Betreff
Private Nutzung gemeindeeigener Gegenstände
Vorlage
DS-Nr. 125/17
Art
Anfrage

Gibt es für die private Nutzung gemeindeeigener Geräte, Maschinen, Fahrzeuge und Mobiliar eine Dienstanweisung oder eine ähnliche Vorschrift, wie in solchen Fällen zu verfahren ist? Wenn ja, wo ist diese einsehbar? Wenn es keine Dienstanweisung gibt, wie verfährt die Verwaltung dann bei eventuellen Wünschen von Mitarbeitern nach einer privaten Nutzung von den o. g. gemeindeeigenen Gegenständen?