Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-6 "nördlich Stolper Berg" (Textbebauungsplan)
Vorlage
DS-Nr. 139/17
Art
Beschlussvorlage

1)      Für eine ca. 4.300 m² große Fläche östlich der Fahrenheitstraße und nördlich des Grundstückes Fahrenheitstraße 6 (vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches) soll ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-006-c-6 „nördlich Stolper Berg“ aufgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

2)      Der Bebauungsplan soll den hier bisher rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-006-c-2 „Fashion Park / östliches Kerngebiet“ (vgl. Anlage 2) ersetzen und folgendermaßen ändern: Die momentan noch mögliche Höhe bei Neubauten von bis zu VI Vollgeschossen und maximal 22,00 m wird auf höchstens IV Geschosse mit maximal 16,00 m reduziert. Entsprechend wird die bislang festgesetzte GFZ von 2,0 auf 1,4 minimiert. Eine Textliche Festsetzung zur gestalterischen Ausführung des vierten Geschosses als Staffelgeschoss wird ergänzt (vgl. Anlage 3).

3)      Die Aufstellung des B-Planes geschieht im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne frühzeitige Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden/ sonstigen Trägern öffentlicher Belange.

4)      Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.

 


Für ein Grundstück östlich der Fahrenheitstraße und nördlich des Grundstückes Fahrenheitstraße 6 soll ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-006-c-6 „nördlich Stolper Berg“ aufgestellt werden (Geltungsbereich vgl. Anlage 1). Das künftige Bebauungsplan-Gebiet umfasst eine Fläche von rund 4.300 m² und gehört zum städtebaulichen Entwicklungsbereich „Wohnen und Arbeiten nördlich und südlich der BAB A 115“ (DS-Nr. 189/91 vom 05.09.1991). Das Grundstück ist im Eigentum der gemeindeeigenen P & E – Planungs- und Entwicklungsgesellschaft Kleinmachnow mbH.

 

Der Bebauungsplan KLM-BP-006-c-6 soll das bisher geltende Planungsrecht ersetzen und insoweit ändern. Es handelt sich um den Bebauungsplan

-           KLM-BP-006-c-2 „Fashion Park / östliches Kerngebiet“, rechtswirksam seit 28.06.2002.

Mit diesem Bebauungsplan war der Ursprungsbebauungsplan KLM-BP-006-c „Fashion Park“, rechtswirksam seit 27.03.1997, überplant worden. Eine insgesamt rund 7.000 m² große Fläche östlich der Fahrenheitstraße wurde dabei als Kerngebiet festgesetzt (vgl. Anlage 2).

 

Mit dem Grundsatzbeschluss DS-Nr. 137/15/2 vom 17.12.2015 änderte die Gemeindevertretung die städtebaulichen Ziele für den Entwicklungsbereich „Wohnen und Arbeiten …“. Auf Flächen beiderseits Stahnsdorfer Damm, auf denen bisher nur gewerbliche Nutzungen vorgesehen waren, sollen die Voraussetzungen für Wohnungsbau geschaffen werden. Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass es in Kleinmachnow zunehmend Handlungsbedarf beim Wohnungsangebot insbesondere für ältere Menschen, junge Familien und Haushalte mit geringem Einkommen gibt.

 

Von den angestrebten bis zu 270 Wohneinheiten (WE) sollen deshalb rund 50 % als bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung stehen. Für diesen Anteil sollen überwiegend Flächen im kommunalen Eigentum südlich Stahnsdorfer Damm im Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“ genutzt werden. Die Flächen des Plangebietes KLM-BP-006-c-5 und des künftigen Plangebietes -006-c-6 grenzen unmittelbar aneinander.

 

Um eine Sichtachse zwischen geplanter neuer Wohnbebauung und dem Erholungsareal des Stolper Berges dauerhaft sicherzustellen, soll das momentan mögliche Baurecht des unmittelbar dazwischen liegenden, noch unbebauten Grundstückes in Hinblick auf die Höhe reduziert werden. Konkret bedeutet dies, dass künftig Neubauten nicht mehr mit bis zu VI Vollgeschossen und maximal 22,00 m Firsthöhe realisiert werden dürfen, sondern höchstens mit IV Geschossen und maximal 16,00 m. Entsprechend wird die festgesetzte GFZ von 2,0 auf 1,4 verringert. Für eine gefällige optische Erscheinung wird zusätzlich eine Textliche Festsetzung zur gestalterischen Ausführung des vierten Geschosses als Staffelgeschoss ergänzt (vgl. Anlage 3).

 

Die Kosten des Bebauungsplan-Verfahrens werden von der P&E mbH als der Geschäftsbesorgerin der Gemeinde Kleinmachnow getragen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1.         Abgrenzung des Geltungsbereiches des B-Planes KLM-BP-006-c-6 „nördlich Stolper Berg“

2.         Auszug aus dem rechtwirksamen Bebauungsplan KLM-BP-006-c-2 „Fashion Park / östliches Kerngebiet“ (Planzeichnung und Textliche Festsetzungen)

3.         geänderte und ergänzende Textliche Festsetzungen (Konzept)