Der Bürgermeister wird beauftragt, die Gemeinde
Kleinmachnow an dem Bundesprogramm Ladeinfrastruktur zu beteiligen und
unverzüglich einen Antrag auf Förderung von fünf Ladesäulen zu stellen.
Anlage
· Erster
Aufruf zur Antragseinreichung gemäß der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
in Deutschland
Elektrofahrzeuge können einen Beitrag zur Senkung der
lokalen CO2- und anderer Schadstoffemissionen leisten. Darüber hinaus kann die
vermehrte Nutzung von Elektromobilität helfen, den Lärmschutz für die
Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und somit die Ziele des Lärmaktionsplans
zu erreichen.
Ein wesentlicher Hinderungsgrund für elektrische Antriebe
ist die fehlende Ladeinfrastruktur. Der Bund hat mit der Förderrichtlinie
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland nunmehr ein Programm
aufgelegt, um diesen Mangel zu beheben. Gefördert werden sowohl Schnelllade-
als auch Normalladesäulen, dabei umfasst die Förderung auch den erforderlichen
Netzanschluss und die Montage der Ladestation. Die Förderquote beträgt max.
40%. Die Richtlinie ist neben anderen Erläuterungen unter www.bav.bund.de
abrufbar.
In Kleinmachnow befindet sich derzeit lediglich eine
öffentliche Ladestation vor dem Rathaus.
Sinnvoll erscheint eine Verbesserung der Ladeinfrastruktur
insbesondere an den Orten, an denen
öffentliche Parkraumkapazitäten vorhanden sind und die
Nutzer üblicherweise eine gewisse Zeit
verbringen. Danach bieten sich insbesondere folgende Orte
für die Einrichtung von Ladesäulen an:
· Parkplatz
am Rathausmarkt
· Parkplatz
des Freibads Kiebitzberge
· Musik-
und Volkshochschule Kleinmachnow/Weinberggymnasium
· Eigenherd-Schule
· Steinweg-Schule.
Angesichts der Aufenthaltsdauer an den genannten Orten
erscheinen Normalladesäulen ausreichend. Angesichts des geringen Mehraufwands
ist zu prüfen, ob die räumlichen Voraussetzungen gegeben sind, zwei Ladepunkte
je Säule einzurichten. Die Förderrichtlinie gibt keine Vorgaben zu den Kosten
des Stromtankens. Die Gemeinde Kleinmachnow wird keine für die Bürgerinnen und
Bürger kostenlose Abgabe des Stroms vorsehen, sondern ein faires Bezahlmodell
in Abstimmung mit dem Ansprechpartner für E-Mobilität, Herrn Julian Affeldt,
einrichten.
Die Antragstellung ist seit dem 1. März 2016 möglich.
Falls es nicht gelingen sollte, auf Basis des derzeit vorliegenden Ersten Aufrufs
zur Antragseinreichung gemäß der Förderrichtlinie eine Zuwendung zu erhalten,
bemüht sich die Gemeinde Kleinmachnow um den Zuschlag in den folgenden Aufrufen
des Förderprogramms.