Mit dem Bebauungsplan KLM-BP-019-12
sollen die Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“
für das Grundstück Adolf-Grimme-Ring 1 so geändert werden, dass die Errichtung
eines neuen Hortes ermöglicht wird.
2.
Der
Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, aufgestellt.
3.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
4.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Entwurf erarbeiten zu
lassen. Der Bebauungsplan-Entwurf ist der Gemeindevertretung zur Billigung
vorzulegen.
Bei einer erwarteten Zunahme der Betreuung von Hortkindern der Jahrgangsstufen fünf und sechs, entsprechend der dem KITA-Verbund vorliegenden Anmeldungen und Bedarfe, sind für das kommende Schuljahr 2017/18 kurzfristig zusätzliche Kapazitäten zu schaffen sowie Vorsorge für Folgejahre zu treffen, da davon ausgegangen wird, dass dieser Trend anhalten wird.
Im Zuge dessen wurde eine umfangreiche Standortsuche für einen neuen Hort betrieben. Die Fläche Adolf-Grimme-Ring 1 (Gemarkung Kleinmachnow, Flur 8, Flurstücke 1999, 2001) hat sich hierbei als favorisierter Standort herausgestellt.
Diese Fläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 019‑10 „Adolf-Grimme-Ring“. Sie ist dort als Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung
Jugendfreizeiteinrichtung, mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 und
einer Geschossflächenzahl (GFZ) von max. 0,6 sowie
einer offenen Bauweise und einer maximale Firsthöhe von 56,5m über HN festgesetzt.
Der Neubau für den
Hort soll neben der Freizeiteinrichtung
„Carat“ auf der östlichen Seite des Grundstückes errichtet werden. Für den
Hort ist ein Flächenbedarf von 870m² festgestellt worden. Der Bedarf ergibt
sich aus ca. 300m² Grundfläche für den Neubau, ca. 400m² Freifläche für die
Hortkinder und Stellplatz- und Fahrradabstellflächen.
Zur Kompensation
der Freifläche für die Freizeiteinrichtung „Carat“ soll geprüft werden, das
gemeindeeigene Grundstück Adolf-Grimme-Ring 1 in westlicher Richtung um ca.
690 m² zu erweitern. Diese Fläche ist als öffentliche Parkanlage, die sich
im Eigentum der Gemeinde befindet, im Bebauungsplan KLM-BP-019-8
„Barrierefreies Wohnen Heinrich-Heine-Straße“ festgesetzt. Der bestehende Weg,
der bisher direkt an dem Grundstück der „Carat“ Freizeiteinrichtung und dem Sportplatz
der Maxim-Gorki-Gesamtschule vorbeilief, wird dann entsprechend in westliche
Richtung zu verlegen sein.
Damit das ausgewählte Grundstück als Standort für einen Hort
tatsächlich genutzt werden kann, sind einzelne Festsetzungen zu ändern,
insbesondere
-
die Nutzungsart (Erweiterung der
Zweckbestimmung für die Fläche für den Gemeinbedarf um den Begriff „Hort“)
-
Erweiterung der überbaubaren
Grundstücksfläche („Baufenster“) in südlicher und östlicher Richtung und
-
Erhöhung der Grundflächenzahl (GRZ) und der
Geschossflächenzahl (GFZ).
Die Höhe des zweigeschossigen
Neubaus soll sich an den bestehenden Gebäuden der Jugendfreizeiteinrichtung
und katholischen/ kommunalen Kita orientieren.
Mit dem Verfahren KLM-BP-019-12 „Adolf-Grimme-Ring“ soll der rechtswirksame
Bebauungsplan KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“ für das Grundstück
Adolf-Grimme-Ring 1 geändert und insoweit ersetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits im
laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
|
Anlagen:
1) Abgrenzung des Geltungsbereiches
KLM-BP-019-12 „Adolf-Grimme-Ring 1“
Bebauungsplan KLM-BP-019-10
„Adolf-Grimme-Ring“
2) Teil A – Planzeichnung, Auszug
3) Teil B – Textliche Festsetzungen
Nur zur Information:
4) Flächenübersicht Horterweiterung,
Stand: 30.05.2017
5) Prinzipskizze Horterweiterung, Stand: 30.05.2017