Betreff
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-006-e "nördlich Stahnsdorfer Damm"
Vorlage
DS-Nr. 138/17
Art
Beschlussvorlage

1)        Der Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“ (vgl. Anlage 2) wird gebilligt.

2)        Der Bürgermeister wird beauftragt, zu dem Vorentwurf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen, um den Bürgerinnen und Bürgern Gelegen­heit zu geben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unter­scheidende Lösungen, die für das Gebiet in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Ihnen ist außerdem Gele­genheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3)        Auf der Grundlage dieses Vorentwurfes ist sodann ein Bebauungsplan-Entwurf zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.

 


Die Gemeindevertretung hat am 19.05.2016 mit DS-Nr. 037/16 beschlossen, das bereits im Jahr 2001 einleitete Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-006-e wiederaufzunehmen und unter der Bezeichnung KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“ weiterzuführen. Die Neuabgrenzung des Geltungsbereiches ist der Anlage 1 zu entnehmen.

Das Bebauungsplan-Gebiet umfasst eine Fläche von rund 4,12 ha und gehört zum städtebaulichen Entwicklungsbereich "Wohnen und Arbeiten nördlich und südlich der BAB A 115" (DS-Nr. 189/91 vom 05.09.1991)

Städtebauliches Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für gewerbliche und gemischte Nutzungen sowie für die Errichtung von Wohngebäuden zu schaffen. Innerhalb des Gewerbegebietes soll ein Handwerker- bzw. Gewerbehof – insbesondere für ortsansässige Firmen - realisiert werden.

Bei der Erarbeitung des Bebauungsplan-Vorentwurfes wurde auf die städtebauliche Planungsstudie zurückgegriffen, die im Auftrag der P&E ‑ Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow ‑ vom Büro NÄGELIARCHITEKTEN (Berlin) erarbeitet wurde (Stand 01.10.2015). Abweichend davon fanden die Resultate des schalltechnischen Gutachtens des Akustikbüros LÄRMKONTOR GmbH vom 09.02.2017 bei der Erstellung des modifizierten städtebaulichen Konzeptes Berücksichtigung.

Über den Vorentwurf und die gegenüber der Planungsstudie vorgenommenen Änderungen wurden die Mitglieder des Bauausschusses umfänglich mit einem Informationspapier (INFO 015/17) in der Sitzung am 12.06.2017 unterrichtet. Die Ergebnisse der Diskussion im Ausschuss sind in den Bebauungsplan-Vorentwurf eingeflossen.

Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens trägt die P&E mbH als Geschäftsbesorgerin der Gemeinde Kleinmachnow.

Zum vorliegenden Bebauungsplan-Vorentwurf (vgl. Anlage 2) soll der Öffentlichkeit und den berührten Behörden frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Die Äußerungen sollen ausgewertet und Eingang in die Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes finden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1.         Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“

2.         Bebauungsplan-Vorentwurf KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“,

Teil A – Planzeichnung

Teil B – Textliche Festsetzungen