Betreff
Abwägung zum Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM-FNP-16 für Flächen im Bereich Neue Hakeburg (Abwägungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 099/17/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

1)      Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden zum Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM-FNP-16 für Flächen im Bereich Neue Hakeburg eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dar­gestellt.

 

2)      Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / Träger öffentlicher Be­lange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten. Bei Vorlage der 16. Änderung des Flächen­nutzungsplanes nach § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die nicht berücksichtigten Stellung­nahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.

 


Hinweis zum Datenschutz:

Bei der Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen der Abwägung (hier: Namen und An­schriften der Einwender) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu beach­ten. Ein Schlüssel­verzeichnis, in dem die fortlaufenden Nummern den jeweiligen Einwendern nament­lich zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen gesondert über­geben und ist vertraulich zu behandeln.

 

Problembeschreibung/Begründung:

Der Flächennutzungsplan Kleinmachnow (FNP) ist zurzeit wirksam in der Fassung der 14. Änderung KLM‑FNP‑14 für Flächen im Bereich Altes Dorf vom 30.01.2014. Er wurde in der Fassung, die er durch diese Änderung erhalten hat, am 31. Juli 2014 neu bekannt gemacht (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 12/2014).

Die Gemeindevertretung hatte am 11.04.2013 mit DS-Nr. 013/13 beschlossen, ein Verfahren zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der ergänzenden Bezeichnung „für Flächen im Bereich Neue Hakeburg“ einzuleiten. Am 13.11.2014 beschloss die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 129/14, den in Aussicht genommenen Änderungsbereich anzupassen.

Die 16. FNP-Änderung erfolgt parallel zur Aufstellung des B-Planes KLM‑BP‑025-2 „Neue Hakeburg“.

Der FNP ist der vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde. Er stellt für das gesamte Gemeinde­gebiet in den Grundzügen die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar, die sich aus der beab­sichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt. Gegenüber dem Bürger entwickelt der FNP keine unmittel­bare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen Bebauungs­pläne aus dem FNP entwickelt wer­den. Der FNP ist ständig aktuell zu halten. Veränderte Planungs­ziele und Rahmenbedingungen erfordern deshalb eine regelmäßige Aktualisierung.

Den Geltungsbereich des ‑ künftigen ‑ Bebauungsplanes KLM-BP-025-2 stellt der FNP bisher noch als „Sondergebiete“ mit den Zweckbestimmungen „Hotel“ (SO H) bzw. „Parkplatz“ (SO P) dar. Ziel des Änderungsverfahrens ist es, anstelle einer Hotelnutzung die vom Eigentümer mittlerweile angestrebte Wohnnutzung zuzulassen.

Neben den beiden genannten Bauleitplan-Verfahren wird auch eine Anpassung des städtebaulichen Vertrages UR-Nr. Fl 104/2009 vom 7. Oktober 2009 vorbereitet.

Im Rahmen des Verfahrens zur 16. FNP-Änderung KLM-FNP-16 für Flächen im Bereich Neue Hakeburg erfolgte die Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 27.03.2017, öffentlich ausgelegt wurde der Entwurf im Zeitraum vom 03.04. bis 05.05.2017.

Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen können in der in den Anlagen 2 und 3 dargestellten Form abgewogen werden.

 

 

Hinweise:

Alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange können von den Mitgliedern der Gemeinde­vertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FB Bauen/Wohnen, Zimmer 2.05 (2.06) eingesehen werden.

Der Abwägungsbeschluss wurde als Drucksache-Nr. 099/17 in der Sitzung des Bauausschusses am 12.06.2017 bereits vorberaten (Abstimmungsergebnis: 9 „Ja“ / - „Nein“ / - „Enthaltung“). Die dort beigefügten Anlagen 1 und 2 werden unverändert beibehalten und mit dieser Drucksache (DS-Nr. 099/17/1) nicht erneut verteilt.

Nach der Vorberatung im Bauausschuss wurde eine Stellungnahme der Öffentlichkeit in Anlage 3 aufgenommen. Die Stellungnahme nimmt Bezug sowohl auf das Bebauungsplan-Verfahren (wo sie ebenfalls in die Abwägung eingestellt worden ist), als auch auf dieses Flächennutzungsplan-Verfahren. Die geäußerten Hinweise und Bedenken wurden abgewogen und sind in Anlage 3 nunmehr enthalten.

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

51.10

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

2.938,82

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)      Kennzeichnung Änderungsbereich KLM-FNP-16 [Anlage bereits mit DS-Nr. 099/17 verteilt.]

Abwägungsmaterialien:

2)      Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange
(Beteiligungszeitraum März – Mai 2017) [Anlage bereits mit DS-Nr. 099/17 verteilt.]

3)      Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegungszeitraum 03.04. – 05.05.2017)