Betreff
Grundsatzbeschluss zur künftigen Nutzung kultureller und sozialer Objekte
Vorlage
DS-Nr. 124/17/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Die Gemeinde Kleinmachnow plant für die folgenden Objekte die dargelegte Verwendung. Die Verwaltung wird beauftragt, zur konkreten Umsetzung die erforderlichen Maßnahmen oder Drucksachen (z.B. Errichtungsbeschlüsse etc.) vorzubereiten.

 

1. Karl-Marx-Str. 117

Das Objekt verbleibt im Eigentum der Gemeinde Kleinmachnow.

Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Ausschreibung zur Vergabe des Grundstücks über Erbbaurecht vorzubereiten. Die denkmalgerechte Sanierung übernimmt der künftige Erbbaurechtsnehmer.

 

2. Meiereifeld 33

Das Objekt verbleibt im Eigentum der Gemeinde Kleinmachnow.

Mittelfristig soll der Abriss des Gebäudes veranlasst werden. Das Grundstück soll dann als Vorhaltefläche für die Gemeinde dienen.

 

3. Zehlendorfer Damm 200

Das Dachgeschoss und die Remise sind mittel- bis langfristig denkmalgerecht zu sanieren.

Eine soziokulturelle Nutzung nach Sanierung ist vorgesehen.

 

4. Jägerstieg 2

Das Gebäude ist in den Jahren 2018 bis 2020 denkmalgerecht zu sanieren.

Das Gebäude soll soziokulturell genutzt werden.

 

5. Am Bannwald 1A

Es ist beabsichtigt, das Objekt durch die Gemeinde Kleinmachnow zu erwerben.

Die Gebäude sind zu sanieren und für die vorgesehenen Nutzungszwecke umzubauen. Diese Maßnahmen sind unmittelbar nach Auszug des Bauhofes vorzunehmen.

Mittelfristig soll das Gebäude als Begegnungs- und Familienzentrum und teilweise für die Freiwillige Feuerwehr genutzt werden.

 

6. Grundstücksflächen zwischen den Gebäuden Bannwald 1A und Jägerstieg 2

Es ist beabsichtigt, die Flächen zu einem „grünen Band“ mit öffentlicher Nutzung umzugestalten. Eine weitgehende Entsiegelung und Gestaltung als öffentliche Grünfläche ist vorzunehmen.


In der Sitzung der Gemeindevertretung am 01. Oktober 2015 wurde der Bürgermeister mit Beschluss zur DS-Nr. 083/15/1 „Grundsatzbeschluss zur Entwicklung bereits bestehender und möglicher Kulturobjekte“ (Anlage 1) beauftragt, für die Gebäude Meiereifeld 33 und Karl-Marx-Str. 117 sowie für die Remise und das Dachgeschoss des Gebäudes Zehlendorfer Damm 200 mittels Gutachten bzw. Untersuchungen Entscheidungshilfen für mögliche Sanierungen zu erstellen.

 

Aufbauend auf dem Papier des Bürgermeisters vom 10. März 2016 „Kulturobjekte - Eine Idee für die Zukunft“ (Anlage 2) und der INFO 027/16 „Objekte für kulturelle / soziale Nutzung – Übersicht“ (Anlage 3) stellt die überarbeitete Tabelle (Anlage 4) die derzeitige und aus aktueller Sicht weiter vorgesehene Nutzung und - soweit vorhanden - geschätzte Kosten für entsprechende Umbauten bzw. Sanierungen der bezeichneten Objekte dar.

 

1. Karl-Marx-Str. 117

Das einstige, heute denkmalgeschützte, Wohnhaus soll im Eigentum der Gemeinde verbleiben. Nach Ausschreibung soll ein Erbbaurecht über mindestens 66 Jahre vergeben werden, das eine zeitnahe denkmalgerechte Sanierung des Wohngebäudes durch den Erbbauberechtigten und auf dessen Kosten vorsieht. Die vertragliche Vereinbarung soll u.a. eine Zugänglichkeit des Objektes für die Öffentlichkeit gewährleisten.

 

2. Meiereifeld 33

Das Objekt soll im Eigentum der Gemeinde Kleinmachnow verbleiben.

Das Gebäude soll im Erdgeschoss zunächst von KUKUWE e.V. und dem Künstlerkollektiv Prototypen weiter genutzt werden. Beide Vereine sind gut etabliert und werden von den jeweiligen Zielgruppen angenommen.

