Betreff
Beschluss über die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM-FNP-16 für Flächen im Bereich der Neuen Hakeburg
Vorlage
DS-Nr. 100/17
Art
Beschlussvorlage

1)      Die Gemeindevertretung beschließt für den in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich ent­sprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis die 16. Änderung des Flächen­nutzungsplanes Kleinmachnow (KLM-FNP-16) für Flächen im Bereich Neue Hakeburg, bestehend aus
Flächennutzungsplan Kleinmachnow i.d.F. der Neubekanntmachung der 14. Änderung vom 31. Juli 2014
mit Deckblatt vom 12.06.2017.

2)      Die entsprechend des Abwägungsergebnisses geänderte Begründung wird gebilligt.

3)      Der Bürgermeister wird beauftragt, die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmach­now der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Genehmigung vorzulegen. Der Flächennutzungsplan ist sodann gemäß § 6 Abs. 6 BauGB neu bekannt zu machen.


Der Flächennutzungsplan Kleinmachnow (FNP) ist zurzeit wirksam in der Fassung der 14. Änderung KLM‑FNP‑14 für Flächen im Bereich Altes Dorf vom 30.01.2014. Er wurde in der Fassung, die er durch diese Änderung erhalten hat, am 31. Juli 2014 neu bekannt gemacht (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 12/2014).

Die Gemeindevertretung hatte am 11.04.2013 mit DS-Nr. 013/13 beschlossen, ein Verfahren zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit der ergänzenden Bezeichnung „für Flächen im Bereich Neue Hakeburg“ einzuleiten. Am 13.11.2014 beschloss die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 129/14, den in Aussicht genommenen Änderungsbereich anzupassen.

Die 16. Änderung des FNP erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM‑BP‑025-2 „Neue Hakeburg“.

Der FNP ist der vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde. Er stellt für das gesamte Gemeinde­gebiet in den Grundzügen die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar, die sich aus der beab­sichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt. Gegenüber dem Bürger entwickelt der FNP keine unmittel­bare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen Bebauungs­pläne aus dem FNP entwickelt wer­den. Der FNP ist ständig aktuell zu halten. Veränderte Planungs­ziele und Rahmenbedingungen erfordern deshalb eine regelmäßige Aktualisierung.

Den Geltungsbereich des ‑ künftigen ‑ Bebauungsplanes KLM-BP-025-2 stellt der FNP bisher noch als „Sondergebiete“ mit den Zweckbestimmungen „Hotel“ (SO H) bzw. Parkplatz (SO P) dar. Ziel des Änderungsverfahrens ist es, anstelle einer Hotelnutzung die vom Eigentümer mittlerweile angestrebte Wohnnutzung zuzulassen.

Ein Vorentwurf zur 16. FNP-Änderung lag der Gemeindevertretung im Oktober/November 2014 vor (DS-Nr. 129/14). Seinerzeit war noch angestrebt, auf die im wirksamen FNP dargestellte Möglichkeit zur Erweiterung der Burg um ein sog. „Boarding-Haus“ zu verzichten. Dieses städtebauliche Ziel wurde aufgegeben, nachdem der Eigentümer, einem Wunsch der Gemeindevertretung folgend, im Zeitraum August bis November 2016 ein Workshop-Verfahren durchgeführt hatte (Workshop-Verfahren zur ergänzenden Wohnbebauung westlich der denkmalgeschützten Burganlage).

Die für das Workshop-Verfahren gebildete Jury, bestehend aus Vertretern des Eigentümers, der Gemeindevertretung und der Verwaltung, wählte in ihren Sitzungen am 13.10. und abschließend am 04.11.2016 einvernehmlich einen der insgesamt sechs Workshop-Beiträge aus. Dieser Beitrag ist nun Grundlage für die weitere Bauleitplanung, insbesondere für das Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“ (verbindlicher Bauleitplan).

Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes (vorbereitender Bauleitplan) wirkt sich die Festlegung für die bauliche Gestaltung nicht aus. Hier bleibt es bei der Änderung der Darstellung der angestrebten Art der Nutzung

Die Kosten für bauleitplanerische Leistungen auch für das Verfahren zur FNP-Änderung sowie für ggf. ergänzend notwendige Fachgutachten trägt gemäß Vertrag vom 24.07./08.08.2013 der Eigentümer.

 

Neben den beiden vorgenannten Bauleitplan-Verfahren wird auch eine Anpassung des städtebaulichen Vertrages UR-Nr. Fl 104/2009 vom 7. Oktober 2009 erforderlich sein. Ein erster Vertragsentwurf liegt inzwischen vor.

 

Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf kann die 16. Änderung (vgl. Anlage 2) beschlossen, beim Landkreis Potsdam-Mittelmark als der zuständigen höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmi­gung einge­reicht und anschließend ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

51.10

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

2.938,82

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)        Abgrenzung des Geltungsbereiches

2)        16. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM-FNP-16 für Flächen im Bereich Neue Hakeburg (Stand 12.06.2017)

3)        Begründung zur 16. FNP-Änderung (Hinweis: Die Begründung wird rechtzeitig vor der Sitzung der Gemeindevertretung nachgereicht.)