1. Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis, gemäß § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2193), BauGB, die 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“ für das Grundstück Zehlendorfer Damm 217 – Bäkemühle (vgl. Anlage 2) als Satzung.
2. Die Begründung i. d. F. vom 27.11.2017 wird gebilligt.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.
Mit Beschluss vom 17.12.2015 (DS-Nr. 138/15) ist auf Antrag des (damaligen) Kaufinteressenten, heute Eigentümer der Bäkemühle (Zehlendorfer Damm 217 ‑ Gemarkung Kleinmachnow, Flur 13, Flurstücke 45/1, 46/1, 46/2 tw., 47/1 und 47/2), ein Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungs-planes eingeleitet worden.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-007 wird eine Erweiterung hinsichtlich der Nutzung im Sondergebiet 2 mit der Zweckbestimmung „Restaurant“ (SO 2, Grundstück Zehlendorfer Damm 217) vorgenommen. Mit der Anpassung der Textlichen Festsetzung Nr. 1.7 werden innerhalb des Sondergebietes SO 2 neben der Nutzung als Restaurant auch freie Berufe im Sinne des § 13 BauNVO zulässig sein.
Hinsichtlich der erforderlichen Stellplätze ist die auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Zehlendorfer Damms (Teil des Flurstücks 263) bestehende Anlage im Bebauungsplan als Fläche für Stellplätze gesichert. Die Textliche Festsetzung Nr. 21.1.1 soll hierfür um die notwendige Errichtung von Stellplätzen für die Büronutzung sowie für Räume mit erheblichem Besucherverkehr erweitert werden.
Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 BauGB (insbesondere: Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung vom 16.06.2017 bis einschließlich 18.07.2017 sowie förmliche Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit dem Anschreiben vom 22.06.2017) und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann die 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“ für das Grundstück Zehlendorfer Damm 217 – Bäkemühle als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.
Ergänzender Hinweis:
Für die erforderliche Erarbeitung der
Arbeitsfassung aus dem Ursprungs-Bebauungsplan und der 1. Änderung wurden
für die Haushaltsplanung 2018 5.000,- Euro angemeldet, welche nach der Beschlussfassung
des Haushaltes 2018 zur Verfügung stehen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1.
Abgrenzung
des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-007
„Altes Dorf“ für das Grundstück Zehlendorfer Damm 217 – Bäkemühle
2.
Teil A
und B – zeichnerische und textliche Festsetzung, Stand: 27.11.2017
3.
Begründung,
Stand: 27.11.2017
nur zur Information:
4.
Gegenüberstellung
der Festsetzungen „Satzung 30.10.2014“ – „Stand 27.11.2017“