Betreff
Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“
Vorlage
DS-Nr. 092/17
Art
Beschlussvorlage

1)        Die zum Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“ eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wurden geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist in Anlage 4 und 5 dargestellt.

2)        Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“ in der vorliegenden Fassung vom 12. Juni 2017 und die Begründung werden gebilligt.

3)        Das Bebauungsplan-Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

4)        Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

5)        Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.


Die Gemeindevertretung hat mit DS-Nr. 080/15 am 09.07.2015 beschlossen für den in Anl. 1 gekennzeichneten Bereich einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“ aufzustellen. Zur Sicherung der Planungen hat die Gemeindevertretung in gleicher Sitzung eine Satzung über eine Veränderungssperre beschlossen, die zunächst bis zum 17.07.2017 gilt. Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 06.04.2017 (DS-Nr. 034/17) die erste Verlängerung dieser Veränderungssperre beschlossen.

Das Planverfahren geht zurück auf Bestrebungen der Gemeinde im Jahr 2012, die vollständige Überplanung des Gemeindegebietes voranzutreiben. Mit dem Bebauungsplan soll dieser bisher isolierte unbeplante Innenbereich nun ebenfalls städtebaulich geordnet, seine vorhandenen Funktionen dauerhaft gesichert sowie das Orts- und Landschaftsbild ge­wahrt werden. Der vor allem im Blockinnenbereich über die letzten Jahre gewachsene Grün- und Gehölz­bestand soll von Bebauung frei gehalten und damit geschützt werden. Dies soll u. a. durch die Festsetzung von überbaubaren Grundstücksflächen (Baufenstern) unter Berücksichtigung des Bestandes realisiert werden.

Einen Vorentwurf (bestehend aus Planzeichnung und Textlichen Festsetzungen mit Begründung) zum Bebauungsplan hatte die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 007/17 vom 23.02.2017 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlich­keit (Erörterungsveranstaltung) erfolgte am 25.04.2017. Die Ergebnisse der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Be­lange sowie der Öffentlichkeit eingeholten Stellungnahmen sind in den Anl. 4 und 5 zusammengefasst.

Der daraufhin erarbeitete Entwurf (bestehend aus Planzeichnung und Textlichen Festsetzungen ohne Begründung) zum Bebauungsplan KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“ ist als Anl. 2 und 3 beigefügt. Nach Billigung durch die Gemeindevertretung ist der Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die förmliche Beteiligung von Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt, auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird deshalb verzichtet.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

51.10

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

29.056,37

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)        Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“

Bebauungsplan-Entwurf KLM-BP-050, bestehend aus:

2)        Teil A – Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung)

3)        Teil B – Textliche Festsetzungen

 

(Fortsetzung Anlagen: siehe Folgeseite)

 

Nur zur Information:

4)        Abwägungsprotokoll zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

5)        Abwägungsprotokoll zu Anregungen und Hinweisen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Hinweis zum Datenschutz:

Bei der Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen der Abwägung (hier: Namen und Anschriften der Einwender) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu beachten. Ein Schlüsselverzeichnis, in dem die fortlaufenden Nummern den jeweiligen Einwendern namentlich zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen gesondert übergeben und ist vertraulich zu behandeln.