2) Der Bürgermeister wird beauftragt, zu dem Vorentwurf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen, um den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zu geben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für das Gebiet in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Ihnen ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3) Auf der Grundlage dieses Vorentwurfes ist sodann ein Bebauungsplan-Entwurf zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.
Die
Gemeindevertretung hat am 19.05.2016 mit DS-Nr. 037/16 beschlossen, das
bereits im Jahr 2001 einleitete Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-006-e
wiederaufzunehmen und unter der Bezeichnung KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer
Damm“ weiterzuführen. Die Neuabgrenzung des Geltungsbereiches ist der Anlage 1
zu entnehmen.
Das
Bebauungsplan-Gebiet umfasst eine Fläche von rund 4,12 ha und gehört zum
städtebaulichen Entwicklungsbereich "Wohnen und Arbeiten nördlich und
südlich der BAB A 115" (DS-Nr. 189/91 vom 05.09.1991)
Städtebauliches Ziel
des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
gewerbliche und gemischte Nutzungen sowie für die Errichtung von Wohngebäuden
zu schaffen. Innerhalb des Gewerbegebietes soll ein Handwerker- bzw. Gewerbehof
– insbesondere für ortsansässige Firmen - realisiert werden.
Bei der Erarbeitung des Bebauungsplan-Vorentwurfes wurde auf die
städtebauliche Planungsstudie zurückgegriffen, die im Auftrag der P&E ‑
Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow ‑ vom Büro
NÄGELIARCHITEKTEN (Berlin) erarbeitet wurde (Stand 01.10.2015). Abweichend
davon fanden die Resultate des schalltechnischen
Gutachtens des Akustikbüros LÄRMKONTOR GmbH vom 09.02.2017 bei der Erstellung
des modifizierten städtebaulichen Konzeptes Berücksichtigung.
Über den Vorentwurf und die gegenüber der
Planungsstudie vorgenommenen Änderungen wurden die Mitglieder des
Bauausschusses umfänglich mit einem Informationspapier (INFO 015/17) in der
Sitzung am 12.06.2017 unterrichtet. Die Ergebnisse der Diskussion im Ausschuss
sind in den Bebauungsplan-Vorentwurf eingeflossen.
Die Kosten des
Bebauungsplanverfahrens trägt die P&E mbH als Geschäftsbesorgerin der
Gemeinde Kleinmachnow.
Zum
vorliegenden Bebauungsplan-Vorentwurf (vgl. Anlage 2) soll der Öffentlichkeit und den berührten Behörden frühzeitig
Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Die Äußerungen sollen
ausgewertet und Eingang in die Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes
finden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1.
Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“
2.
Bebauungsplan-Vorentwurf
KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“,
Teil A – Planzeichnung
Teil B – Textliche Festsetzungen