Der Gesellschaftsvertrag der Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow (P & E) wird in seiner geänderten Version bestätigt.
Der Aufsichtsrat der Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow (P & E) hat auf seiner Sitzung am 4. Juli 2017 den vorgelegten Gesellschaftsvertrag beraten und empfiehlt der Gesellschafterin den Vertrag notariell zu beurkunden.
Der ursprüngliche Gesellschaftsvertrag stammt aus dem Jahre 1991 und wurde letztmalig 1998 angepasst. Die Anpassung des Vertrages war mit dem Schreiben von der Unteren Kommunalaufsichtsbehörde vom 15. August 2016 notwendig geworden, da in dem bisherigen Vertrag nicht die entsprechenden Anwendungen der für die Eigenbetriebe geltenden Vorschriften, gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 7 BbgKVerf, berücksichtigt waren. In diesem Zusammenhang war eine Anpassung aufgrund der Notwendigkeit weiterer vertraglichen Verpflichtungen in Bezug auf den aktuellen Leistungsumfang erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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zu veranschlagen: |
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Anlage:
Gesellschaftsvertrag
Synopse