Betreff
Änderungsantrag zur DS-Nr. 016/17 - Bebauungsplanverfahren KLM-BP-025-2 "Neue Hakeburg" hier: Änderung des Städtebaulichen Vertrages UR-Nr. Fl 1040/2009 vom 07.10.2009
Vorlage
DS-Nr. 039/17
Art
Antrag

Die Zufahrten für die Müllabfuhr und die Lieferfahrzeuge sollen, so wie der Anliegerverkehr, über die ausgebaute Straße am Zehlendorfer Damm zur Hakeburg erfolgen. Dazu soll eine Umfahrung des Tores der Hakeburg auf der Nordseite gebaut werden (Länge ca. 30 m).

 

Der § 5 Zufahrtsregelung ist zu verändern:

1. Punkt 1. ist zu streichen.

2. Punkt 1 ist zu streichen, dafür : “Lieferfahrzeuge und Müllfahrzeuge sowie die Feuerwehr fahren von der Straße Zehlendorfer Damm/Karl-Marx-Straße.

Eine geeignete Wendestelle ist einzurichten.“


Die Hakeburg liegt im sensiblen Bereich des Landschaftsschutzgebietes Parforceheide. Ein weiterer Einschnitt außer dem Bau der 2 Häuser und Tiefgarage ist nicht zu akzeptieren, denn die auszubauende Straße ist ca. 300 m lang (Breite mit Erdbau ca. 12 m, Tiefe 0,60 m, Damm und Einschnitte). Es erfolgen dann Erdbewegungen, Baumfällungen und Eingriffe ins LSG. Es gibt eine gut ausgebaute Zufahrt für den Autoverkehr von der Seite Zehlendorfer Damm/Karl-Marx-Straße, auch für Müllfahrzeuge und Lieferverkehr geeignet.

Den Anwohnern der Straße „Am Hochwald“ ist nicht zuzumuten, den Verkehr (Lieferverkehr, LKW-Verkehr und Müllentsorgung) in Kauf zu nehmen, was Ihnen in der GV am 15.12.2016 anders zugesagt wurde. Der Hauptgrund ist aber die Beeinträchtigung und weitere Zerstörung des LSG Parforceheide.