Betreff
Abwägung zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-3 "TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)" (Abwägungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 129/17
Art
Beschlussvorlage

1)        Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange zum 1. und zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes KLM‑BP‑006‑c‑3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“ eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2, 3 und 4 dargestellt.

 

2)        Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten.

 


Hinweis zum Datenschutz:

Bei der Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen der Abwägung (hier: Namen und Anschriften der Einwender) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu beachten. Ein Schlüssel­verzeichnis, in dem die fortlaufenden Nummern den jeweiligen Einwendern namentlich zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen gesondert übergeben und ist vertraulich zu behandeln.

 

Am 10.10.2002 (DS-Nr. 147/02) wurde durch die Gemeindevertretung Kleinmachnow ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c „Fashion-Park“ (Ursprungsplan) eingeleitet, das zunächst unter der Bezeichnung 3. Änderung des B-Planes KLM-BP-006-c geführt wurde.

Die anfänglichen Planungsziele wurden im Jahr 2006 geändert. Sie änderten sich erneut mit Beschluss vom 19.09.2013: Angestrebt wird nun die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Gewerbegebiet und für einen Sportplatz. Zugleich wurde die Planbezeichnung in KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“ geändert.

Das gesamte Plangebiet ist Teil des städtebaulichen Entwick­lungsbereiches "Wohnen u. Arbeiten nördlich u. südlich der BAB A 115" (Beschluss v. 05.09.1991/DS-Nr. 186/91).

Der 1. Entwurf zum B-Plan wurde mit dem Auslegungsbeschluss vom 20.07.2017 (DS-Nr. 040/16) gebilligt und im Zeitraum vom 04.01.2017 bis einschließlich 06.02.2017 öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der von der Änderung berührten Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) erfolgte mit Anschreiben vom 29.11.2016. Während der Beteiligung äußerten sich 29 Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange. Von der Öffentlichkeit ging keine Stellungnahme während der Auslegung ein. Die eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 4 dargestellten Form abgewogen werden.

Der 2. B-Plan-Entwurf wurde am 01.06.2017 gebilligt (DS-Nr. 061/17) und im Zeitraum vom 03.07.2017 bis einschließlich 21.07.2017 sowie wiederholt vom 21.08.2017 bis 22.09.2017 öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der von der Änderung berührten Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) erfolgte mit Anschreiben vom 20.06.2017. Dabei wurde bestimmt, dass gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden konnten.

Während dieser eingeschränkten Beteiligung äußerten sich 10 Behörden / sonstige Träger öffentlicher Be­lange. Von der Öffentlichkeit gingen 1 Stellungnahme während der ersten Auslegung und 3 Stellungnahmen während der wiederholten Auslegung ein.

Die eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 2 und 3 dargestellten Form abge­wogen werden.

 

Hinweis: Alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und die vorliegenden Fachgutachten können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FD Stpl./BauO, Zimmer 2.02 eingesehen werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)        Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“

Abwägungsmaterialien:

2)        Beteiligung der Öffentlichkeit

3)        Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange zum 2. Entwurf

4)        Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange zum 1. Entwurf