2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten. Bei Vorlage der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die nicht berücksichtigten Stellungnahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.
Hinweis zum
Datenschutz:
Problembeschreibung/Begründung:
Der Flächennutzungsplan Kleinmachnow (FNP) ist zurzeit
wirksam in der Fassung der 14. Änderung KLM‑FNP‑14 für Flächen
im Bereich Altes Dorf vom 30.01.2014. Er wurde in der Fassung, die er durch
diese Änderung erhalten hat, am 31. Juli 2014 neu bekannt gemacht
(Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 12/2014).
Die
Gemeindevertretung hatte am 11.04.2013 mit DS-Nr. 013/13 beschlossen, ein
Verfahren zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der ergänzenden
Bezeichnung „für Flächen im Bereich Neue Hakeburg“ einzuleiten. Am 13.11.2014
beschloss die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 129/14, den in Aussicht
genommenen Änderungsbereich anzupassen.
Die
16. FNP-Änderung erfolgt parallel zur Aufstellung des B-Planes KLM‑BP‑025-2
„Neue Hakeburg“.
Der FNP ist der vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde. Er stellt für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt. Gegenüber dem Bürger entwickelt der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen Bebauungspläne aus dem FNP entwickelt werden. Der FNP ist ständig aktuell zu halten. Veränderte Planungsziele und Rahmenbedingungen erfordern deshalb eine regelmäßige Aktualisierung.
Den Geltungsbereich des ‑ künftigen ‑
Bebauungsplanes KLM-BP-025-2 stellt der FNP bisher noch als „Sondergebiete“ mit
den Zweckbestimmungen „Hotel“ (SO H) bzw. „Parkplatz“ (SO P) dar.
Ziel des Änderungsverfahrens ist es, anstelle einer Hotelnutzung die vom
Eigentümer mittlerweile angestrebte Wohnnutzung zuzulassen.
Neben
den beiden genannten Bauleitplan-Verfahren wird auch eine Anpassung des
städtebaulichen Vertrages UR-Nr. Fl 104/2009 vom 7. Oktober 2009 vorbereitet.
Im Rahmen des Verfahrens zur 16. FNP-Änderung KLM-FNP-16 für Flächen im Bereich Neue Hakeburg erfolgte die Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 27.03.2017, öffentlich ausgelegt wurde der Entwurf im Zeitraum vom 03.04. bis 05.05.2017.
Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen können in der in den Anlagen 2 und 3 dargestellten Form abgewogen werden.
Hinweise:
Alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FB Bauen/Wohnen, Zimmer 2.05 (2.06) eingesehen werden.
Der Abwägungsbeschluss
wurde als Drucksache-Nr. 099/17 in der Sitzung des Bauausschusses am
12.06.2017 bereits vorberaten (Abstimmungsergebnis: 9 „Ja“ / - „Nein“ / -
„Enthaltung“). Die dort beigefügten Anlagen 1 und 2 werden unverändert
beibehalten und mit dieser Drucksache (DS-Nr. 099/17/1) nicht erneut
verteilt.
Nach der Vorberatung im Bauausschuss wurde eine Stellungnahme der Öffentlichkeit in Anlage 3 aufgenommen. Die Stellungnahme nimmt Bezug sowohl auf das Bebauungsplan-Verfahren (wo sie ebenfalls in die Abwägung eingestellt worden ist), als auch auf dieses Flächennutzungsplan-Verfahren. Die geäußerten Hinweise und Bedenken wurden abgewogen und sind in Anlage 3 nunmehr enthalten.
Finanzielle Auswirkungen: |
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Haushalt: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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1) Kennzeichnung Änderungsbereich KLM-FNP-16 [Anlage bereits mit DS-Nr. 099/17 verteilt.]
Abwägungsmaterialien:
2)
Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger
öffentlicher Belange
(Beteiligungszeitraum März – Mai 2017) [Anlage
bereits mit DS-Nr. 099/17 verteilt.]
3) Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegungszeitraum 03.04. – 05.05.2017)