Nach Sanierung/Umbau des Objektes Bannwald 1A bzw. des Zehlendorfer Damm 200 / Dachgeschoss bzw. Remise sollen KUKUWE e.V. und die Prototypen die Möglichkeit erhalten, in diesen Objekten eine neue Heimstatt zu finden.

Das Gebäude Meiereifeld 33 wird abgerissen und das Grundstück als Vorhaltefläche für die Gemeinde behalten.

 

3. Zehlendorfer Damm 200

Die Nutzung der Räumlichkeiten im Erdgeschoss des denkmalgeschützten Landarbeiterhauses am Zehlendorfer Damm 200 bleibt unverändert bestehen. Die Vereine KultRaum e.V. und Die Brücke Kunstverein Kleinmachnow e.V. sind fester Bestandteil der ehrenamtlichen Kulturlandschaft der Gemeinde. Der Nutzungsvertrag soll in den Jahren 2018 ff. fortgesetzt werden.

Das Dachgeschoss und die Remise sollen mittel- bis langfristig saniert werden, die Nutzung des Erdgeschosses ist dabei so wenig wie möglich zu beeinträchtigen.

Eine soziokulturelle Nutzung ist vorgesehen.

 

4. Jägerstieg 2

Das derzeit noch von der evangelischen Kirchengemeinde u.a. als Gotteshaus genutzte Gebäude soll in den Jahren 2018 bis 2020 von der Gemeinde Kleinmachnow saniert werden.

Vorgesehen ist, das Gebäude anschließend als „Haus für Kleinmachnow“ für ein Museum und als eine Bleibe für den Heimatverein Kleinmachnow e.V., die Museumsinitiative bzw. einen Museumsverein zu nutzen. Eine weitere Nutzung für Ausstellungen, Lesungen etc. ist vorstellbar.

Die für eine Sanierung erforderlichen Mittel sind wie folgt im Haushalt 2018 ff. bereit zu stellen:

2018: 165.000 EUR

2019: 600.000 EUR

2020: 450.000 EUR

 

5. Am Bannwald 1A

Nach dem Zusammenschluss des Kleinmachnower Bauhofes mit den entsprechenden Betrieben in Teltow und evtl. Stahnsdorf wird dieser an einen neuen Standort umziehen, so dass das Gebäude samt Grundstück voraussichtlich ab dem Jahr 2020 zur Einrichtung des mit DS-Nr. 036/17 „Einrichtung eines Familienzentrums“ in der Sitzung der Gemeindevertretung am 06.04.2017 beschlossenen Familienzentrums zur Verfügung stünde.

Die Höhe der Umbaukosten wurde noch nicht ermittelt.

 

6. Grundstücksflächen zwischen den Gebäuden Bannwald 1A und Jägerstieg 2

Mit Auszug des Bauhofes ergibt sich die Chance, eine große innerörtliche und zentral gelegene Fläche für die öffentliche Nutzung angemessen zu entwickeln.

Die Fläche ist zu entsiegeln, im Sinne der Bannwaldumgebung als öffentliche Grünfläche mit Spiel- und Sportmöglichkeiten für verschiedene Altersgruppen zu gestalten, um so Naherholungsraum für alle Kleinmachnower/innen sowie Nutzer/innen und Besucher/innen des vorgesehenen Begegnungs- und Familienzentrums und des Museums zu schaffen. Die voraussichtlich anfallenden Kosten sind noch zu ermitteln.

 

 

In der Sitzung des Finanzausschusses vom 07. September 2017 wurde der Beschlussvorschlag durch den Einreicher spezifiziert und war entsprechend in DS-Nr.124/17/1 abzuändern.

 

Die Problembeschreibung/Begründung zur DS-Nr. 124/17 wurde beibehalten.

 

Die Anlagen der DS-Nr. 124/17 bleiben unverändert und behalten ihre Gültigkeit für diese Drucksache.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

28.41

Teilhaushalt/Budget:

40.12

Maßnahmen-Nr:

n.n.

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Die Anlagen der DS-Nr. 124/17 bleiben unverändert und behalten ihre Gültigkeit für diese Drucksache.

 

Anlagen:

  1. DS-Nr. 083/15/1 „Grundsatzbeschluss zur Entwicklung bereits bestehender und möglicher Kulturobjekte“
  2. „Kulturobjekte - Eine Idee für die Zukunft“, Papier des Bürgermeisters vom 10. März 2016
  3. INFO 027/16 „Objekte für kulturelle / soziale Nutzung – Übersicht“
  4. Übersicht