr. Fl 1040/2009 vom 07.10.2009
Vorlage
DS-Nr. 016/17
Art
Beschlussvorlage

1)        Der zwischen dem Eigentümer der Neuen Hakeburg und der Gemeinde bestehende Städtebauliche Vertrag UR-Nr. Fl 1040/2009 vom 07.10.2009 ist zu ändern. Mit der Änderung sollen insbesondere die Anpassungen vorgenommen werden, die sich aus dem Aufstellungsbeschluss DS-Nr. 007/16/2 vom 20.07.2016 (vgl. Anlage 2), dem Workshop-Verfahren zur ergänzenden Wohnbebauung westlich der denkmalgeschützten Burganlage und dem inzwischen erarbeiteten Bebauungsplan-Entwurf ergeben.

 

2)        Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage des Konzeptes zur 1. Änderung des Städtebaulichen Vertrages (vgl. Anlage 3) Verhandlungen mit dem Eigentümer aufzunehmen. Der Vertrag ist der Gemeindevertretung kurzfristig, in jedem Fall aber vor der abschließenden Beschlussfassung über den Bebauungsplan zur Beratung und Billigung vorzulegen.


Der Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“ [Ursprungsplan] war mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow am 16.04.2010 in Kraft getreten.

 

Mit UR-Nr. Fl 1040/2009 vom 07.10.2009 des Notars Flüh, Berlin schlossen der Eigentümer und die Gemeinde Kleinmachnow einen Städtebaulichen Vertrag für die damals noch beabsichtigte Maßnahme Hotel Hakeburg zum (Urpsrungs-)Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“. Die Gemeindevertretung billigte diesen Städtebaulichen Vertrag mit DS-Nr. 021-2/09 vom 15.10.2009.

 

Inzwischen wurde ein Bebauungsplan-Änderungsverfahren eingeleitet, das unter der Bezeichnung KLM-BP-025-2 geführt wird (Geltungsbereich vgl. Anlage 1). Mit Beschlussfassung vom 20.07.2016 präzisierte die Gemeindevertretung die städtebaulichen Ziele dieses Planverfahrens (Aufstellungsbeschluss DS-Nr. 007/16/2 vgl. Anlage 2). Insbesondere dieser Aufstellungsbeschluss, das durchgeführte Workshop-Verfahren zur ergänzenden Wohnbebauung westlich der denkmalgeschützten Burganlage und der inzwischen erarbeitete Bebauungsplan-Entwurf /vgl. DS-Nr.006/17) machen es erforderlich, den Städtebaulichen Vertrag mit dem Eigentümer zu ändern und an die neuen Vorgaben anzupassen.

 

Grundlage der Verhandlungen mit dem Eigentümer soll das als Anlage 3 beigefügte Konzept werden. Der Vertrag ist so rechtzeitig fertigzustellen und der Gemeindevertretung zur Beratung und Billigung vorzulegen, dass er vor der abschließenden Beschlussfassung über die Bauleitplanung in Kraft treten kann.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1.         Bebauungsplan KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“, Abgrenzung Geltungsbereich

2.         Aufstellungsbeschluss DS-Nr. 007/16/2 vom 20.07.2016, ohne Anlagen

3.         Konzept zur 1. Änderung des Städtebaulichen Vertrag

4.         B-Plan KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“, Entwurf Stand 23.01.2017