Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-12 „Adolf-Grimme-Ring 1“ (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 101/17
Art
Beschlussvorlage

1.         Für den in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich soll ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-019-12 „Adolf-Grimme-Ring 1“ aufgestellt werden.

Mit dem Bebauungsplan KLM-BP-019-12 sollen die Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“ für das Grundstück Adolf-Grimme-Ring 1 so geändert werden, dass die Errichtung eines neuen Hortes ermöglicht wird.

2.         Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, ohne Durch­führung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, aufgestellt.

3.         Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

4.         Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Entwurf erarbeiten zu lassen. Der Bebauungsplan-Entwurf ist der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.


Bei einer erwarteten Zunahme der Betreuung von Hortkindern der Jahrgangsstufen fünf und sechs, entsprechend der dem KITA-Verbund vorliegenden Anmeldungen und Bedarfe, sind für das kommende Schuljahr 2017/18 kurzfristig zusätzliche Kapazitäten zu schaffen sowie Vorsorge für Folgejahre zu treffen, da davon ausgegangen wird, dass dieser Trend anhalten wird.

 

Im Zuge dessen wurde eine umfangreiche Standortsuche für einen neuen Hort betrieben. Die Fläche Adolf-Grimme-Ring 1 (Gemarkung Klein­machnow, Flur 8, Flurstücke 1999, 2001) hat sich hierbei als favorisierter Standort heraus­gestellt.

Diese Fläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 019‑10 „Adolf-Grimme-Ring“. Sie ist dort als Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Jugendfreizeit­einrichtung, mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von max. 0,6 sowie einer offenen Bauweise und einer maximale Firsthöhe von 56,5m über HN festgesetzt.

 

Der Neubau für den Hort  soll neben der Freizeiteinrichtung „Carat“ auf der östlichen Seite des Grund­stückes errichtet werden. Für den Hort ist ein Flächenbedarf von 870m² festgestellt worden. Der Bedarf ergibt sich aus ca. 300m² Grundfläche für den Neubau, ca. 400m² Freifläche für die Hortkinder und Stellplatz- und Fahrradabstellflächen.

 

Zur Kompensation der Freifläche für die Freizeiteinrichtung „Carat“ soll geprüft werden, das gemeindeeigene Grund­stück Adolf-Grimme-Ring 1 in westlicher Richtung um ca. 690 m² zu erweitern. Diese Fläche ist als öffentliche Parkanlage, die sich im Eigentum der Gemeinde befindet, im Bebauungsplan KLM-BP-019-8 „Barrierefreies Wohnen Heinrich-Heine-Straße“ festgesetzt. Der bestehende Weg, der bisher direkt an dem Grundstück der „Carat“ Freizeiteinrichtung und dem Sportplatz der Maxim-Gorki-Gesamtschule vorbeilief, wird dann entsprechend in westliche Richtung zu verlegen sein.

 

Damit das ausgewählte Grundstück als Standort für einen Hort tatsächlich genutzt werden kann, sind einzelne Festsetzungen zu ändern, insbesondere

-           die Nutzungsart (Erweiterung der Zweckbestimmung für die Fläche für den Gemeinbedarf um den Begriff „Hort“)

-           Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche („Baufenster“) in südlicher und östlicher Richtung und

-           Erhöhung der Grundflächenzahl (GRZ) und der Geschossflächenzahl (GFZ).

Die Höhe des zweigeschossigen Neubaus soll sich an den bestehenden Gebäuden der Jugend­freizeit­einrichtung und katholischen/ kommunalen Kita orientieren.

 

Mit dem Verfahren KLM-BP-019-12 „Adolf-Grimme-Ring“ soll der rechtswirksame Bebauungsplan KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“ für das Grundstück Adolf-Grimme-Ring 1 geändert und insoweit ersetzt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

51.10

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:  

1)         Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-019-12 „Adolf-Grimme-Ring 1“

Bebauungsplan KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“

2)         Teil A – Planzeichnung, Auszug

3)         Teil B – Textliche Festsetzungen

Nur zur Information:

4)         Flächenübersicht Horterweiterung, Stand: 30.05.2017

5)         Prinzipskizze Horterweiterung, Stand: 30.05.2017