Betreff
Familienzentrum
Vorlage
DS-Nr. 150/17
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)
  1. Die Gemeinde Kleinmachnow beabsichtigt, schrittweise ein Familienzentrum in Kleinmachnow einzurichten.

 

  1. Der Bürgermeister wird daher wie folgt beauftragt:

 

a)     Es sind notwendige Räume bereitzustellen.

Für einen Zeitraum von zunächst drei Jahren ist ein zentral gelegenes Ladengeschäft mit einer Fläche von ca. 160 m² zu einem Mietpreis von maximal 25.000 € brutto warm mit Beginn zum 01.01.2018 anzumieten.

b)     Ein externer Träger soll das Familienzentrum betreiben.

Zur Findung eines Freien Trägers ist ein Interessenbekundungsverfahren zum Betrieb des Familienzentrums für zunächst drei Jahre auszuschreiben. Der Betrieb des Familienzentrums soll zeitnah beginnen.

c)      Ca. zwei Jahre nach Eröffnung des Familienzentrums ist eine Evaluation durchzuführen mit dem Ziel der Entscheidung der Gemeindevertretung über einen weiteren Betrieb des Familienzentrums.


In der Sitzung der Gemeindevertretung am 06. April 2017 wurde der Bürgermeister mit Beschlussfassung zur DS-Nr. 036/17 „Einrichtung eines Familienzentrums“ beauftragt, die Einrichtung eines Familienzentrums in die Wege zu leiten. Konkret sollte ein Austausch mit interessierten Eltern und Erfahrungsträgern aus der Region stattfinden, um mögliche Bedarfe und Wünsche festzustellen. Des Weiteren sollte ein Träger gefunden und die Eröffnung des Familienzentrums für Anfang 2018 ermöglicht werden. Der Einladung des Bürgermeisters zu einer „Ideenwerkstatt für ein Familienzentrum in Kleinmachnow“ am 07. Juni 2017 in den Bürgersaal des Rathauses folgten viele interessierte Bürger/innen, Politiker/innen, Trägervertreter/innen und fachkundige Personen aus der Kommunal- und Kreisverwaltung.

Im Schul-/Kultur-/Sozialausschuss am 05. September 2017 wurde die Vorlage der Verwaltung zum Familienzentrum, die INFO 021/17 “Ein Familienzentrum für Kleinmachnow“, umfassend beraten und diskutiert.

 

Eine zentral gelegene Örtlichkeit soll als erste Anlaufstelle für Familien dienen.

Nach Verhandlungen mit dem Eigentümer kann ein zentral gelegenes Ladengeschäft mit einer Fläche von ca. 160 m² zu einer Jahresbruttowarmmiete von ca. 25.000 € für einen Zeitraum von drei Jahren angemietet werden. Einige Umbauarbeiten zur Herrichtung der Ladenfläche für ein Familienzentrum sind erforderlich.

Daneben können bei Bedarf für einzelne Angebote weitere dezentral vorhandene Räume im Ort genutzt werden.

 

Das Familienzentrum soll von einem externen Träger betrieben werden. Eigenes Personal für ein Familienzentrum einzustellen und vorzuhalten ist organisatorisch nachteilig.

Daher ist die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens zur Findung eines externen Trägers (vgl. Entwurf der Bekanntmachung zum Interessenbekundungsverfahren, Anlage 1) vorgesehen.

Zur Etablierung und Ausweitung der Trägervielfalt im Ort soll das Familienzentrum von einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe (auch möglich: Trägerkooperation) mit einem tragfähigen Betreiberkonzept betrieben werden. Hierbei sind konzeptionelle Vorgaben, insbesondere die „Konzeption Familienzentren im Landkreis Potsdam-Mittelmark als flächendeckende Angebote der Familienunterstützung und im präventiven Kinderschutz“ zu erfüllen.

Es soll ein langfristiges und bedarfsorientiertes generationsübergreifendes Miteinander mit Angeboten zu Baby-Begrüßung und Begegnung, Bildung, Beratung, Begleitung sowie Partizipation und Kooperation unter Einbindung des Ehrenamtes geschaffen werden. Z.B. Babybegrüßungsdienst, Krabbel- und Spielgruppen, Familienbildungsangebote, Kreativangebote etc..

 

Die überschlägige Projektkalkulation für Personal, Räume und Sachmittel für die Jahre 2018, 2019, 2020 ff. sieht folgenden Gesamtfinanzbedarf (ausführlich siehe Anlage 2) vor:

 

Kosten Gesamt (in EUR)

2018

2019

2020 ff.

Personal

10.000

15.000

25.000

Räume

40.000

25.000

25.000

Sachkosten

21.500

16.500

16.500

Erforderlicher Mitteleinsatz durch die Gemeinde Kleinmachnow

71.500

56.500

66.500

 

Für ein Familienzentrum in Kleinmachnow wird bei der Besetzung einer Vollzeitstelle mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 71.500 € im ersten Jahr, ca. 56.600 € im zweiten Jahr und ab dem dritten Jahr mit Kosten von ca. 66.500 € zu rechnen sein.

 

Der Start des Familienzentrums in Kleinmachnow soll entsprechend der Beschlusslage Anfang 2018 ermöglicht werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass mit Objektherrichtung und Trägersuche ein Beginn zum 01. April 2018 möglich sein sollte.

 

Das Familienzentrum ist für zunächst 3 Jahre geplant.

Nach einem ca. zweijährigen Betrieb des Familienzentrums soll eine Evaluation durchgeführt werden, um eine Entscheidung der Gemeindevertretung über einen dauerhaften Betrieb des Familienzentrums in weiteren Räumlichkeiten herbeizuführen.

 

Dann kann ggf. ein dauerhafter und erweiterter Betrieb eines Familienzentrums in gemeindeeigenen Räumen, z.B. im jetzigen Bauhofgebäude sowie auf einem Teil des dortigen Außengeländes, erfolgen.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

neu

Teilhaushalt/Budget:

neu

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

  1. Interessenbekundungsverfahren
  2. Projektkalkulation