Betreff
Beteiligung am Bundesprogramm Ladeinfrastruktur
Vorlage
DS-Nr. 054/17
Art
Antrag

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Gemeinde Kleinmachnow an dem Bundesprogramm Ladeinfrastruktur zu beteiligen und unverzüglich einen Antrag auf Förderung von fünf Ladesäulen zu stellen.

 

 

Anlage

·  Erster Aufruf zur Antragseinreichung gemäß der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland


Elektrofahrzeuge können einen Beitrag zur Senkung der lokalen CO2- und anderer Schadstoffemissionen leisten. Darüber hinaus kann die vermehrte Nutzung von Elektromobilität helfen, den Lärmschutz für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und somit die Ziele des Lärmaktionsplans zu erreichen.

Ein wesentlicher Hinderungsgrund für elektrische Antriebe ist die fehlende Ladeinfrastruktur. Der Bund hat mit der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland nunmehr ein Programm aufgelegt, um diesen Mangel zu beheben. Gefördert werden sowohl Schnelllade- als auch Normalladesäulen, dabei umfasst die Förderung auch den erforderlichen Netzanschluss und die Montage der Ladestation. Die Förderquote beträgt max. 40%. Die Richtlinie ist neben anderen Erläuterungen unter www.bav.bund.de abrufbar.

In Kleinmachnow befindet sich derzeit lediglich eine öffentliche Ladestation vor dem Rathaus.

Sinnvoll erscheint eine Verbesserung der Ladeinfrastruktur insbesondere an den Orten, an denen

öffentliche Parkraumkapazitäten vorhanden sind und die Nutzer üblicherweise eine gewisse Zeit

verbringen. Danach bieten sich insbesondere folgende Orte für die Einrichtung von Ladesäulen an:

 

·       Parkplatz am Rathausmarkt

·       Parkplatz des Freibads Kiebitzberge

·       Musik- und Volkshochschule Kleinmachnow/Weinberggymnasium

·       Eigenherd-Schule

·       Steinweg-Schule.

 

Angesichts der Aufenthaltsdauer an den genannten Orten erscheinen Normalladesäulen ausreichend. Angesichts des geringen Mehraufwands ist zu prüfen, ob die räumlichen Voraussetzungen gegeben sind, zwei Ladepunkte je Säule einzurichten. Die Förderrichtlinie gibt keine Vorgaben zu den Kosten des Stromtankens. Die Gemeinde Kleinmachnow wird keine für die Bürgerinnen und Bürger kostenlose Abgabe des Stroms vorsehen, sondern ein faires Bezahlmodell in Abstimmung mit dem Ansprechpartner für E-Mobilität, Herrn Julian Affeldt, einrichten.

Die Antragstellung ist seit dem 1. März 2016 möglich. Falls es nicht gelingen sollte, auf Basis des derzeit vorliegenden Ersten Aufrufs zur Antragseinreichung gemäß der Förderrichtlinie eine Zuwendung zu erhalten, bemüht sich die Gemeinde Kleinmachnow um den Zuschlag in den folgenden Aufrufen des Förderprogramms.