Betreff
Abwägung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-007 "Altes Dorf" (für das Grundstück Zehlendorfer Damm 217 - Bäkemühle, Abwägungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 131/17
Art
Beschlussvorlage

1.         Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 1. Änderung des Be­bauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“ für das Grundstück Zehlendorfer Damm 217 - Bäkemühle einge­gangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.

2.         Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten.


Hinweis zum Datenschutz:

Bei der Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen der Abwägung (hier: Namen und Anschriften der Einwender) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu beachten. Ein Schlüssel­verzeichnis, in dem die fortlaufenden Nummern den jeweiligen Einwendern namentlich zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen gesondert übergeben und ist vertraulich zu behandeln.

 

Problembeschreibung/Begründung:

Mit Beschluss vom 17.12.2015 (DS-Nr. 138/15) ist ein Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungs-planes KLM-BP-007 „Altes Dorf“ für das Grundstück Zehlendorfer Damm 217 - Bäkemühle eingeleitet worden.

 

Ziel des (Änderungs-)Verfahrens ist es, im Sondergebiet 2 mit der Zweckbestimmung „Restaurant“ (SO 2, Grundstück Zehlendorfer Damm 217) auch eine freiberufliche Nutzung zu ermöglichen. Hierfür soll die Textliche Festsetzung Nr. 1.7 dahingehend erweitert werden, dass innerhalb des Sondergebietes SO 2 neben der Nutzung als Restaurant auch freie Berufe im Sinne des § 13 BauNVO zulässig sind.

 

Der erforderliche Stellplatznachweis für eine Büronutzung kann auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Zehlendorfer Damms (Teil des Flurstücks 263) erbracht werden. Die dort bestehende Anlage ist im Bebauungsplan als Fläche für Stellplätze gesichert. Die Textliche Festsetzung Nr. 21.1.1 soll hierfür um die notwendige Errichtung von Stellplätzen für die Büronutzung sowie für Räume mit erheblichem Besucherverkehr erweitert werden.

 

Der Bebauungsplan-Entwurf wurde am 20.07.2016 mit dem Auslegungsbeschluss gebilligt und im Zeitraum vom 16.06.2017 bis einschließlich 18.07.2017 öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit dem Anschreiben vom 22.06.2017. Während der förmlichen Beteiligung äußerten sich 22 Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange. Von der Öffentlichkeit ging eine Stellungnahme ein.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 2 und 3 dargestellten Form abgewogen werden.

 

Hinweis:

Alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Stellungnahme der Öffentlichkeit und die vorliegenden Fachgutachten können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FD Stpl./BauO, Zimmer 2.02 eingesehen werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

51.10

Teilhaushalt/Budget:

50 / 18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1.         Abgrenzung Geltungsbereich 1. Änderung KLM-BP-007 „Altes Dorf“

Abwägungsmaterialien:

2.         Beteiligung der Öffentlichkeit

3.         Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange