Erläuterungen
Am 13.12.2012 hatte die
Gemeindevertretung mit DS-Nr. 164/12 ein Verfahren zur Änderung des
Bebauungsplanes KLM-BP-025 „Seeberg“ eingeleitet, dass unter der Bezeichnung
KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“ geführt wird und künftig einerseits eine Nutzung
der dortigen Baulichkeiten anstelle zu Hotelzwecken künftig ausschließlich zu
Wohnzwecken und andererseits eine ergänzende Wohnbebauung ermöglichen soll.
Mit DS-Nr. 013/13 vom
11.04.2013 wurde außerdem ein Verfahren zur Änderung auch des Flächennutzungsplanes
eingeleitet (16. Änderung des FNP für Flächen im Bereich Neue Hakeburg).
Beide Bauleitplan-Verfahren sind
gegenwärtig noch in Bearbeitung.
Parallel dazu ist der zwischen Gemeinde und Eigentümer bestehende Städtebauliche Vertrag vom 07.10.2009 (UR-Nr. Fl 1040/2009) anzupassen.
Ein Vertragsentwurf, den die Gemeinde mit anwaltlicher Unterstützung inzwischen erarbeitet hat, ist als Anlage 2 beigefügt. Die Verhandlungen mit dem (künftigen) Vertragspartner der Gemeinde werden in Kürze fortgesetzt und sollen bis Mitte November 2017 abgeschlossen sein.
Über einen ersten Zwischenstand des neuen Vertrages wurden die Mitglieder der Gemeindevertretung mit INFO 007/17 zur Sitzung am 06.04.2017 ausführlich informiert. Die Zufahrt wird nach Abschluss der Sanierung und Fertigstellung der westlich der Burg geplanten Neubauten ausschließlich aus Richtung Zehlendorfer Damm und unter Nutzung der vorhandenen Tordurchfahrt erfolgen können.
Das abschließende Ergebnis der Vertragsverhandlungen wird der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen mit einem Beschlussvorschlag zur Beratung und Billigung vorgelegt werden.
Mit dieser Information soll lediglich ein Überblick über den aktuellen Zwischenstand bei der Vertragserarbeitung gegeben werden.
2) Entwurf 1. Änderungsvertrag zum „Städtebaulichen Vertrag für die Maßnahme Hotel Neue Hakeburg“
3) Bebauungsplan KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“, Entwurf (nur Teil A – Planzeichnung)